citybiker":25971e54 schrieb:
Der einzige Unterschied der nach dem Umbau ist die anders lautende Fahrgestellnummer,dem Fahrgefühl und dem Fahrspass tut das keinen Abbruch.
Optisch ist auch nichts festzustellen,da ja nur Sport Bike draufsteht und nicht SB5oder SB3.
Das einzige was dadurch beeinflusst wird ist der Preis beim Wiederverkauf.
Ersteres habe ich auch nicht in Abrede gestellt, im Gegenteil.
Ich habe lediglich aufgezeigt, dass es für den TÜV rein technisch gesehen vielleicht keinen Unterschied zw. SB5 und umgerüstetem SB3 gibt.
Für die Sammlerszene sehr wohl. Das 08/15 Modelle eines bestimmten Automodelles durch Umbauten inkl. Veränderungen an Fahrgestellnummern zu hochpreisigen Versionen umgerüstet werden, ist bei den Kollegen der vierrädrigen Zunft ja nichts Neues.
Was jedoch bei der aktuellen Entwicklung des Preisniveaus im 50er Bereich durchaus zukünftig auch bei uns ein Problem werden könnte. Wenn der TÜV dann noch bereitwillig entsprechende Papiere ausstellt....ungünstige Aussichten.
Mit ein wenig Überzeugungsarbeit wird man aus dem SB3 dann auch noch ein SB5 in den Papieren machen können, da der gemeine TÜV Prüfer eher wenig Zugang zu Aspekten hat, welche alleine für einen Sammler bzw. Enthusiasten bedeutend sind. Das hat sich bei den Autos mittlerweile gewandelt, gibt ja eigene TÜV Stellen für Oldtimer mittlerweile.
Ich unterstelle auch Oskar keineswegs derartige unlauteren Motive, um das klarzustellen.
Ich möchte jedoch nur darauf hinweisen, dass selbst eine 100%tige technische Übereinstimmung aus einem SB3 noch kein SB5 macht, denn hier gibt es ja durchaus gegenteilige Ansichten, wie der Themenverlauf zeigt.
Da liegt es an kleinen Formulierugen....wie z.b. "SB3 bzw. jetzt SB5"...und das stimmt eben nicht.<br /><br />-- 15.10.2015 16:41 --<br /><br />Oder eben diese Formulierung, aufgrund derer ich ja nachgehakt habe:
"Also ,wenn Du alle hier schon genannten relevanten Umbauten für die Umrüstung erledigt hast, bekommst Du nach der Abnahme beim TÜV, die entsprechende Bescheinigung zur Umrüstung auf Typ SB5/695s, ABE Nr.8069a.
Dann zulassen - fertig"
Um es auf ein anderes Modell zu übertragen: ich weiß es nicht genau, aber eine "normale" Ultra dürfte, die entsprechenden Teile/Fähigkeiten vorrausgesetzt, nicht schwer zu einer "Roten" umzurüsten sein. Und da wäre nun interessant zu wissen, inwiefern man dann aufgrund Typenschild noch eine Unterscheidung tätigen kann. Da ist ja sicher nicht eingeschlagen "Die Rote". Wenn es dann nur noch über die Fahrgestellnummer geht....herzlichen Glückwunsch.
Und was da originale Modelle mittlerweile kosten...nun, dann kann man davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit mehr "originale" Ultra I angeboten werden und wahrscheinlich auch bezahlt werden, als jemals das Werk verlassen haben.