
K50bruno
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Gikauf":40pvr2ma schrieb:Ich weiß nicht wie es Heute ist, aber füher war es so, daß für Benzin nur 5L gelagert werden darf, bei Diesel sind es 20. Es geht um die Explusionsgefahr.
Wo kein Kläger da kein Richter, also nur nicht erwischen lassen, Augen auf beim Tanken.
5 Liter im KFZ, 200 Liter in der Garage