Hercules Daten mal intressant HSN TSN

Bzw. nicht für den 501/4 BKF passen.

Gruß Holger
 
Mir stellt sich da die Sinnfrage:

Den ckf Zylinder mit nem kleineren Vergaser fahren?
Ist das nicht Abwärts-Tuning?

Den Kx5 Satz auf den ckf Rumpf mit passenden Überströmer Schlitzen, das würde eher Sinn machen.

Nen 6,25ps am ckf würde einen anderen Vergaser erfordern und mit großem Gaser und vollen 6ps fährt man einen 501 relativ schnell kaputt.

5,8ps am bkf mit 1/12/228 reicht für nen 501 mit neuer KW und neuen, gut eingemessenen Lagern völlig aus und
das hält auch bestimmt noch über 20oookm.
Mit großem Vergaser im 4. Gang 80 fahren kann man ziemlich vergessen.
Natürlich könnte man auch 15:35 beritzeln, aber Naja, die KW-Lagerung von 501....
 
Ok. Alles beantwortet.
Gruß Klaus
 
Moin Moin !

wie gesagt, ich brauche keine Zweitschrift. Die ABE hat nur historischen Wert, mir ist das völlig wumpe, ob ich angehalten werde und dann nur eine Kopie der wesentlichen technischen Daten vorweisen kann. Meine Maschinen sind original, insofern hat die Polizei auch keinen Grund mich anzuhalten, da ich nicht mit Versicherungskennzeichen mit 80 durch die Stadt heize. einmal wurd ich gestoppt, aber da wollten sich die Motorradpolizisten nur die Maschine ansehen

Ganz genau ! Du hast sicherlich auch keinen Führerschein , den braucht man ja auch nur zum Vorzeigen, wenn man wg . Verhaltensauffälligkeit angehalten wird.

Das Fahren ohne ABE ist nicht zulässig und wird mit Geldstrafen/Punkten geahndet.

So sieht das aus , wobei es einen grossen Unterschied macht , ob man keine ABE besitzt oder diese lediglich nicht dabei hat.

MfG Volker
 
Nein, mein lieber Volker, in der Tat besitze ich einen Führerschein...wer hätte das gedacht.

Aber es ist nun einmal so:

- kann ich bei einer Kontrolle die ABE nicht vorweisen, kostet das 10€.

- die Kosten einer Ersatz-ABE liegen deutlich darüber

-> gehe ich von der Wahrscheinlichkeit aus, alle Schaltjahre, wenn überhaupt, kontrolliert zu werden....tja, dann ist das eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung, die zu Gunsten der "is mir wumpe, die ABE" Option ausfällt.

Meine Fahrzeuge sind original und unverändert ,ich habe sie korrekt versichert und auch den richtigen Führerschein....also kalkuliere ich einfach die 10€ mal unter Spesen ein. Wenn es mal soweit sein sollte, dann lass ich es euch wissen ;-):
 
Nur um das mal aufzulösen.
Kostet 10 Euro ist richtig. Wenn man sie nicht vorzeigen kann.
50 E
 
Bitte bearbeite den Beitrag einfach nochmal, so dass man ihn sicher versteht.
 
50 Euro wenn sie erloschen ist.

Da diese Fahrzeuge beim Kraftfahrtbundesamt gelistet sind, ist ja für diesen TYP des Fahrzeug eine ABE vorhanden. Wird aber durch den Eintrag der Fahrgestellnummer in die BE , jedem einzelnen Fahrzeug diesen Typs genau zugeordnet. Das KBA kann die Betriebserlaubnis entziehen. Regulär ist es Pflicht die mitzuführen ,sonst würde es auch nicht bestraft. Da die Behörden es durch den Eintrag schneller feststellen können ob spezifisch für dein Fahrzeug was vorliegt, oder auch generell der Betrieb vom Kraftfahrtbundesamt nicht mehr zulässig ist. Die BE gehört nicht in den Schrank.

Pabstat. Kann man so machen wie Du ,muss auch jeder für sich entscheiden. Ich hab es auch so gemacht und gut ist. Auf die schnelle ,würde ich dies auch so handhaben ,um ein Moped schnell und versichert auf die Straße zu bringen. Allein Testfahrten ohne Versicherungsschutz ist gefährlich, passiert da was kann es richtig teuer werden. Jetzt ist das Thema für mich aber durch,alles ist gut.
Gruß Klaus
 
Die ABE ist aber nicht erloschen. Wir reden von den Versicherungskennzeichen Teilen und nicht den bei der Zulassungsstelle angemeldeten KKR oder LKR oder sonstwas. Was soll da bitte beim KBA eingetragen sein? Außer, dass sie als geklaut gemeldet ist....was aber nicht der Fall ist, da ich jeweils nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung kaufe und mit Vertrag.

Was die Mopedhändler damals in die ABe eingetragen haben, dass muss ja nicht zwangsläufig stimmen.

Ist aber auch egal...wer den Aufwand betreiben will und sich für jede Kiste ne Zweitschrift ABE besorgen will....bitte. Ich machs nicht, Aufwand und Nutzen stehen in keiner Relation.

Wohlgemerkt, dass gilt für die Oldtimer, ein Plastikroller von heute steht nicht zur Debatte. Da sollte man das Ding schon haben, allein weil der Aufwand weit geringer ist. eine neue zu erhalten.
 
@ Pabstat
Da reden wir jetzt aneinander vorbei.
Jedes Fahrzeug auch die Mokicks sind beim Kraftfahrtbundesamt gelistet. Die Typschlüsselnummern die ich genannt habe. Bei manchen Hercules Modellen stehen die ABE.Nr. und HSN und TSN in der Betriebserlaubnis der Mokicks die nicht zulassungspflichtig sind. Bei manchen noch nicht, da ist nur die ABE Nr. vorhanden.
Mit diesen Nummer + Auszug aus dem KBA Zentrallregister das für dein Fahrzeug nichts negatives vorliegt ,kannst du dein Moped bei der Versicherung anmelden. Um eine Bescheinigung aus dem Register zu bekommen mußt du die Fahrgestellnummer HSN TSN Typ und Baujahr deines Mopeds angeben. Beim Straßenverkehrsamt kann man die beantragen. Oder beim KBA.
Siehe Fotos Typschlüsselnummer KX5 und Supra4 GP:
Gruß KLAUS
DSC00889.JPG
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-- 19.02.2017 23:43 --

Mit dieser Betriebserlaubnis bescheinigt der Hersteller , in dem Fall die Nürnberger Hercules Werke ,das dieses Fahrzeug, durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigten Typ entspricht. Die Eintragungen sind nicht vom Händler, sie sind vom Hersteller und wurden genehmigt durch das Kraftfahrtbundesamt.

-- 19.02.2017 23:52 --

Beim Straßenverkehrsamt reichen auch die Daten, die auf deinem Typenschild stehen. Die Versicherung will zusätzlich die Typschlüssel Nr. haben. So war es bei mir.<br /><br />-- 20.02.2017 00:29 --<br /><br />Nicht falsch verstehen beim Straßenverkehrsamt kannst du eine Bescheinigung beantragen.Da du eine hast, ist dies ja nicht mehr nötig.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei ,ist was anderes als ein Auszug aus dem Zentralregister des Kraftfahrtbundesamt.

Die von der Polizei sagt nur aus ,das es nicht geklaut ist. Der Auszug aus dem Zentralregister bestätigt auch das diese Betriebserlaubnis noch gültig ist.

Was die verschiedenen Versicherungen reicht ,kann ich nicht sagen,bei mir hat die von der Polizei gereicht.
 
Guten Morgen zusammen,

also für mich ist das alles zu kompliziert, was du da schreibst, Klaus. Da wird man beim Lesen ja schon blöde in der Birne - und das am Montagmorgen.

Letztendlich geht es doch nur darum, dass Philippe seine BE nicht (dabei) hat und dafür Geld zahlt, wenn er doch mal von der Polizei kontrolliert wird und sie nicht vorweisen kann.

Warum muss man hier in voller Breite rumphilosophieren und das Thema breit treten, wo es gar nicht notwendig ist?

Gruß Holger
 
Alles hat seine Berechtigung, teils jedenfalls. Der eine lang, der andere breit.
Holger, du versuchst einen Mann zurechtzustutzen, der in etwa in deinem Lebensabschnitt steht oder noch etwas weiter voran... lass ihn ein Bisschen mal die Flügel strecken.

Er hat - denke ich - hierzu auch nichts mehr hinzuzufügen. Lassen wir es so stehen...

Man könnte natürlich auf Leser Rücksicht nehmen und sich kurz und prägnant ausdrücken und vielleicht im Nachinein doppelt gesagtes löschen oder hinsichtlich Vermeidung von Missverständnüssen korrigieren.
 
So ein Quatsch.... Ich finde es nur verwirrend und unnötig, wg. Nichtmitführens einer Betriebserlaubnis so viel zu schreiben.

Ich versuche niemanden zurechtzustutzen....
 
Jo, mir is schon klar was ich da mach .... daher ist die ganze Schreiberei in der Tat unnötig.
 
Moin Moin !


Da diese Fahrzeuge beim Kraftfahrtbundesamt gelistet sind, ist ja für diesen TYP des Fahrzeug eine ABE vorhanden. Wird aber durch den Eintrag der Fahrgestellnummer in die BE , jedem einzelnen Fahrzeug diesen Typs genau zugeordnet. Das KBA kann die Betriebserlaubnis entziehen. Regulär ist es Pflicht die mitzuführen ,sonst würde es auch nicht bestraft. Da die Behörden es durch den Eintrag schneller feststellen können ob spezifisch für dein Fahrzeug was vorliegt, oder auch generell der Betrieb vom Kraftfahrtbundesamt nicht mehr zulässig ist

Es ist zwar richtig , dass das KBA die BE entziehen kann , aber das betrift nicht ein Fzg , sondern die komplette Baureihe , wenn sich z.B.b herausstellt ,dass der Hersteller wesentliche Fzgdaten in der Produktion geändert hat , ohne das mitzuteilen und einen Nachtrag oder eine neue ABE zu beantragen. Oder es stellt sich im Betrieb heraus ,dass die Fzge verkehrsunsicher sind wg. Qualitätsmängeln , das Abgasverhalten im Betrieb nicht dem geprüften entspricht und und und. Alles Dinge , wovon lange Zeit nach Produktionseinstellung nicht von ausgegangen werden kann.
Aber : Deshalb werden nicht die (gedruckten) ABEs der Fzge eingezogen ! Das ist gar nicht möglich ,da die Besitzer gar nicht erfasst sind.

Die Entziehung der BE im Einzelfall macht die Zulassungsstelle , diese ist auch für Fzge zuständig , die nicht unter das Zulassungsrecht fallen.(z.B. wenn die Polizei ein Mofa mit 50 km/h kontrolliert hat) Dabei gibt es gleich einen Irrtum aufzuklären :
und nicht den bei der Zulassungsstelle angemeldeten KKR oder LKR oder sonstwas.

Falsch ! KKR bekommen ein Vers.schild , LKR ein amtliches Kennzeichen. Aber : Auch LKR sind zulassungsfrei ! Es wird ihnen lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.



So ,und nun noch mal zur fehlenden BE : In aller Regel wird der Polizist bei der Kontrolle diese nachfordern , denn auf der BE sind ja Fzg-relevante Daten wie Motortyp , Reifengrössen und Zähnezahlen der Ritzel aufgeführt.
Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte , wird der Polizist bei der nächsten Sichtung das Fzg wieder kontrollieren. Stellt sich dann heraus ,dass der Fahrer nicht willens ist , der Mitführpflicht nachzukommen , kann durchaus die Führerscheinstelle von einer grundsätzlichen Nichteignung zum Führen eines KFZ ausgehen. Ist wie bei den Parksündern , auch da haben schon einige ihren Führerschein verloren ,weil sie permanent falsch parkten.

mfG Volker
 
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