Hercules Daten mal intressant HSN TSN

Himmelherrgottsakrament......alles gut und schön, alles bekannt.

Es ist mir aber schnurzpiepegal. Denn in 15 Jahren bin ich nicht einmal ernsthaft angehalten worden.....warum auch? Das Ding fährt mit mir drauf 45, ich bin kein 14 Jähriger Rollertuner oder mache mich sonst irgendwie verdächtig.

Man muss nicht immer den Teufel an die Wand malen.
 
Ich wette, dass jetzt eine Diskussion losgeht: Was ist ein LKR, was ein KKR, Mokick usw.? Früher war ein KKR z. B. eine Hercules K 50 mit großem Nr.-Schild.....

Hier eine schöne Übersicht, bevor es wieder zu endlosen Diskussionen kommt.

http://www.kreidler-museum.de/zul-was-ist-was.htm

Gruß Holger
 
Falsch ! KKR bekommen ein Vers.schild , LKR ein amtliches Kennzeichen. Aber : Auch LKR sind zulassungsfrei ! Es wird ihnen lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.

Ziemlich richtig, man muss aber bei der Defination genau aufpassen .

Ein Kleinkraftrad KKR alte Klasse 4 Geschwindigkeit 85Km/h , ist zulassungsplfichtig wie Leichtkraftrad.80Km /h . Mockick bis 50Km/h ,Mofa 25Km/h nur versicherungspflichtig. Mopeds bei denen die Geschwindigkeitsangabe auch in der BE angegeben ist, maximal 50Km/h sind nur versichrerungpflichtig. Ausnahme Mopeds ,Mokicks bis 60Km/h
aus der ehemaligen DDR ,sind ebenfalls nur versicherungspflichtig.

Das Kraftfahrtbundesamt kann die Betriebserlaubnis entziehen ,genau das habe ich gemeint was du erklärt hast. Nicht die einzelne ABE ,sondern für den ganzen Typ entziehen.

Man kann ja nicht alles schreiben, da es sehr umfangreich ist.
KKR= Kleinkraftrad muss zugellassen werden da 85/Km schnell. Frühere Bezeichnung, heute Leichtkraftrad. Sind aber schneller als 80/Km und gelten nicht als Motorrad.
Heute werden auch Mokicks als Kleinkraftrad bezeichnet. Früher Mokick (Kleinkraftrad) oder
es wurde in der Betrieberlaubnis ,nur von dem Fahrzeug mit der Fahrgestell-Nr gesprochen.
DSC00892.JPG
DSC00894.JPG

Gruß Klaus<br /><br />-- 20.02.2017 12:57 --<br /><br />@ Holger
Es ist gut wenn man darüber disskutiert. Einfacher ist es sich beim KBA oder beim Straßen verkehrs amt sich zu erkundigen. Die Bezeichnungen sind heute wie geschreiben anders, werden auch von den Behörden nicht ganz klar definiert wie bei der K50RL die mit 85 Km/h angegeben ist und von da her schon ein Motorrad wäre. Eindeutig ist im Internet wenig darüber zu finden. Viele Meinungen und nie das richtige.
Deswegen direkt Straßenverkehrsamt mal anfragen.
Gruß Klaus
 
Holger, kannst mir die Lottozahlen auch vorhersagen :lol:


Wenn hier über KKR geredet wird, dann meint man damit die schnellen 50er aus den 70ern ..... die man eben zeitgenössisch und landläufig als KKR bezeichnet hat.....völlig egal, wie das heute im Amtsdeutsch genannt wird. Und das braucht man weder Holger, Mopedi, Citybiker oder mir zu erklären.

Nett gemeint, aber langsam nervts schon ein bisschen. Und beim nächsten verwackelten Bild einer beknackten ABE spring ich im Dreieck.
 
@ Holger
Dein Link geht bis 2001
Da würde ich sagen, passt heute nicht mehr und er ist noch verwirrender.
Sowas meine ich ,Tausend Sachen aus dem Internet und man ist voll überzeug das ist richtig.

Straßenverkehrsamt und KBA ist das Beste.
Bitte mich nicht falsch verstehen.

-- 20.02.2017 13:08 --

@ Pabstat
Ich hätte es nicht mehr angesprochen, aber es kommen immer wieder neue Beiträge dazu.
Soll man nicht mehr antworten?
Nervt mich auch.
Holger lösch bitte das Thema. Ist sowas gut?

-- 20.02.2017 13:11 --

Hauptthema HSN TSN garnicht reinschauen ist mein Tip. Jeder wie er mag.
Gruß Klaus<br /><br />-- 20.02.2017 13:33 --<br /><br />@ Papstat
Keiner muss uns das erklären. Ihr wart von mir aus garnicht angesprochen. Und meine Bilder sind nicht verwackelt. Stellt demnächst blos keine Bilder mehr ein. Ihr seit auch alle keine Weltmeister und ob du im Dreieck springst das kannst du für dich selbst entscheiden. Schwache Nerven?
 
Krad-Matten, de Has, de mackt sick een Spaß....
 
........Und ich dachte immer dass es nur Frauen sind , die das letzte Wort haben wollen aber so wie`s aussieht giebts auch das Männl. Gegenstück !!!! . Da also niemand über seinen eigenen Schatten springen kann - einfach auf manche Beiträge nicht schriftlich "reagieren" sonst werden Beiträge ellenlang . :!:
 
Läster mal ruhig.
Lese mal da steht nichts falsches . Tatsachen sind doch nachvollziehbar. Sicherlich auch manchmal fehlerhaft.
Ist alles gut, brauch keiner lesen: Trotzdem gibt es Leute die kennen das nicht und fragen z.B nach den HSN und TSN Typschlüsselnummern.
Andere User sind auch nicht allwissend , ich auch nicht . Aus viel Info muss man filtern können.
Kurz und schmerzlos sind solche Themen nicht immer zu beantworten, weil altes heute nicht mehr aktuell sein muss. Mir persönlich ist es egal wie jeder mit seiner ABE und Mopeds das händelt ,ob sie ohne fahren, oder ihr Moped weil mans nicht versichert bekommt auf dem Hänger spazieren fahren.
Gruß Klaus<br /><br />-- 21.02.2017 12:11 --<br /><br />@ Raisch
Schreib da doch nichts zu, dann ist das Thema durch.Ich habe oben schon geschrieben

Ich hätte es nicht mehr angesprochen, aber es kommen immer wieder neue Beiträge dazu.
Soll man nicht mehr antworten?
Nervt mich auch.
Holger lösch bitte das Thema. Ist sowas gut?
 
Moin Moin !

Nur weil manche das nicht verstehen , braucht ein Thema nicht geschlossen werden.

Ein Kleinkraftrad KKR alte Klasse 4 Geschwindigkeit 85Km/h , ist zulassungsplfichtig wie Leichtkraftrad.80Km /h
Nein , falsch ! Im ersten Satz hast du es richtig geschrieben !
Auch LKR sind zulassungsfrei ! Es wird ihnen lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.
KKR= Kleinkraftrad muss zugellassen werden da 85/Km schnell. Frühere Bezeichnung, heute Leichtkraftrad. Sind aber schneller als 80/Km und gelten nicht als Motorrad.

Nochmal falsch !

Damit die Verwirrung vollständig ist :

Was früher die Kleinkrafträder waren , also Maschinen mit max. 50ccm , aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, sollten ab April 1980 die 80er Leichtkrafträder werden , Ziel war es , die Lärmentwicklung zu begrenzen durch Höchstdrehzahlbeschränkung und Geschwindigkeitsbeschränkung.
Die alten KKR mit 50 ccm wurden bald darauf verboten.
Irgendwann wurde der Begriff "Kleinkraftrad" dann für die Maschinen bis 50 ccm und Geschwindigkeitsbegrenzung verwendet.
Da das zu einer Kollision in den Fzg-Papieren führte, erging eine Verordnung des Verkehrsministers, wonach die KKR "alten Rechts" je nach Baujahr entweder als "Motorrad" oder als "Leichtkraftrad" einzustufen und zu verschlüsseln wären.
So war das bis März 2007 geregelt. Dann wurde der entsprechende Teil der StVZO durch die FZV ersetzt.
Dabei passierte dann folgendes: Die FZV , die ja auf die EG- weite Harmonisierung der Zulassungsvorschriften abzielt, hat die "alten KKR" schlichtweg vergessen. Ohnehin gab es diese Klasse nur in D und Ö.
Seit März 2007 stehen wir also vor dem grossen Problem , das da Fzge sind , die es gar nicht gibt !
Das klingt kurios und an und für sich nicht weiter tragisch , sondern eher lustig ,führt aber in der Praxis zu gewaltigen Problemen. Je nach software können die Fzge "nicht zugelassen werden" , richtigerweise kein Kennzeichen bekommen , oder können keine HU oder Änderungsabnahme bekommen.
Mit der Einführung der EG-Fzg-Klassen ist das Problem eher noch grösser geworden , denn damit sind auch noch zusätzlich KKr "neuen Rechts" entstanden , die sich nicht einstufen lassen.

https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

Wie zu sehen , kann ein Mokick mit einer bbH von 50 oder 60 km/h nicht eingestuft werden. KKR "alten Rechts" auch nicht.

MfG Volker
 
schreyhalz":c7k8n3ql schrieb:
Moin Moin !

Nur weil manche das nicht verstehen , braucht ein Thema nicht geschlossen werden.

..... werde ich auch nicht. Man kann daraus nur lernen, finde ich.

In diesem Sinne....

Gruß Holger
 
Schön wäre es, wenn mal einer - der hier mitliest - schreibt, welche Probleme er ggf. schon einmal mit Zulassung/Versicherung/Tüv-Abnahme usw. hatte....

Gruß Holger
 
Zum Glück keine,meine alten KKR,s sind jetzt als Leichtkraftrad-Kraftrad zugelassen,so stehts jedenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil 1
 
N'abend,
also ich hatte bei der Zulassung im Kreis Recklinghausen überhaupt keine Probleme. :wink:
Eine junge Mitarbeiterin der Zulassungsstelle kannte die Fahrzeugklasse (offene 50er, 6,25 PS) nicht, war wahrscheinlich in den 70ern noch garnicht geboren. :mrgreen:
Es kam ein älterer Mitarbeiter, der sagte:" Ach ja, alte Klasse 4, kein Problem, läuft jetzt unter Leichtkraftrad ohne Leistungsbeschränkung".
Neuer FZSchein wurde erstellt und die alte Betriebserlaubnis könnte ich wieder mitnehmen, ersetzt den heutigen FZBrief, wurde mir gesagt.
Die BE wurde noch gestempelt.
Probleme gab es nur bei der Eintragung der Leistung, 6,25 konnte der PC nicht an der richtigen Stelle eingeben, so steht da jetzt 5Kw.
Unten wurde noch mal vermerkt: zu P.2:4,6Kw :mrgreen:
Sonst ist der FZSchein ziemlich leer.
Bei der Versicherung (AXA) ging alles glatt, aktuelle Bilder abgegeben und eine Oldtimer Versicherung abgeschlossen ( 30,26 jährlich).
Sorry für den langen Text. :shock:
Schönen Abend noch
Gruß
Achim aus RE
 
@ schreyhals
Alles verstanden.
Kleinkrafträder 85/Km/h unbegrenzt kannst du heute noch anmelden.
Die gibt es nicht mehr.
Dein Text.Seit März 2007 stehen wir also vor dem grossen Problem , das da Fzge sind , die es gar nicht gibt !
Ich zeige Dir mal was. Die sind heute noch aktuell beim Bundeskraftfahramt mit Typschlüsselnummern gelistet. Beispiel Hercules K50N HSN 0023 TSN 055 oder 061. Weitere wie Kreidler ,Zündapp und viel andere Hersteller auch. Ich spreche aktuell von 2017. Die Typysierung zeigt unter anderem auch die Leistung in KW. Link kommt.
Gruß Klaus

-- 21.02.2017 20:49 --

http://www.kba.de/SharedDocs/Publikatio ... onFile&v=8

-- 21.02.2017 20:51 --

Der Auszug vom KBA ist ganz aktuell von 2017.

-- 21.02.2017 20:53 --

@ mx -action Hallo Achim
So ist es . Ich bin auch aus dem Kreis Recklinghausen, wie du auch weißt?<br /><br />-- 21.02.2017 20:57 --<br /><br />Genau Achim ,beim KBA wird die Leistung auch mit 5KW genannt siehe den Link unter Nürnberger Hercules Werke k50N.
 
Moin Moin !

Alles verstanden.
Kleinkrafträder 85/Km/h unbegrenzt kannst du heute noch anmelden.
Die gibt es nicht mehr.
Dein Text.Seit März 2007 stehen wir also vor dem grossen Problem , das da Fzge sind , die es gar nicht gibt !
Ich zeige Dir mal was. Die sind heute noch aktuell beim Bundeskraftfahramt mit Typschlüsselnummern gelistet

Nein , du hast mich nicht verstanden !
Ich sprechen nicht von den Hersteller- und Typschlüsselnummern , sondern von der Fzg-Art und deren Verschlüsselung !

Da gab es bspw. früher :

0900 = Kraftrad
0940 = Mokick bis 40 km/h
3940 = Roller bis 40 km/h
0960 = Kleinkraftrad (alten Rechts ! ) bis 50 ccm, über 40 km/h
3960 = Roller bis 50 ccm , über 40 km/h
2925 = Mofa bis 25 km/h

Das ist nur ein kleiner Auszug aus der umfangreichen früheren Verschlüsselung der Fzg-Art !

Diese Einstufung ist aber ungültig geworden und durch eine neue Einstufung ersetzt worden.
Nur gibt es bei der neuen Einstufung keine Fzge mehr , die maximal 50 ccm haben , aber schneller als 45 km/h fahren können ! Diese (natürlich nach wie vor existierenden ) Fzge hat man bei der Erstellung der neuen Typschlüssel schlichtweg vergessen !

Und genau das führt bei manchen softwaren dazu , dass die Fzge nicht behandelt werden können ,da der Computer ständig einen Fehler erkennt ! Ganz konkret kann ich sagen ,dass es bei Dekra unmöglich ist , an einem solchen Fzg eine Änderungsabnahme durchzuführen. Im Gegensatz zur HU, bei der die alten Schlüsselnummern vom Rechner akzeptiert werden , verlangt der Rechner bei einer Änderungsabnahme eine gültige Verschlüsselung , es ist nicht möglich , ein Dokument mit einem ungültigen Schlüssel zu erstellen. Dummerweise gibt es keine gültige Verschlüsselung ! Es ist nicht möglich , die Drucksperre zu überwinden !

MfG Volker
 
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