Moin Moin !
Nur weil manche das nicht verstehen , braucht ein Thema nicht geschlossen werden.
Ein Kleinkraftrad KKR alte Klasse 4 Geschwindigkeit 85Km/h , ist zulassungsplfichtig wie Leichtkraftrad.80Km /h
Nein , falsch ! Im ersten Satz hast du es richtig geschrieben !
Auch LKR sind zulassungsfrei ! Es wird ihnen lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.
KKR= Kleinkraftrad muss zugellassen werden da 85/Km schnell. Frühere Bezeichnung, heute Leichtkraftrad. Sind aber schneller als 80/Km und gelten nicht als Motorrad.
Nochmal falsch !
Damit die Verwirrung vollständig ist :
Was früher die Kleinkrafträder waren , also Maschinen mit max. 50ccm , aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, sollten ab April 1980 die 80er Leichtkrafträder werden , Ziel war es , die Lärmentwicklung zu begrenzen durch Höchstdrehzahlbeschränkung und Geschwindigkeitsbeschränkung.
Die alten KKR mit 50 ccm wurden bald darauf verboten.
Irgendwann wurde der Begriff "Kleinkraftrad" dann für die Maschinen bis 50 ccm und Geschwindigkeitsbegrenzung verwendet.
Da das zu einer Kollision in den Fzg-Papieren führte, erging eine Verordnung des Verkehrsministers, wonach die KKR "alten Rechts" je nach Baujahr entweder als "Motorrad" oder als "Leichtkraftrad" einzustufen und zu verschlüsseln wären.
So war das bis März 2007 geregelt. Dann wurde der entsprechende Teil der StVZO durch die FZV ersetzt.
Dabei passierte dann folgendes: Die FZV , die ja auf die EG- weite Harmonisierung der Zulassungsvorschriften abzielt, hat die "alten KKR" schlichtweg vergessen. Ohnehin gab es diese Klasse nur in D und Ö.
Seit März 2007 stehen wir also vor dem grossen Problem , das da Fzge sind , die es gar nicht gibt !
Das klingt kurios und an und für sich nicht weiter tragisch , sondern eher lustig ,führt aber in der Praxis zu gewaltigen Problemen. Je nach software können die Fzge "nicht zugelassen werden" , richtigerweise kein Kennzeichen bekommen , oder können keine HU oder Änderungsabnahme bekommen.
Mit der Einführung der EG-Fzg-Klassen ist das Problem eher noch grösser geworden , denn damit sind auch noch zusätzlich KKr "neuen Rechts" entstanden , die sich nicht einstufen lassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
Wie zu sehen , kann ein Mokick mit einer bbH von 50 oder 60 km/h nicht eingestuft werden. KKR "alten Rechts" auch nicht.
MfG Volker