
Sachscupspezi
Bekanntes Mitglied
Es gibt sogar Streitigkeiten ob ein Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis wäre.
Ist schon verwirrend. Wie gesagt in den ABE ist es ganz klar definiert. Alles schon Uralt und bestimmt überholt. Unterschriften waren aber früher auch rechtsgültig wie heute,sogar mündliches kann rechtsgültig sein. Ist jetzt aber alles geklärt.
Über deinen letzten Text gibt es auch Streitigkeiten, ohne Kaufvertrag ist der mit dem Brief im Vorteil.
Dann muss erstmal der Eigentumsnachweis bewiesen werden.
Gruß Klaus
-- 16.02.2017 16:17 --
Von diesen Berichten findet man tausende jeder sagt was anderes aus.<br /><br />-- 16.02.2017 17:52 --<br /><br />Ein Letztes. Nicht sofort erschrecken. Wegen Eigentümer!
Der Eintrag in der BE des Eigentümers und jeder Wechsel zum nächsten Eigentümer hat folgenden Grund.
Ein Kaufvertrag wird auch abgeschlossen.
Man übertrug diesen Eigentumswechsel in die Betriebserlaubnis. Dieser ist rechtsgültig ,da definiert und unterschrieben,somit weißt die ABE den neuen Eigentümer aus.
Der Fahrer ist nicht unbedingt der Eigentümer. Bei einem Verkehrs unsicheren oder nicht durch die Bauart genehmigten Zustand des Fahrzeugs wird der Eigentümer auch zu Verantwortung gezogen wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird . Somit hat die Polizei nicht nur die Daten des Fahrers sondern des Eigentümers der in der Regel zur damaligen Zeit auch der Versicherungsnehmer und somit der Halter war. Früher ging man wohl eher davon aus das der Eigentümer auch der Halter ist.
Heute ist vieles anders. Eigentümer ist nicht unbedingt der Fahrzeughalter ,der das Fahrzeug auf seinem Namen anmeldet. Der Halter ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich.
Es war nie vorgeschrieben den Kaufvertrag mit zu führen.
Das ist meine Erklärung.
Gruß Klaus
Ist schon verwirrend. Wie gesagt in den ABE ist es ganz klar definiert. Alles schon Uralt und bestimmt überholt. Unterschriften waren aber früher auch rechtsgültig wie heute,sogar mündliches kann rechtsgültig sein. Ist jetzt aber alles geklärt.
Über deinen letzten Text gibt es auch Streitigkeiten, ohne Kaufvertrag ist der mit dem Brief im Vorteil.
Dann muss erstmal der Eigentumsnachweis bewiesen werden.
Gruß Klaus
-- 16.02.2017 16:17 --
Von diesen Berichten findet man tausende jeder sagt was anderes aus.<br /><br />-- 16.02.2017 17:52 --<br /><br />Ein Letztes. Nicht sofort erschrecken. Wegen Eigentümer!
Der Eintrag in der BE des Eigentümers und jeder Wechsel zum nächsten Eigentümer hat folgenden Grund.
Ein Kaufvertrag wird auch abgeschlossen.
Man übertrug diesen Eigentumswechsel in die Betriebserlaubnis. Dieser ist rechtsgültig ,da definiert und unterschrieben,somit weißt die ABE den neuen Eigentümer aus.
Der Fahrer ist nicht unbedingt der Eigentümer. Bei einem Verkehrs unsicheren oder nicht durch die Bauart genehmigten Zustand des Fahrzeugs wird der Eigentümer auch zu Verantwortung gezogen wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird . Somit hat die Polizei nicht nur die Daten des Fahrers sondern des Eigentümers der in der Regel zur damaligen Zeit auch der Versicherungsnehmer und somit der Halter war. Früher ging man wohl eher davon aus das der Eigentümer auch der Halter ist.
Heute ist vieles anders. Eigentümer ist nicht unbedingt der Fahrzeughalter ,der das Fahrzeug auf seinem Namen anmeldet. Der Halter ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich.
Es war nie vorgeschrieben den Kaufvertrag mit zu führen.
Das ist meine Erklärung.
Gruß Klaus