Zulassung, Typenschilder, BE, ABE, Eigentumnachweis......

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Es gibt sogar Streitigkeiten ob ein Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis wäre.
Ist schon verwirrend. Wie gesagt in den ABE ist es ganz klar definiert. Alles schon Uralt und bestimmt überholt. Unterschriften waren aber früher auch rechtsgültig wie heute,sogar mündliches kann rechtsgültig sein. Ist jetzt aber alles geklärt.
Über deinen letzten Text gibt es auch Streitigkeiten, ohne Kaufvertrag ist der mit dem Brief im Vorteil.
Dann muss erstmal der Eigentumsnachweis bewiesen werden.
Gruß Klaus

-- 16.02.2017 16:17 --

Von diesen Berichten findet man tausende jeder sagt was anderes aus.<br /><br />-- 16.02.2017 17:52 --<br /><br />Ein Letztes. Nicht sofort erschrecken. Wegen Eigentümer!
Der Eintrag in der BE des Eigentümers und jeder Wechsel zum nächsten Eigentümer hat folgenden Grund.
Ein Kaufvertrag wird auch abgeschlossen.
Man übertrug diesen Eigentumswechsel in die Betriebserlaubnis. Dieser ist rechtsgültig ,da definiert und unterschrieben,somit weißt die ABE den neuen Eigentümer aus.
Der Fahrer ist nicht unbedingt der Eigentümer. Bei einem Verkehrs unsicheren oder nicht durch die Bauart genehmigten Zustand des Fahrzeugs wird der Eigentümer auch zu Verantwortung gezogen wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird . Somit hat die Polizei nicht nur die Daten des Fahrers sondern des Eigentümers der in der Regel zur damaligen Zeit auch der Versicherungsnehmer und somit der Halter war. Früher ging man wohl eher davon aus das der Eigentümer auch der Halter ist.
Heute ist vieles anders. Eigentümer ist nicht unbedingt der Fahrzeughalter ,der das Fahrzeug auf seinem Namen anmeldet. Der Halter ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich.
Es war nie vorgeschrieben den Kaufvertrag mit zu führen.
Das ist meine Erklärung.
Gruß Klaus
 
Sachscupspezi":2yuwni50 schrieb:
Es gibt sogar Streitigkeiten ob ein Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis wäre.

Ich mag jetzt nicht mehr. Thema geschlossen.

ES IST EINE TATSACHE; NACHFOLGENDES GILT - DARÜBER BRAUCHT MAN AUCH NICHT ZU DISKUTIEREN - UND ES IST KEINE "STREITIGKEIT"

"Zitatanfang ........

Ist derjenige Eigentümer, der den Kfz-Brief besitzt?

Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag. Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, und ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Kfz-Brief aufgeführt wird, so wird es ihm kaum gelingen, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen und mit diesen dann herumfahren, jedoch wird es ihm nicht möglich sein, den Wagen auf legale Weise zu verkaufen, wenn er keinen Eigentumsnachweis erbringen kann. Er wird zivilrechtlich als Besitzer des Fahrzeugs angesehen, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen.

Fazit: Eigentümer ist derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief.

........Zitatende"
 
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