Zulassung, Typenschilder, BE, ABE, Eigentumnachweis......

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Nicht amtlich eingetragen ist was ganz anderes . Die Nürnberger Hercules Werke haben das Moped gebaut und eine Zulassung für diese Fahrzeuge erwirkt, das ist beim Kraftfahrtbundesamt eingetragen und mit der Betriebserlaubnis bestätigt.
 
Klaus: Eine BE mit irgendwelchen Namen hintendrauf unter "nichtamtliche Eintragungen" ist doch kein Eigentumsnachweis, oder?

Ich denke deshalb nicht, dass bei einer K 50 RL (und die hatte ich als Beispiel genannt) eine BE - welche zum Fahrzeug passt - mit irgendeinem Namen drauf als Eigentumsnachweis zählt.
 
Holger alles gut. Ich hab das schon öfters gemacht.
Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gib es da glaub nicht so viel.
 
Nichtamtliche Felder auf der Rückseite einer BE, bei meinem Beispiel Ultra: Da stehen Felder welche mit Name, Wohnort, Straße.... umschrieben sind. Da kann man einen Namen eintragen, aber darüber steht "nichtamtliche Eintragungen"
 
Holger meinte wohl, dass die Fahrzeugpapiere mit meinem Namen als "nicht amtliche Eintragung" keinen sicheren Eigentumsbeweis darstellen, bzw. dass er das Bezweifelt.
Er meinte nicht, dass die BE als Dokument wertlos ist, sie bestätigt natürlich das Fahrzeug, aber nicht unbedingt den Eigentümer.
 
Das seh ich anders ,da du deinen Namen in die ABE eintragen musst, bei Verkauf trägt der nächste Besitzer sich ein.
1. Eintrag war auch schon mal die Sachs Vertragswerkstatt in meiner Umgebung wo ich eine MK1 damals gekauft habe, 2. Eintrag Klaus M
Es steht doch hinten drauf: Dieses Fahrzeug ist Eigentum von:
Bei Verlust erfolgt Austellung eines Ersatzschein durch den Fahrzeughersteller. Die Zulassungstelle muss nur die Unbedenklichkeit bescheinigen,das es nicht einliegt , als gestohlen gemeldet ist.
 
Die Motornummer interessiert beim TÜV keine SAU,es reicht der MOTORTYP.
Die Schildchen vom Motor nachzumachen,und mit dem Moped mit dem nachgemachtem Schildchen zum TÜV zu gehen ist kein Problem, hab ich schon mehrmals praktiziert ohne Probleme.
Auch das Typenschild am Lenkkopf hab ich schon neu gemacht und bin damit zum TÜV auch ohne Probleme,das einzige was man nicht verändern darf ist die in den Rahmen eingeschlagene Fahrgestellnummer.

@ Kürer du machst dir unnötig Probleme wo es keine gibt.
Viele Italienische Mopeds haben z.B. keine Motornummer,sondern da ist nur der Motortyp angegeben.
 
Verdammt jetzt mal . Deine ABE ist ein Eigentumsnachweis.
Kein Sche.. hauspapier.
Steht doch alles drauf. Schmeisst euer MK1 und MK2 Papiere doch in den Müll. Du Brauchst keinen Kaufvertrag mit dir führen. nur ABE und Versicherungsnachweis.
Musste jetzt mal raus .
Lieben Gruß Klaus<br /><br />-- 15.02.2017 20:00 --<br /><br />Ruf bei SFM an und erzähle den mal das die ABE kein rechtkräftiges Dokument ist.
Stell die Frage , ist die ABE ein Eigentumnachweis? Oder kann ich die hier nur beantragen, um sie als Dekostück in den Schrank zu legen.
 
@Citybiker:
Die Nummer an sich macht mir keine Sorgen. Nur, dass irgendeine Nummer schon eingeschlagen sein sollte, sonst sieht das Schild nicht echt aus.
Gewöhnlich steht immer die Nummer, der Hubraum und der Typ.

Nebenbei, 50s ABE 10120 ist der mit 5,8ps Grauguss, gell?

Mir ging es nur darum, ob ein Replikat überhaupt anerkannt wird, bzw. es anzuerkennen ist.

Eigentlich ist das ganze Schild, ob echt oder falsch nur hinterm Komma noch ne Menge wert...
Eben wegen der Anbringung am Deckel.

Fragt der Prüfer nicht, ob das wirklich der Motor ist?
Oder weiß er, dass es da kaum einen anderen gleichartigen Motor gab?

@Sachsbecher:
Die Polenta sieht an dem Ding in erster Linie, ob es zugelassen ist, ob es überhaupt Papiere hat und das Fahrzeug den Eintragungen entspricht.
Natürlich bezweifeln sie nicht den Eigentümer, wenn er schon eingetragen ist und als Versicherungsnehmer das Ding fährt und es auch nicht als gestohlen läuft.

Als Eigentumsnachweis alleine ohne Kaufvertrag vielleicht nicht 100%ig.
 
Genauer lesen. Ich habe nicht von einer MK gesprochen wg. der BE.

Gruß Holger
 
So und jetzt Fußball.....
 
Zulassungsbehörden intressiert nur, das die Fahrzeuge verkehrsicher sind , den Herstellerangaben die ans Bundeskraftfahrtamt übermittelt wurden entsprechen und nicht geklaut sind . Das wird von den Zulassungsbehörden geprüft und auch mit der Tüv Abnahme bescheinigt. Der TÜV hat auch Daten um dies festzustellen. Sogar Veränderungen /Umrüstungen kann der Tüv als verkehrstauglich zulassen. Beispiel Umrüstung von Leichtkraftrad zum Motorrad, Wenn die 81 Km/h erreicht werden kann die Ultra 80 auch als Motorrad zugelassen werden. Man braucht dazu nicht unbedingt den 91ccm Satz. Ein umritzeln und Änderung der Vergaserbedüsung wurde bei meinem Kumpel beim TÜV abgenommen und so eingetragen.
Obwohl die Ultra läuft original schneller als 80Km/h. Ich glaube es musste nur eine tatsächliche Veränderung vorgenommen werden, die dann auch in den Papieren eingetragen werden kann.
Gruß Klaus
 
Nach ABE kann man auch die Mk2 zur K50 umbauen und umtypen lassen beim Töff, rischtisch?
 
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