K
k4540
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich möchte gerne eine Yamaha Chappy LB50-AM von 1976 auf 25km/h drosseln und dies in die Betriebserlaubnis eintragen lassen.
Ich habe nun den Gaszug und den Automatikgang blockiert, so daß das Mokick nur noch 25 km/h fährt.
Ich war damit beim Tüv, die wollen das nicht eintragen, meinen sie brauchen ein Leistungsgutachten. Eine andere TüV-Stelle will wiederum ein Lärmgutachten.
Ich habe aber auch schon gelesen, dass bei diesen alten Teilen keine Gutachten erforderlich sind.
Weiß eventuell jemand hier, ob es da eine bestimmte Grundlage gibt, nach der sich der TÜV richten kann, um eine eintragung ohne Gutachten vorzunehmen, oder kann mir jemand irgendwie weiterhelfen?
Danke schonmal.
ich möchte gerne eine Yamaha Chappy LB50-AM von 1976 auf 25km/h drosseln und dies in die Betriebserlaubnis eintragen lassen.
Ich habe nun den Gaszug und den Automatikgang blockiert, so daß das Mokick nur noch 25 km/h fährt.
Ich war damit beim Tüv, die wollen das nicht eintragen, meinen sie brauchen ein Leistungsgutachten. Eine andere TüV-Stelle will wiederum ein Lärmgutachten.
Ich habe aber auch schon gelesen, dass bei diesen alten Teilen keine Gutachten erforderlich sind.
Weiß eventuell jemand hier, ob es da eine bestimmte Grundlage gibt, nach der sich der TÜV richten kann, um eine eintragung ohne Gutachten vorzunehmen, oder kann mir jemand irgendwie weiterhelfen?
Danke schonmal.