Sachsmoped
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Losheim am See.....................................sagt schon alles
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Das ist nicht so. Wenn man beim Verkauf kein schlechtes Gewissen hat, macht man jederzeit PayPal nicht an Freunde. Die Gebühr sollte bzw. muss natürlich der Verkäufer übernehmen.....stimme ich zu. Nur PayPal-Freunde wird angenommen, alles andere ist realitätsfremd, macht keiner, warum sollte er auch, was interessiert mich die "Sicherheit" des Käufers?, mich als Verkäufer interessiert nur meine eigene Sicherheit (kann ich auch verstehen...).
Grüße
Der Käufer kann sagen das sich nicht der gekaufte Gegenstand im Paket befindet. Es besteht ja nur ein Nachweis das irgend etwas abgegeben wurde.Bei versicherten Versand existiert immer ein Nachweis über die Anlieferung. Da kann der Käufer nicht tricksen.
So sehe ich das jedenfalls.
....ich bleibe auch dabei. Ich habe ein "Gutes Gewissen" beim Verkauf und genau deshalb NUR PayPal-Freunde.....meine Sicherheit ist das einzige was mich interessiert...wenn dem Käufer das nicht passt, soll er den "neuen NOS Ultra 1 Bügel" (hier nur stellvertretend für die seltenen Teile) woanders kaufen....wenn er einen findet, so einfach die Logik. Ich bestimme die Konditionen und nicht der Käufer.
Übrigens kann der Käufer wunderbar tricksen....behauptet er hat ein Stein bekommen, die Farbe und der Geschmack stimmte nicht, schickt sein kaputtes Teil zurück....nein Danke.....bei mir gibt es nur Abholung, Überweisung und PayPal-Freunde....und ich habe schon einiges verkauft und auch viel gekauft.
Grüße