50-er nach Wiederinbetriebnahme dem TÜV vorführen?

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silke

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Fahrzeug(e)
Suzuki GT50
Hallo!
Ich habe mir einen "Jugendtraum" erfüllt und mir mein allererstes motorisiertes Zweirad wieder gekauft: eine Suzuki GT50, Bj. 1979
Die zerlege ich gerade komplett und richte sie wieder richtig schick her, geplant ist optisch ein richtiger kleiner Cafè Racer.
Nun war das Ding seit 25 Jahren nicht mehr angemeldet (wenn das Kennzeichen stimmt), außerdem sind die Papiere weg und ich muss neue beantragen.

So weit, so gut.

Die alles entscheidende Frage ist nun: muss ich das Mopped zur Erlangung der Betriebserlaubnis dem TÜV vorführen?
Denn die werden einen M-Lenker, Chrom-Miniblinker, offenen Luftfilter etc. sicherlich nicht lustig finden. Aber eigentlich hat doch der TÜV mit 50-ern nichts zu schaffen.
Ich könnte bloß in eine Kontrolle geraten, wo ich zumindest den M-Lenker sicherlich glaubhaft als original vermitteln kann.

Hat jemand Erfahrung mit der Wiederinbetriebnahme alter 50-er Mokicks?

Danke schon mal! Silke
 
da muss ich die enttäuschen, du musst zum tüv, geschätzte kosten sind ca. 70 euro, so wars bei nem kollegen seiner DKW die hatte auch keine papiere, außerdem brauchst du noch eine vorlage, damit die vom Tüv wissen was original ist, heißt eine kopie von anderen papieren am besten, sonst gehts wohl nicht, außer der tüv hat zufällig was da....
 
Ich geb Dir mal nen kleinen Tip....
1.Mach sie so original wie es nur geht
2.Fahre mal zur Dekra oder zum Tüv und erkundige dich ob die Unterlagen haben
3.Wenn Du Unterlagen oder Datenblätter besorgen kannst, dann sollten die zum Baujahr und zu Typ 100% identisch sein!!!
4.Du brauchst unteranderem einen Eigentumsnachweiß(Kaufvertrag,Notarische Beglaubigung etc.)
5.Auskunft über KBA wg. event. Besitzstreitigkeiten(z.B.Diebstahl, Besitzansprüche 3.,...etc)
Nichts ist unmöglich!Es kommt halt immer darauf an,zu wieviel Aufwand man bereit ist.
Viel Erfolg!
 
Hy,

also mal mein Tipp was ich machen würde....

1. Mit Suzuki in Verbindung setzen ob die dir eine neue Betriebserlaubnis ausstellen können und was die dafür benötigen.
2. Da du keine unterlagen hast wollen die 100%tig sicher sein das die nicht geklaut ist oder ähnliches. Dazu schreibst du dir alle Daten vom Typenschild ab.. Hersteller, Modell, Fahrzeug Ident Nr. usw. und fährst zur nächsten Polizei Dienststelle und sagst da das du ein neues Fahrzeug ohne Papiere hast und hier gerne überprüft haben willst ob es gestohlen ist etc. und das du das Schriftlich haben möchtest. (Bei uns ist das Kostenlos)

Dann kommts drauf an... wenn Suzuki dir ne neue ABE Ausstellt dann halt die Anforderungen erfüllen, wenn nicht musst du den Weg übern TÜV gehen.

hier einfach bei der Prüfstelle der wahl Anrufen und mit dem zuständigen Prüfer sprechen was er von dir wissen oder haben muss.

Ich rede bei sowas IMMER mit dem Prüfer der sagt dir genau was er von dir braucht um dir zu helfen. (WICHTIG: Den Namen von dem mit dem du gesprochen hast Notieren). Hast du alles zusammen rufst da an und lässt dir bei genau dem Prüfer nen Termin machen).

Dann halt die sache durchziehen und mit den Infos beim Straßenverkehrsamt ne neue ABE machen lassen.

Ich kann jetzt schon vermuten das du mit Sportluftfilter usw. schlechte karten haben wirst, also so Original wie möglich sollte die geschichte dann doch werden.

Sind so meine Erfahrungen mit sowas...


Grüße
 
Danke für die Antworten so weit. :D

Ach, und frohe Weihnachten übrigens! :wink:

Mit Suzuki habe ich mich schon in Verbindung gesetzt. Dies chickten mir ein Formular, das ich mitsamt der Bestätigung der Zulassungsstelle (habe schon bei der Polizei angerufen, das Mopped ist sauber) bei einem Händler einreichen soll.
Dann dauert es angeblich ca. 5 Wochen, bis ich eine Zweitschrift der BE erteilt bekomme.

Das hört sich für mich an als habe der TÜV mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun.

Denn mit der BE bekomme ich ja direkt das Kenntzeichen bei der Versicherung. Jedenfalls war das bei meiner ersten GT50 so, aber das ist eben auch schon 15 Jahre her...

Ich war am Donnerstag dennoch einfach mal so beim TÜV, bin da aber an einen offenbar vollkommen unwissenden Prüfer geraten, der meinte, dass ich nicht einmal die Sitzbank umpolster dürfe. Und da weiß ich, dass das Unsinn ist, denn das ist keine bauartbedingte Maßnahme. Ich habe schon bei drei Motorrädern Sitzbänke machen lassen, und das ist dem TÜV völlig egal.

Der Lenker ist auch auf sämtlichen originalen Prospektfotos von vornherein flacher als der, den ich drauf habe, also wird ein anderer Lenker gar nicht auffallen.

So was wie Luftfilter etc. kann man dann ja später machen, ist ja kein Akt das umzubauen. Ich kann z.B. auch optisch dermaßen original bleiben, dass niemand überhaupt auf die Idee kommt z.B. Zähne an Ritzel oder Kettenblatt zu zählen. 8)
 
Also das von der Polizei wollen die bei ner neuaustellung bei Suzuki in der Regel schriftlich haben.

Und Richtig, wenn du eine neue Ausgestellt bekommst musst ned zum TÜV.

Der Prüfer hatte in der tat keine Ahnung


Grüße
 
Nix mit TÜV. Papiere ordern, anmelden und losfahren. Das wärs ja noch wenn wir mit den guten Fuffis jetzt auch noch zum TÜV Müssten. Es weiß ja auch niemand wielange das Teil stillgelegt war. Höchstens der Eigentümer und die grün-weißen wenn sie Nachforschen wollten. Aber die interessiert das ganze auch nicht. Hauptsache Papiere, Versicherung und Betriebssicher.
 
1979-KTM-MSS-50":2uynn6yl schrieb:
Nix mit TÜV. Papiere ordern, anmelden und losfahren

das ist leider nicht richtig

auszug suzuki.de FAQ

... kann für Fahrzeuge ab Modelljahr 1984 gegen Gebühr von derzeit 49.- € eine Zweitschrift erstellen und benötigt dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde.... Für ältere Klein- und Leichtkrafträder kann ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung gegen dieselbe Gebühr ein technisches Datenblatt erstellt werden zur Abnahme nach §21 StVZO bei TÜV (alte Bundesländer) bzw. DEKRA (neue Bundesländer).
 
Bei meiner KTM war das ganze nicht so. Papiere beim Hersteller beantragt. Vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei holen ( wegen evtl. Diebstahlfahrzeug). Dann angemeldet und los ging die Fahrt. Das Teil wollte kein Polizist und auch kein TÜV Sehen.

Es gibt also 2 Möglichkeiten
 
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