Zulassung, Typenschilder, BE, ABE, Eigentumnachweis......

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@ Holger auch bei der K50 ist die ABE ein Eigentumsnachweis. Steht auch das gleiche wie bei den MK2 ABE drauf. Wird aber ungültig gemacht wenn der Fahrzeugbrief ausgestellt wird. Oder du nimmst die nicht mit, diese alleine berechtigt dich ja nicht am Straßenverkehr teilzunehmen. Fahrzeugschein mitführen und gut ist.
Beim Tüv Prüfer könnte man die ABE auch mal vorzeigen, oder du hast deine Papiere verloren, dann hast du doch was in der Hand .
Gruß Klaus

-- 15.02.2017 21:36 --

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Siehe
1.Eigentum
2. Der Ankauf und die Eigentumsübertragung können rechtsgültig nur mit Bescheinigung des Eigentümers erfolgen.
3.Eigentumsübertragung auf:
Wird dies bei jedem Verkauf , vom Händler an , und zu jedem weiteren Verkauf auf der Rückseite der ABE eingetragen ist es rechtsgültig. Trägt der Vorbesitzer das nicht ein hat es keine Rechtsgültigkeit.

Nicht amtliche Eintragung.Hat doch nichts mit Eigentum zu tun. Ich habe gesagt deine ABE ist ein Eigentumsnachweis. Es steht auf fast alle nicht amtliche Eintragung ,auch bei K50 .

Es geht darum: Das der Eintrag vom Vorbesitzer in der ABE dir bescheinigt ,das du jetzt der rechtsgültige Besitzer bist.Also dieser Teil ist ein rechtsgültiges Dokument.


Weiter hat der Hersteller die Daten an das Kraftfahrbundesamt übermittelt. Diese ABE ist vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen , kann sogar vom Kraftfahrbundesamt widerrufen und als ungültig erklärt werden. Die ABE berechtigt nicht zur Ausfüllung von Fahrzeugbriefen.

Die ABE ist ein rechtsgültiges Eigentums Dokument und eine von Hersteller ans K- Bundesamt gemeldet und von K- Bundesamt genehmigtes Dokument. Kann widerrufen werden und erlischt bei z.B technischen Mängeln. Tüvpficht.
ABE bescheinigen das dieser Fahrzeugtyp dem Kraftfahrtbundesamt gemeldet ist und von denen für den Straßenverkehr zugelassen werden kann.
Der Prozess der Anmeldung/Zulassung ist was ganz anderes. Davon hab ich nie gesprochen.
Gruß Klaus

-- 15.02.2017 21:42 --

<br /><br />-- 15.02.2017 21:44 --<br /><br />Der Kfz Brief und Schein sind amtliche Dokumente.
 
Ich lese immer wieder ABE, die Rede jetzt ist doch von der BE, die man wohl auch Fahrzeugschein nennt.

Die ABE ist doch ein beim KF-Bundesamt vorliegendes, vollständiges Datenblatt, in dem "jede Schraube" Verzeichnet ist, während in der BE nur grob Motortyp, Vergasertyp, Kettenübersetzung, Reifengröße und ich meine auch Gewicht drinsteht.
 
Datenblatt Allgemeine Betriebserlaubnis
Deckblatt Betriebserlaubnis
Guck dich doch mal deine Papiere der MK an:
Auch Läusezähler??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
Gruß Klaus
 
Nein, ich will nicht Fehler anderer rot markieren.
Aber das komplette Datenblatt - ist das überhaupt veröffentlicht?

Oder habe ich das falsch verstanden?

Also um ne mk auf k50 umzubauen braucht man das sicherlich.

viewtopic.php?f=8&t=13643

Das da ist besser als Läuse zählen! Geht schneller.
 
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Audatex Daten
Auf sowas greift der Tüv zurück.
Gruß Klaus

-- 15.02.2017 22:09 --

Hoffentlich ist das nicht falsch sonst kritiko ohne Ende
Spaß muss sein.<br /><br />-- 15.02.2017 22:13 --<br /><br />Ich hab die aber dann nicht gefälscht.
 
Problematisch wärs dann, wenn Holger beim TÜV arbeitet, jetzt, wo er sich schon so auf dich eingeschossen hat! :lol:

Gute Nacht dann erstmal...
 
Der Umbau MK auf K50 kann ja unterschiedlich sein. Wenn du alles bis auf den Rahmen umbaust , wird es wohl einfacher sein, endgültig entscheidet der Tüv Prüfer bei einer Vollabnahme das wohl. Die Bremsanlage wird wohl einen hohen Stellenwert einnehmen. Deine alte Betriebserlaubnis wäre nicht mehr gültig und du bekommst ein Gutachten über die Prüfung ,die es dann wohl zulassungsfähig macht. Damit wird bei der Zulassungsbehörde ein KFZ Brief ausgestellt und dem Kraftfahrtbundesamt auch gemeldet. Ist sowas schon mal gemacht worden hat das Kraftfahrtbundesamt darüber wohl auch schon Informationen.
Ganz genau kann ich das aber nicht sagen. Alles mal unter Vorbehalt. So hab ich das schon mal mitbekommen.
Gruß Klaus

-- 15.02.2017 22:42 --

Ob sich jemand sich auf mich einschießt ist mir relativ egal.
Meine Mopeds gehen ohne festgestellte Mängel überall durch. Nur einmal hatte ich einen leichten Mängel Lenkopflagerung etwas locker. Brauchte nur nachgezogen werden. Tüv Plakette trotzdem.
Gruß Klaus<br /><br />-- 15.02.2017 23:47 --<br /><br />@ Mopedikürer.Die Daten werden vom Hersteller dem Kraftfahrtbundesamt doch gemeldet , die das dann auch genehmigen oder auch nicht.In was für einen Umfang kann ich dir nicht genau sagen.
Gruß Klaus
 
Mopedikürer":2bz45j0d schrieb:
Holger meinte wohl, dass die Fahrzeugpapiere mit meinem Namen als "nicht amtliche Eintragung" keinen sicheren Eigentumsbeweis darstellen, bzw. dass er das Bezweifelt.
Er meinte nicht, dass die BE als Dokument wertlos ist, sie bestätigt natürlich das Fahrzeug, aber nicht unbedingt den Eigentümer.

Korrekt, Kürer!
 
Sachscupspezi":1r9jk9ip schrieb:
Das seh ich anders ,da du deinen Namen in die ABE eintragen musst, bei Verkauf trägt der nächste Besitzer sich ein.

Welcher Käufer bzw. aktuelle (Zweit-, Dritt-, Viert-) Besitzer steht tatsächlich mit seinem Namen in der BE?? Ich nicht... Du, Kürer? Stehst du mit Deinem Namen in der BE? Bzw. wenn Dein Name da drin steht, wer hat das gemacht? Du? Mit Kartoffelstempel und Wasserfarbe? Nur mal als Beispiel....

Ich klaue mir eine MK 2, die BE steckt unter dem Haltegurt oder Werkzeugfach, ich trage meinen Namen ein und dann gehört das Ding mir?

Ich verstehe es nicht, tut mir leid. Für mich ist ein Eigentumsnachweis z. B. ein Kaufvertrag mit Namen, Rahmennummer usw... Oder Erstbesitz mit Stempel vom Händler - ja.
 
Nun ja, es ist natürlich ähnlich wie beim Motortypenschild.

Aber auch beim Kaufvertrag müsste bei Verdacht geprüft werden, ob die Angaben stimmen.
Die Anmeldehistorie würde auch Aufschluss geben, wenn es nicht lange Zeit still gelegen hat.
Wenn alles stimmig ist, entsteht natürlich auch kein Verdacht.
 
@ Holger
Sicherlich kann man es in mehreren Richtungen betrachten. Wäre aber in diesem Fall nicht richtig.
Siehe mal die ABE dort ist es eindeutig definiert. Rechtskräftig. Unterschriften b.z.w. Eintragung in diesen ABE sind rechtskräftig. Stempel gab es früher auch schon. Dein Beispiel wäre ja Betrug .
Wenn du nichts einträgst und deine ABE nicht sicher aufbewahrst machst du einen Fehler. Das die Eintragungen nicht weiter geführt werden ist ja real, aber falsch. Der Kaufvertrag ist auch ein Eigentumsnachweis nur ausführlicher. Warum ist diese ABE so gedruckt worden, das die Besitzerwechsel dort eingetragen werden. Ich erinnere mich an früher, es war sogar vorgeschrieben dort diesen Wechsel einzutragen. Wurde oft nicht gemacht.
Sehe es wie du willst . Das weiß ich ganz genau und widerspreche dir bis zum letzten Gericht.
Ist aber alles ganz locker zusehen .
Gruß Klaus

-- 16.02.2017 13:10 --

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@ Holger
Welcher Käufer bzw. aktuelle (Zweit-, Dritt-, Viert-) Besitzer steht tatsächlich mit seinem Namen in der BE?? Ich nicht... Du, Kürer? Stehst du mit Deinem Namen in der BE? Bzw. wenn Dein Name da drin steht, wer hat das gemacht? Du? Mit Kartoffelstempel und Wasserfarbe?

Siehe Fotos. Von Fälschungen sollte man nicht ausgehen, Realität war, das die Eintragung richtig waren.
Auch Händler haben z.B.als zweit Besitzer mit Stempel und Unterschrift Eintragungen vorgenommen.
Vielleicht ist es bei Euch anders . Wenn die Felder voll fahren ,hätte man wohl eine Zweitschrift beantragen können ,oder was schriftliches wie den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis gehabt. Der Hersteller befand es wohl erstmal als ausreichend.
Das ist mal genau das Gegenteil was Du da behauptest.
Gruß Klaus

-- 16.02.2017 13:13 --

Da vollständige Adressen eingetragen sind, könnte man es sogar überprüfen.

-- 16.02.2017 13:23 --

@ Holger
Ich verstehe es nicht, tut mir leid. Für mich ist ein Eigentumsnachweis z. B. ein Kaufvertrag mit Namen, Rahmennummer usw... Oder Erstbesitz mit Stempel vom Händler - ja.

In der Betriebserlaubnis fehlt eigentlich nur der Preis, Rahmennummer ,Namen , Anschriften, Erst und Folgebesitzer und Stempel mit Unterschriften alles bei korrekten Eintrag zu ersehen in der BE.

Gruß Klaus<br /><br />-- 16.02.2017 13:30 --<br /><br />Ein Kaufvertrag war früher schneller gefälscht als die Betriebserlaubnis.
Früher waren die technischen Mittel nicht so wie heute.
Was ist denn dann wohl ein sicherer Nachweis.
 
Klaus ! So ists Richtig : KEINEN Deut nachgeben . Bis 4 Stellen nach dem Komma - MÜSSEN UNBEDINGT ausdiskutiert werden .Wenn man schon Kistenweise Material dazu hat. :lol:
 
@Holger
Es geht ja darum das die ABE hinten, rechtskräftige Einträge hat und der Eigentümer sein Eigentum auf den nächsten Eigentümer überträgt.
Sonst ist sie ja nur eine Genehmigung des Kraftfahrtbundesamt.
Diese Eigentums Eintragungen in der ABE dienen zusätzlich auch als Eigentumsnachweis.


Ein Kaufvertrag unter ehrlichen Bedingungen abgeschlossen ist immer ist ein absoluter und auch besserer
Eigentumsnachweis. Beglaubigt, oder unter Zeugen abgeschlossen, ist es noch besser.
Fälschen kann man bestimmt viel,davon sollten wir nicht ausgehen.

Es sind Jahrzehnte vergangen und es gibt in dieser Richtung viele Gesetzesänderungen.
Deswegen geb ich dem Holger jetzt auch mal einen Teil Recht. Ich hab ja niemals was gegen den Kaufvertrag gesagt, nur mich stark gemacht ,das die Eintragungen in der BE rechtsgültig sind und den Eigentümer klar definieren.
Gruß Klaus
 
Ich weiß es nicht, bin kein Jurist. Schlau werde ich daraus jedenfalls nicht - bzw. es will mir nicht in den Sinn, woran auch immer das liegen mag.

Ich hab mal grad gegoogelt:

Zitat:

"......Hallo,

ich habe mich heute bei der Kfz. - Zulassungsstelle und bei der Polizei nach der Haltereintragung in den Papieren erkundigt. (Schleswig-Holstein) Ob das in allen Ländern gleich bewertet wird, kann nicht beantwortet werden.

Zulassungsstelle: Die Kleinkrafträder, Roller bis 50 km/h sind zulassungsfrei, werden also von der Zulassungsstelle nicht verwaltet.

Polizei: Sie gehen davon aus, wer die Allgemeine Betriebserlaubnis des Rollers bei einer Verkehrskontrolle mit sich führt, ist der Eigentümer. Raten jedoch freie vorhandene Eigentumseintragungen in der ABE auszufüllen. Ist kein Platz mehr für weitere Eintragungen wird keine neue ABE erforderlich.
Anmerkung:
Die Betriebserlaubnis, eine Bestätigung für das Bestehen einer Haftpflicht-Versicherung und gültige Fahrerlaubnis sind beim Führen des Fahrzeugs mitzuführen.

........." Zitatende.


Das unterstützt mich in meiner Meinung. Ich bin aber kein Jurist, von daher kann ich auch nur eine Meinung haben und keine Tatsachen nennen.

Meine Meinung demnach ist: Der bloße Besitz einer BE bzw. der Besitz UND eine Eintragung mit Kugelschreiber meines Namens auf der BE-Rückseite in nichtamtlichen Feldern stellt für mich keinen 100 %igen Eigentumsnachweis dar.

Für mich ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis NUR ein Kaufvertrag mit allen Daten. Dann gehört das Ding mir - ich habe es gekauft, mein Name steht drin. Ich kann über das Fahrzeug uneingeschränkt verfügen.

Oder ich mache - gewollt oder ungewollt - den Fehler, dass ich ein Moped mit einem Auto vergleiche:

Die Zulassungsbescheinigung (ZB) 2, früher „Brief“, ist eine zu diesem einen Fahrzeug gehörende Urkunde, die nachweist, dass das KFZ eine Betriebserlaubnis besitzt.
Sie ist kein Eigentumsnachweis. Nicht, wer den „Brief“ in Händen hält, ist dadurch Eigentümer des Autos, sondern umgekehrt: Mit dem Erwerb des Eigentums am Auto wird man auch Eigentümer des „Briefs“ als Nachweis der Betriebserlaubnis, um es zulassen zu können.


Gruß Holger
 
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