Sachscupspezi
Bekanntes Mitglied
@ Holger auch bei der K50 ist die ABE ein Eigentumsnachweis. Steht auch das gleiche wie bei den MK2 ABE drauf. Wird aber ungültig gemacht wenn der Fahrzeugbrief ausgestellt wird. Oder du nimmst die nicht mit, diese alleine berechtigt dich ja nicht am Straßenverkehr teilzunehmen. Fahrzeugschein mitführen und gut ist.
Beim Tüv Prüfer könnte man die ABE auch mal vorzeigen, oder du hast deine Papiere verloren, dann hast du doch was in der Hand .
Gruß Klaus
-- 15.02.2017 21:36 --
Siehe
1.Eigentum
2. Der Ankauf und die Eigentumsübertragung können rechtsgültig nur mit Bescheinigung des Eigentümers erfolgen.
3.Eigentumsübertragung auf:
Wird dies bei jedem Verkauf , vom Händler an , und zu jedem weiteren Verkauf auf der Rückseite der ABE eingetragen ist es rechtsgültig. Trägt der Vorbesitzer das nicht ein hat es keine Rechtsgültigkeit.
Nicht amtliche Eintragung.Hat doch nichts mit Eigentum zu tun. Ich habe gesagt deine ABE ist ein Eigentumsnachweis. Es steht auf fast alle nicht amtliche Eintragung ,auch bei K50 .
Es geht darum: Das der Eintrag vom Vorbesitzer in der ABE dir bescheinigt ,das du jetzt der rechtsgültige Besitzer bist.Also dieser Teil ist ein rechtsgültiges Dokument.
Weiter hat der Hersteller die Daten an das Kraftfahrbundesamt übermittelt. Diese ABE ist vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen , kann sogar vom Kraftfahrbundesamt widerrufen und als ungültig erklärt werden. Die ABE berechtigt nicht zur Ausfüllung von Fahrzeugbriefen.
Die ABE ist ein rechtsgültiges Eigentums Dokument und eine von Hersteller ans K- Bundesamt gemeldet und von K- Bundesamt genehmigtes Dokument. Kann widerrufen werden und erlischt bei z.B technischen Mängeln. Tüvpficht.
ABE bescheinigen das dieser Fahrzeugtyp dem Kraftfahrtbundesamt gemeldet ist und von denen für den Straßenverkehr zugelassen werden kann.
Der Prozess der Anmeldung/Zulassung ist was ganz anderes. Davon hab ich nie gesprochen.
Gruß Klaus
-- 15.02.2017 21:42 --
<br /><br />-- 15.02.2017 21:44 --<br /><br />Der Kfz Brief und Schein sind amtliche Dokumente.
Beim Tüv Prüfer könnte man die ABE auch mal vorzeigen, oder du hast deine Papiere verloren, dann hast du doch was in der Hand .
Gruß Klaus
-- 15.02.2017 21:36 --
1.Eigentum
2. Der Ankauf und die Eigentumsübertragung können rechtsgültig nur mit Bescheinigung des Eigentümers erfolgen.
3.Eigentumsübertragung auf:
Wird dies bei jedem Verkauf , vom Händler an , und zu jedem weiteren Verkauf auf der Rückseite der ABE eingetragen ist es rechtsgültig. Trägt der Vorbesitzer das nicht ein hat es keine Rechtsgültigkeit.
Nicht amtliche Eintragung.Hat doch nichts mit Eigentum zu tun. Ich habe gesagt deine ABE ist ein Eigentumsnachweis. Es steht auf fast alle nicht amtliche Eintragung ,auch bei K50 .
Es geht darum: Das der Eintrag vom Vorbesitzer in der ABE dir bescheinigt ,das du jetzt der rechtsgültige Besitzer bist.Also dieser Teil ist ein rechtsgültiges Dokument.
Weiter hat der Hersteller die Daten an das Kraftfahrbundesamt übermittelt. Diese ABE ist vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen , kann sogar vom Kraftfahrbundesamt widerrufen und als ungültig erklärt werden. Die ABE berechtigt nicht zur Ausfüllung von Fahrzeugbriefen.
Die ABE ist ein rechtsgültiges Eigentums Dokument und eine von Hersteller ans K- Bundesamt gemeldet und von K- Bundesamt genehmigtes Dokument. Kann widerrufen werden und erlischt bei z.B technischen Mängeln. Tüvpficht.
ABE bescheinigen das dieser Fahrzeugtyp dem Kraftfahrtbundesamt gemeldet ist und von denen für den Straßenverkehr zugelassen werden kann.
Der Prozess der Anmeldung/Zulassung ist was ganz anderes. Davon hab ich nie gesprochen.
Gruß Klaus
-- 15.02.2017 21:42 --
<br /><br />-- 15.02.2017 21:44 --<br /><br />Der Kfz Brief und Schein sind amtliche Dokumente.