Zulassung, Typenschilder, BE, ABE, Eigentumnachweis......

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Du meinst jetzt aber nicht das Spackenkind?!? :mrgreen:
 
Warum denn nicht, wenn es das andere ersetzt??

Ich nehme irgendwelche alte, von der Motornummer nicht passende, jedoch vom Typ passende. Aber es sind originale.
 
Kann ja sein, dass dann beim Imitat gesagt wird: Wos is dos für oan Typeschild, des is doch oa Fälschung von oane Haderlump... Zefix....
Nicht gut, wenn der Tüv das sagt.
 
Kann alles sein und kann alles nicht sein. Meine Meinung bzw. wie ich das mache, weißt du. Jetzt musst du handeln....
 
Es muß nur der Motortyp passen,die Motornummer interessiert den TÜV nicht, der Motortyp steht auch in dem Gutachten.
Kleiner Tip,man kann die Motorschilder auch gravieren lassen z.B. im Pokalladen,das sieht besser aus als selbst eingeschlagen.
 
Eine original Betriebserlaubnis ist erstmal ein Eigentumsnachweis. Bei K50 mit Fahrgestellnummer und Motornummer. Das ist ein Dokument. Wird bei Ausstellung des Briefes dann ungültig.
Du kannst mit der original Betriebserlaubnis aber zeigen , das Motor und das Fahrgestell dir gehört. Der Fahrzeugbrief ist in erste Linie dann ja die ausschlaggebende Besitzurkunde. Bei Verlust muss man eine eidesstattliche Verlust Erklärung ausfüllen.
Man braucht erstmal garnichts nur eins muss man .den Nachweis führen das dein Moped nicht einliegt,also geklaut ist.

Von Mokicks ist beim Mopedi nicht die Rede.
Nimm die Goebel Papiere Motornummer und Fahrgestellnummer müssen passend sein.

Ich hab nur davon geredet fehlendes Typenschild ersetzen durch anderen Deckel ,der Mopedi spricht von 50S, dann meine ich auch 50 S ran ,bestimmt nicht 501/4 und dann zum Tüv.
Damit ist der Motortyp doch definiert.

Wenn er zusätzlich die alte Betriebserlaubnis dem Tüv Prüfer zeigt ,wird er wohl keine Probleme haben.

Du bist schon wieder Läuse am suchen. Ich weiß das man die ABE nicht braucht.
Gruß Klaus

-- 15.02.2017 17:17 --

Sachscupspezi hat geschrieben:
Ich hab allgemein einen Vorschlag gemacht, selbstverständlich das man nicht passende Deckel versucht dort anzuschrauben.


Du verstehst das nicht. Mit "nichtpassenden Deckel" meine ich z. B. zwei Deckel, runde Form, grau-silber, jeweils mit Typenschild Sachs 50 S, welche für den Laien gleich aussehen, jedoch trotzdem nicht richtig passen. Das und nichts anderes. Oder weißt du nicht, dass es da Unterschiede gab?? Ich meine jetzt nicht die schwarzen eckigen, sondern die runden grau-silber für den 50 S.

Schraub doch mal einen 50 S Deckel generatorseitig von 1969 auf einen 1975 Block. Was bemerkst du???

Gruß Holger

Hör mal auf damit ich verstehe das nicht . Lese mal richtig.
Sachscupspezi hat geschrieben:
Ich hab allgemein einen Vorschlag gemacht, selbstverständlich das man nicht passende Deckel versucht dort anzuschrauben.

Das heißt 100% die passenden , 50S Motor 1 Generation 2. Generation 3 Generation.<br /><br />-- 15.02.2017 17:44 --<br /><br />Tachoantriebe sind auch unterschiedlich.
 
Ein Maschinenbauing..schreibt, dass nur der Hersteller berechtigt ist, ein Typenschild anzubringen, egal bei welcher Maschine / welchem Gerät auch immer.
Mag sein, dass auch Importeure dort Recht oder sogar Pflicht haben, Typenschilder gemäß hiesiger Verordnungen anzubringen.

Gibt es den Hersteller nicht, kann in Absprache mit der prüfenden Behörde ein Replikat verwendet werden.

In Bernd seinem Fall altes Typenschild besser aufheben, damit man es evtl. vorzeigen kann.

Bei den Sachs Motoren ist die Kennzeichnung ja sowieso eine nicht absolut verlässliche Sache, man muss ja auch drauf vertrauen, dass der richtige Deckel drauf ist.
Kein Prüfer mit gesundem Verstand würde wohl allzuviel auf das Motorschildchen geben, wenn er darauf schon vertrauen muss bzw. überhaupt darf.
Sonst könnte man mit einem originalen Schild ja schon Probleme kriegen, was ja auch nicht der Fall sein sollte.

Außerdem gibt es ja auch für den Motor keine Urkunde, nur das Schildchen.

Ist schon so ein Thema, da hier alles nur an diesem Schildchen hängt...

Ob vielleicht die Stellen, die noch Zweitschriften Ausstellen hier eine Berechtigung haben?<br /><br />-- 15.02.2017 18:41 --<br /><br />So, ich hab da mal ne Anfrage gestellt, vielleicht wissen die es genau oder machen das sogar.
 
Eine Blanko-Zweitschrift nützt Dir als Privatmann erstmal gar nichts, da du nicht berechtigt bist sie auszufüllen.

Wenn du ein Moped ohne Papiere hast, nehmen wir mal an eine K 50 RL, gehst du zusammen mit dem Kaufvertrag zur Polizei oder auf die KFZ-Zulassungstelle und holst Dir eine Unbedenklichkeitserklärung, dass das Moped nicht gestohlen ist. Kostet in Bayern schlappe 9 Euro. Dann mit dem Ausdruck der ABE-Übersicht vom moped-museum.de zum Tüv und fertig.

Mehr braucht man nicht.

Bzgl. ABE: hier sollte man sich mal genau die Rückseite ansehen. Da steht (ich hab das jetzt mal bei einer Ultra 80 Bj. 1981 nachgesehen): "Nicht amtliche Eintragungen". Wenn dort nur handschriftlich oder auch mit Schreibmaschine ein Name steht, bezweifle ich, dass das ein Eigentumsnachweis ist, da es ja eine "nichtamtliche Eintragung ist".

Deshalb wäre ein Kaufvertrag UND der Nachweis, dass das Krad nicht gestohlen ist die sicherste Variante. Es sei denn, dass in älteren ABE`s (habe zur Zeit keine da) tatsächlich ein Feld bzw. Raum existiert, wo es heißt "amtliche Eintragung" mit Stempel usw... Steht da aber nicht DEIN Name (und dies ist die Regel) nützt Dir das ohne Kaufvertrag auch wieder nichts.

Gruß Holger
 
Ich habe die nur gefragt, ob die was über die Gültigkeit/Akzeptanz nachgemachter Motortypenschilder sagen können.....

Bzw. ob die da nicht Ersatz liefern, da sie als Nachfolgeumternehmen der Sachs Fahrzeug und Motorentechnik GmbH am ehesten die Berechtigung haben, Typenschilder .... ja, genau genommen anzubringen.

Ich rede den ganzen Tag lang nur über dieses dämliche, nichtssagende Schild, das der TÜV aber unbedingt sehen will....
 
Die ,die Zweitschriften ausstellen ,ob die das dürfen ? Wenn SFM auch die Berechtigung hat,müsste dein Fahrzeug den Herstellervorgaben entsprechen und von SFM dementsprechend überprüft werden.
Das ist ja gar nicht möglich . Es gibt auch keine Vertragswerkstätten mehr ,die diese Berechtigungen hätten.
Also Motordeckel wechseln. @ Holger ,natürlich genau den 10000% passenden nehmen.
Wenn ich einen nicht passenden Deckel versuche zu montieren ,werde ich es doch merken und spätestens dann schau ich es mir doch an, warum das nicht passt. Meist reden wir von Motoren der 2. und 3. Generation. Die Motoren der 1. Generation sind doch fast garnicht in unserer Hand und schon echt selten. Also wieder nur Läusezählerei. Was weißt du , du bist doch blöd . weißt du das denn nicht????
Langsam langweilig. Ich weiß nicht alles. Holger du bist der Papst.
Gruß Klaus
 
Fortsetzung letzter Beitrag:

So wird man in Deutschland eben erzogen, nur um irgendwann zu merken, wie dumm das eigentlich alles ist....

Genauso, dass man zum Arzt rennt, um sich wg. ner Erkältung krank schreiben zu lassen.
Aber gut, sonst würden die Firmen wahrscheinlich zweifelhafte Lügen-Detektoren verwenden, um ihre Leute wg. Krankheit freizustellen...
 
@ Holger das weiß ich alles. Ich gehe zu KÜS , die haben sich auf Oldtimerabnahmen in allen Fahrzeugbereichen speziallisiert.
Ist egal was du für Probleme hast ,die beraten und finden immer einen Weg.
Bei Abnahmen sind die echt locker drauf, in der Stadt Gescher 40Km von mir entfernt, ist ein guter Bekannter der hat eine KÜS Niederlassung. Ich brauch da nicht viel wissen. Daten hab ich ihm auch schon überlassen,obwohl die sind da schon fit.
Gruß Klaus
 
@Sachscup:

Ich habe zB. einen 50s und einen 50sw, die haben kein Typenschild. Da muss also Ersatz ran, und an Bäumen wachsen die ja nun mal nicht.

Eigentlich habe ich zwei 50s so ganz ohne Schild, einen 50sw wo man das SW schon kaum noch lesen kann und einen 50/5wkf Rumpf, den ich aber zum 50sw aufbauen will, da das mal so ganz gut passt.

Ist mir auch klar, dass man lieber originale Schildchen nehmen sollte...
 
@ Holger
Bzgl. ABE: hier sollte man sich mal genau die Rückseite ansehen. Da steht (ich hab das jetzt mal bei einer Ultra 80 Bj. 1981 nachgesehen): "Nicht amtliche Eintragungen". Wenn dort nur handschriftlich oder auch mit Schreibmaschine ein Name steht, bezweifle ich, dass das ein Eigentumsnachweis ist, da es ja eine "nichtamtliche Eintragung ist".

ABE aller Mofa , Mopeds und Mokicks wären doch dann nichts mehr Wert. Das ist in dem Fall dein Brief mit technischen Angaben. Du Hast dooch nichts anderes. Kaufvertrag allein was sagt der den aus.
Warum musst du diese denn mitführen ,wenn sie kein anerkanntes Dokument wären?????????????
Warum darf nur SFM , nicht der Hans Wurst ,nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine solche ABE ausstellen.
Wer die Rechte besitzt nur der darf das und dann ist es ein rechtlich anerkanntes Dokument.
Schriftstücke die auch ohne Unterschrift sind ,haben in anderen Bereichen auch Rechtskraft.
Gruß Klaus
 
Ich habe kein Problem bzgl. Zulassung, Klaus.

Fassen wir zusammen:

- Motornummer interesiert keinen Menschen, ich bekomme mit dem richtigen Motottyp und einem Typenschild am Motor des gleichen Typs - egal welche Motornummer - mein Moped zugelassen. Jedenfalls bei Hercules/Sachs.

- Man braucht für die Zulassung / Tüv-Abnahme entweder eine beglaubigte Zweitschrift bei Mofas/Mopeds/Mokicks (im alten Sinne) ODER eine Tüv-Abnahme (hier reicht ein ABE-Nachweis, z. B. von der Internet-Seite moped-museum) bzw. bei LKR / KKR (im alten Sinne - "Großschilder") einen Kaufvertrag (Eigentumsnachweis; falls nicht vorhanden eine beglaubigte Ausstellung der Polizei oder LRA) und die ABE-Angabe (z. B. in Form einer Übersicht) beim Tüv bzw. später bei der Zulassung.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

Gruß Holger
 
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