Zulassung, Typenschilder, BE, ABE, Eigentumnachweis......

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
TÜV, keine Ahnung.
Hab nur Kleinschilder.

Aber eigentlich ging es doch um ein lädiertes Typenschild, welches ersetzt werden sollte. Oder hab ich was verpennt?
 
Mit nem KKR wie ner k50 muss man zum Tüv. Man kann/muss andere Vergasertypen z.B. eintragen lassen, wenn man nen anderen Vergaser einbaut.

Ich weiß auch nicht, ob man z.B. einfach einen 50s in einen wassergekühlten sw umschreiben lassen kann, weil dahinter wieder ein anderer Fahrzeugtyp mit ner anderen ABE steht.
Vergaser kann man umtragen lassen.
Zylinder weiß ich nicht, ob es da überhaupt einen Eintrag gibt.

Oder wo überhaupt Grenzen gesetzt sind beim Umbauen eines KKR oder LKR (80er oder 125er).
Der Führerschein A1 deckt diese ab, aber das Fahrzeug muss ja als solches zugelassen sein, dazu gehören z.B.
ein best. Motor, best. Vergaser, best. Auspuffanlage, auch best. Felgen- und Reifengröße, Art und Größe der Bremsen.

I.d. ABE eines Fahrzeuges ist wohl so gut wie alles festgehalten, manches davon kann man wohl ohne Probleme ändern, anderes nicht.

Ist ein ganzes Thema für sich.

Und das hängt nat. auch mit dem Motortypenschild zusammen.

Da weiß ich nicht, aber ich meine dies stellt eine Urkunde vom Hersteller dar, und es ist die Frage, wer berechtigt wäre, eine solche heute auszustellen, sprich ein Typenschild anzufertigen.

Und ob eine Motornummer unbedingt erforderlich ist oder nicht, da diese eigentlich in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen ist.
Oder ist sie es bei den KKR/LKR doch?

Kann man z.B. einfach (legal) einen Sportzylinder an seine K50 anbauen, oder wie muss das abgenommen werden?

Kann man seinen 5 Gang legal durch einen 6 Gang ersetzen an seiner K50?

-- 29.11.2016 18:16 --

Und wenn man das alles eingetragen hat, kann man dann einfach durch eine Wand brettern, oder muss man vorher beim Bauamt fragen?<br /><br />-- 29.11.2016 18:17 --<br /><br />Man könnte auch einfach durch ein Krankenhausfenster brettern, dann ist man gleich versorgt.
 
alles was geschwindigkeit abgasverhalten verändert ist abnahmepflichtig!!
sonst könnt ich ja nen motor der 14er in des mopedle einbauen :lol:
 
Aber ob es so einfach abgenommen wird?
Und der Zylinder? Wie sollte der 5,8ps Grauguss z.B. indntifiziert werden, er hat keine Nummer.

Kommt das Maschinchen auf nen Prüfstand, wenn man Getriebe, Übersetzung, Reifen oder Zylinder oder Gaser ändert?
 
Hallo
Ja es geht um das vergammelte Typenschild das ich nicht auf den überholten Motor machen möchte.
Meine Frage war ob das schon jemand gemacht hat. Und seine Erfahrung hier mitteilen kann.
Ja die Typenschilder bei eBay hab ich schon gesehen, sind aber alle nachgemachte und da steht dabei das die nur zur Deko zu verwenden sind.

Gruß Bernd
 
Mopedparts hat die Motortypenschilder.....da nimmst so eins und überträgst einfach die Daten von deinem originalen. Das ist vollkommener Käse, dass man die nachgemachten nicht verwenden soll/darf.

Da sind ja keine amtlichen Siegel oder so drauf. Und die Motornummer ist auch vollkommen egal, es gibt da ja nicht wie teils bei klassischen Automobilen Register, wo die ab Werk zueinander gehörenden Rahmen und Motornummern vermerkt sind, Stichwort "matching numbers".<br /><br />-- 29.11.2016 20:06 --<br /><br />
Mopedikürer":3vyizfm6 schrieb:
Aber ob es so einfach abgenommen wird?
Und der Zylinder? Wie sollte der 5,8ps Grauguss z.B. indntifiziert werden, er hat keine Nummer.

Kommt das Maschinchen auf nen Prüfstand, wenn man Getriebe, Übersetzung, Reifen oder Zylinder oder Gaser ändert?

Na, wenn jemand das Teil als original vorführt und somit die Originalwerte eingetragen werden, wieso sollte das Ding dann auf den Prüfstand? Denn wenn das Teil eben "inkognito" modifiziert ist, dann fährst nachher mit nem unzulässigen Fahrzeug durch die Gegend.

Den TÜV interessiert das nicht, denn wenn das Ganze dann auffällt, ist der Halter verantwortlich, der TüV hat ja nur die originale Spezifikation abgesegnet. Und wenn da kein begründeter Verdacht besteht, dass gebastelt wurde, dann wird der Prüfer da auch nicht ins Detail gehen. Wäre unmöglich, was die Kapazitäten angeht.

Wenn du jetzt Modifikationen bei der Abnahme anzeigst und die abgenommen haben möchtest, dann ist das halt was anderes.
 
@ Bernd

Die Typenschilder aus eBay und die von Mopedparts sind so gut wie identisch. Hatte beide schon hier und keinen Unterschied feststellen können.

Und die kleben jetzt nicht an der Pinnwand als Deko, sondern neu gestempelt an den Motordeckeln.

Wo du letzten Endes jetzt eins bestellst, ist Peng. Bekommst immer das selbe.

Gruß, Stefan


19171761rf.jpg
 
Die Motornummer interessiert den TÜV einen feuchten Kehricht,die steht nicht in den Papieren,nur der Motortyp muß stimmen.
 
Okay.

Dann kommt man also mit einem offensichtlich nachgedrucktem Schild an. (Beim Tüv)

Da könnte man doch dann gleich ohne Schild ankommen...

Oder reicht es, wenn er weiß, okay, dass ist ein Sachs 5 Gang und die Leistungsdaten decken sich mit den angegebenen?

@citybiker: Bessere Frage noch: Als was hast du deinen Umgebauten 130BB angegeben? Der hat ja ein 125er Getriebe im 80er Gehäuse und einen Fremden Zylinder.

Also braucht man überhaupt ein Typenschild oder reicht es, den Motor als solchen mündlich anzugeben und abgehakt ist die Sache?
Die Deckel mit den Schildern konnte man ja auch wechseln, wie man lustig war und mal eben einen 80er zum 50er machen...
 
Ich weiss nur,selbst Wen nur die düse eine andere wäre,hätte man schon(beim Tüv)ein großes Problem.

Sämtliche leistungsdaten müssen stimmen.dazu gibt es zu jedem Motor,ein technisches Datenblatt.
Gruß<br /><br />-- 29.11.2016 22:33 --<br /><br />Ich weiss nur,selbst Wen nur die düse eine andere wäre,hätte man schon(beim Tüv)ein großes Problem.

Sämtliche leistungsdaten müssen stimmen.dazu gibt es zu jedem Motor,ein technisches Datenblatt.
Gruß
 
Hallo
Ich kaufe ein neues Schild, schlage die Zahlen ein, fertig.
Ich hab ja das Original Schild da kann mann nicht viel falsch machen.

Habe jetzt ein anderes Problem, gibt es für die K50 Rl noch eine Zweitschrift ?
Die waren heute so komisch auf dem TüV und haben gesagt es wäre nicht schlecht wenn mann eine Kopie von der Original ABE hätte ?
Kennt sich jemand aus damit ?

Gruß Bernd
 
Die Daten für die RL müßten im Tüv Server normal vorhanden sein und der Prüfer kann die abrufen,und ein §21 Gutachten machen.
 
Moin Citybiker
Du hast doch eine RL, kannst du mir eine Kopie oder Foto von dem ABE machen.
Namen und Fahrgestellnummer durchgestrichen.
Bitte Bitte

Gruß Bernd
 
Hallo Bernd.

Sollte es bei Dir auf eine §21 Abnahme hin laufen, mach Dich schlau, ob die TÜV-Station das überhaupt macht.
Bei uns im Kreis ist es so, das NICHT JEDE Station diesen Service anbietet.

Gruß, Stefan
 
Am besten vorher mit dem TÜV klären und mit der Zulassungsstelle. Dann spart man sich im Zweifelsfall Lauferei und Diskussionen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben