Mit nem KKR wie ner k50 muss man zum Tüv. Man kann/muss andere Vergasertypen z.B. eintragen lassen, wenn man nen anderen Vergaser einbaut.
Ich weiß auch nicht, ob man z.B. einfach einen 50s in einen wassergekühlten sw umschreiben lassen kann, weil dahinter wieder ein anderer Fahrzeugtyp mit ner anderen ABE steht.
Vergaser kann man umtragen lassen.
Zylinder weiß ich nicht, ob es da überhaupt einen Eintrag gibt.
Oder wo überhaupt Grenzen gesetzt sind beim Umbauen eines KKR oder LKR (80er oder 125er).
Der Führerschein A1 deckt diese ab, aber das Fahrzeug muss ja als solches zugelassen sein, dazu gehören z.B.
ein best. Motor, best. Vergaser, best. Auspuffanlage, auch best. Felgen- und Reifengröße, Art und Größe der Bremsen.
I.d. ABE eines Fahrzeuges ist wohl so gut wie alles festgehalten, manches davon kann man wohl ohne Probleme ändern, anderes nicht.
Ist ein ganzes Thema für sich.
Und das hängt nat. auch mit dem Motortypenschild zusammen.
Da weiß ich nicht, aber ich meine dies stellt eine Urkunde vom Hersteller dar, und es ist die Frage, wer berechtigt wäre, eine solche heute auszustellen, sprich ein Typenschild anzufertigen.
Und ob eine Motornummer unbedingt erforderlich ist oder nicht, da diese eigentlich in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen ist.
Oder ist sie es bei den KKR/LKR doch?
Kann man z.B. einfach (legal) einen Sportzylinder an seine K50 anbauen, oder wie muss das abgenommen werden?
Kann man seinen 5 Gang legal durch einen 6 Gang ersetzen an seiner K50?
-- 29.11.2016 18:16 --
Und wenn man das alles eingetragen hat, kann man dann einfach durch eine Wand brettern, oder muss man vorher beim Bauamt fragen?<br /><br />-- 29.11.2016 18:17 --<br /><br />Man könnte auch einfach durch ein Krankenhausfenster brettern, dann ist man gleich versorgt.