TÜV für KKR

Irgendwie werft ihr alle KKR Schilder in einen Topf. ;) Freiwillige Zulassung als Mokick gibs
noch in einigen Bundesländern. Grosse KKR ohne TÜV hab ich im Landkreis Celle mal
gesehen. Hier in der Region oder Landkreis geht beides nicht mehr. Es ist so,das überall
in Deutschland jeder noch immer sein eigendes Süppchen kocht in den Behörden. Sicherlich
hat da einiges vor und Nachteile. Nur ist es generell so,das Polizisten ihn was unbekanntes
sowieso anhalten. Und sowas brauch ich nicht. Grosses 07er ist halt etwas umfangreicher
,erlebe ich grad bei der Red Susi und der Green GPZ550. Aber das ist mir alles am Ende
einfacher und unanfälliger. Das sind reale Erfahrungen, nicht welche aus den Internet wie
bei vielen Helden im Netz . ;) Hab beides schon 25 Jahre ,gesamt mal 2 bis 3 mal angehalten
worden. Und fast immer NICHT wegen der Papiere,schöne woche allen :whistle:

lg franx

back to the roots... www.smokeville.de
 
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Also aufgepasst ihr Recken,

Es gibt keine 50 ccm Kleinkrafträder per Definition mehr, die bis ca. 1983 als solche auch galten.

Damals galt:
49 ccm Moped, Mokick 40 Km/h = kleines Versicherungskennzeichen
49 ccm über 40 km/h ist ein Kleinkraftrad mit großem Kennzeichen und TÜV, ab 16 mit Führerschein 4 (nur Theorie)
(Es gab auch KKRs die nur 65 km/h liefen. Zum Beispiel Zündapp RS 50 Roller)

Alle Fahrzeuge unter 50 ccm sind und waren steuerbefreit

Heute gilt:

49 ccm Moped, Mokick, mit 45, 50 und Simson 60 Km/h kleines Versicherungskennzeichen
ALLE Krafträder von 49 ccm - 125 ccm über 60 km/h und bis 11 KW sind Leichtkrafträder per Definition.
Entscheidend ist hier nicht mehr nur der Hubraum sondern auch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Die alten KKRs wurden alle umgetypt. Auch diese gelten nun per StVZo als Leichtkrafträder. Deshalb auch Führerschein A1 (Praxis & Theorie)

Schöne Grüße Christoph
Moin Christoph,
was bedeutet das im praktischen Alltag heute?
Kann ich ein Moped, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Baujahr 1980 mit 49ccm "zulassen" auf großes Nummernschild, muss dann aber zum TÜV?
Wie gesagt, letzte Woche stand hier eine Schwalbe auf dem Hof, ähnliche Daten, mit großem Kennzeichen, aber ohne TÜV-Stempel. Das hat mich verwirrt.
 
Eieieiei... überall nur Halbwahrheiten.

KKR (Kleinkraftrad), dieser Begriff stammt aus den 70ern und bezeichnet die "großen" 50er. Diese Mopeds fuhren schneller wie 60 km/h waren aber in der Geschwindigkeit nicht begrenzt, durften auf die Autobahn und benötigten eine HU. Nach der Einführung der 80er Klasse wurden aus diesen Mopeds Leichtkrafträder (bis 125 cc und weniger wie 15PS). Alles was eine Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h und max 50cc hatte wurde nun unter dem Begriff Kleinkraftrad zusammen gefasst.
Mokicks gibt es mit Höchstgeschwindigkeiten von 40, 45, 50 und bei den Simsons sogar 60 km/h. Dabei zählt, was in der ABE eingetragen ist, auch wenn die Sheriffs bis 60 meist ein Auge zudrücken. Falls man vom TÜV eine neue ABE benötigt (z.B. weil man eine Zündapp hat) dürfen derzeit allerdings nur noch 45km/h eingetragen werden auch wenn das im Original mal mehr waren.

Das Moped aus der Auktion ist sowohl optisch wie technisch ein Leichtkraftrad und benötigt alle 2 Jahre eine HU. Da nützt es auch nichts, das man eine Zulassung hat, in der etwas anderes steht (wie auch immer das zustande kam). Gerät man in eine Kontrolle mit einem Sheriff der sich auskennt, wird das Fahrzeug stillgelegt und man hat ne Menge Ärger am Hals. Auch als Verkäufer würde ich das Moped so nicht verkaufen; man stelle sich nur vor dem Käufer passiert damit etwas...

Die freiwillige Zulassung:
Ist für Fahrzeuge die eigentlich Zulassungsfrei sind (mit Versicherungskennzeichen).
Gedacht war das irgendwann mal für Landwirtschaftliche Fahrzeuge, an die Mopeds hat da niemand gedacht. Deswegen kennt das auch so gut wie niemand. Auch die Straßenverkehsämter wissen oft nicht worum es geht. In einigen Straßenverkehrsämtern war die Verwirrung so groß, das diese einfach gesagt haben, "machen wir nicht". Müssen Sie aber, denn es steht im Gesetz!
Neuerdings ist das aber nicht mehr gewollt, da unsere Mopeds die CO² Bilanz verschlechtern ( kein Witz). Deswegen wird bei der Freiwilligen Zulassung jetzt verlangt, das man das Moped mit dem großen Kennzeichen dem TÜV vorführt, damit dieser die Verkehrssicherheit des Kennzeichens bestätigt.
 
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Moin Kotte,
ich bin nicht so sicher in dieser Thematik, Dein Überblick scheint mir fundierter als mein Wissen.
In einem Punkt möchte ich aber widersprechen; für meine DT habe ich im Mai diesen Jahres ein Gutachten erstellen lassen beim TÜV, um eine neue BE zu bekommen. Mir wurde als Höchstgeschwindigkeit 50 km/h eingetragen. Ich hatte ein Schreiben von Yamaha aus den 80ern, indem die Erhöhung der Geschwindigkeit auf 50 km/h durch Änderung der Übersetzung freigegeben wurde. Das hat der TÜV-Ingenieur in sein Gutachten mit übernommen.
Zumindest bei mir wurde das ohne Probleme gemacht.
 
Dann hat er das eigenmächtig gemacht. Ich weiß, das die angewiesen worden sind nur noch 45 km/h ein zu tragen.
 
Ok, dann haben wir ausnahmsweise mal Glück gehabt :D.
Hängt vielleicht auch am Bundesland?
 
Darf man mit einer 60 km/h Simson auf die Autobahn?
 
Dachte 60 km/h Mindestgeschwindigkeit?
 
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 62 km/h muss im Fzg.-Schein eingetragen sein. Dann darfst Du auf die BAB.
Gefahrene Mindestgeschwindigkeit ist 60 km/h.
So habe ich es vor vielen Monden in der Fahrschule gelernt.
Es gibt spezielle Trecker mit 62 km/h-Eintragung, damit die auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen fahren dürfen. Schwertransporter/Krane ist ähnlich...
 
Das steht in meinem Beitrag :ROFLMAO:.

Wie gesagt, so habe ich das in Erinnerung aus der Fahrschule. Die 62 km/h ist die Angabe aus dem Fahrzeugschein, Mindestgeschwindigkeit auf der BAB ist 60 km/h. Irgendwas war da mit schneller als 60 km/h, um auf der BAB/Kraftfahrstraße fahren zu dürfen...
 
Dann gibt's ein normales

Auf der Autobahn dürfen alle Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 60 km/h sind, fahren.
(siehe hier: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für die Benutzung einer Autobahn beträgt in Deutschland mehr als 60 km/h. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die nicht schneller als 60 km/h fahren können, nicht auf Autobahnen fahren dürfen. Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, aber die Fahrzeuge müssen eben diese bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit erreichen können. )
 
Fun Fact...
Motorrad Gespann (Seitenwagen) und Anhänger dürfen auf AB nicht schneller als 60 Km/h fahren

In Bayern hat mich die Pozilei mehrmals rausgezogen, wenn ich mit den Verkehr "mitgeschwommen" bin.
In Hessen und NRW genau das Gegenteil, wenn ich die 60 eingehalten habe gabs nen Einlauf ich solle mich an den Verkehr anpassen :sick:

Solo war meine XS 1100 mit Eigenbau SW in der Lage zu 180 km/h ;)
 
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