TÜV für KKR

Irgendwo in einem Forum hatte jemand für seine 50er oder 80er sogar einen Kfz-Steuerbescheid bekommen. Hing irgendwie mit der Bezeichnung im Fahrzeugschein zusammen und einer neuen Regelung. Leider finde ich den Fall nicht mehr.
 
Also aufgepasst ihr Recken,

Es gibt keine 50 ccm Kleinkrafträder per Definition mehr, die bis ca. 1983 als solche auch galten.

Damals galt:
49 ccm Moped, Mokick 40 Km/h = kleines Versicherungskennzeichen
49 ccm über 40 km/h ist ein Kleinkraftrad mit großem Kennzeichen und TÜV, ab 16 mit Führerschein 4 (nur Theorie)
(Es gab auch KKRs die nur 65 km/h liefen. Zum Beispiel Zündapp RS 50 Roller)

Alle Fahrzeuge unter 50 ccm sind und waren steuerbefreit

Heute gilt:

49 ccm Moped, Mokick, mit 45, 50 und Simson 60 Km/h kleines Versicherungskennzeichen
ALLE Krafträder von 49 ccm - 125 ccm über 60 km/h und bis 11 KW sind Leichtkrafträder per Definition.
Entscheidend ist hier nicht mehr nur der Hubraum sondern auch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Die alten KKRs wurden alle umgetypt. Auch diese gelten nun per StVZo als Leichtkrafträder. Deshalb auch Führerschein A1 (Praxis & Theorie)

Schöne Grüße Christoph
 
Leichtkrafträder müssen per Gesetz einen Hubraum von mehr als 50ccm haben (§2 FZV).
Eine Höchstgeschwindigkeit wird dort nicht genannt. Die gibt es nur bei den KKR.

Somit würden die offenen 50er zu den Krafträdern gehören, sind allerdings per Sonderregelung den LKR zugeordnet.
 
Leider falsch. KKRs wurden der Gruppe der LKRs hinzugefügt. Ich habe ein paar davon. Also bitte keine Fakenews. Hubraum von 49 ccm hat keine Relevanz mehr. Nur die Geschwindigkeit über 45 km/h.
 
Ja, die alten 50er sind per Sonderregelung den LKR zugeordnet.

Was ein LKR ist steht hier:
10.
Leichtkraftrad: Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt und im Fall eines Verbrennungsmotors mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern und höchstens 125 Kubikzentimetern;
11.
Kleinkraftrad: zweirädriges oder dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Kilometern pro Stunde und folgenden Eigenschaften:
a)
zweirädriges Kleinkraftrad mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 Kubikzentimeter beträgt, oder mit Elektromotor, dessen höchste Nenndauerleistung nicht mehr als 4 Kilowatt beträgt;
b)
dreirädriges Kleinkraftrad mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 Kubikzentimeter beträgt, mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen höchste Nutzleistung nicht mehr als 4 Kilowatt beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen höchste Nenndauerleistung nicht mehr als 4 Kilowatt beträgt;
 
hallo!

bei vielen zündapp fahren ist das freiwillige, grosse schild oft ein muss!
auf den fotos ein bergsteiger moped, ehemals mit versicherungsschild.
und ein damaliges "kleinkraftrad" mit 50ccm.
damals war da ein kleines, "grosses" nummernschild dran.
da war auch ein tüv stempel drauf.
heute bei beiden nicht mehr.
der hauptgrund, für den oft mühevollen behördenkram zur freiwilligen ummeldung,
ist der günstige versicherungsvertrag.
je länger der schadensfrei läuft, desto günstiger
kann man dann darauf ein auto anmelden.

grüsse
markus
Moin Markus, ich muss immer lachen, wenn irgend welche Kennzeichen akribisch unkenntlich gemacht werden. Was soll das bringen? Wenn Ich hinter Dir her fahre, dann sehe ich das doch auch. Ich sehe täglich massenhaft Kennzeichen. Was sollte man damit anfangen? Sehr putzig. Viele Grüße Christoph
 
hallo christoph!

ich muss da nicht lachen!
es sind fahrzeuge mit kennzeichen von kumpels.
die möchte ich nicht als bildmaterial weltweit verstreuen.
das ist für mich echter und realer datenschutz!!!!!!!
mir ist es wurscht egal, ob das für dich putzig, oder lächerlich ist.
mach du, was du willst und ich mache das, was ich für richtig halte!
ist doch alles eine persönliche ermessenssache, oder nicht?

grüsse und einen schönen sonntag
markus
 
Na, na, na. Nicht gleich beleidigt sein. Ich Frage mich doch nur, was man mit dieser Information anfangen kann, wo sie doch sowieso für jedermann total öffentlich ist.
Deshalb "putzig".

Viele Grüße Christoph
 
Guten Morgen !
Ich hab eine NSU Quick mit 98 ccm, die eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 55 hat. Ich musste in der letzten Zeit zum TÜV, muss die jetzt auch noch dahin ? Oder kann ich mir das sparen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael
 
Na, na, na. Nicht gleich beleidigt sein. Ich Frage mich doch nur, was man mit dieser Information anfangen kann, wo sie doch sowieso für jedermann total öffentlich ist.
Deshalb "putzig".

Viele Grüße Christoph

Ich bin da auch bei Markus.
Wenn ich Moppeds in der Werkstatt habe kommt auch immer das Schild ab.
Es geht halt niemanden anderen was an, wer sein Mopped bei mir in der Werkstatt hat.
Vor allem wenn es ums Tuning geht.

Die Polizei durchforstet mittlerweile Foren, YouTube, etc. nach solchen Bildern und zieht Fahrzeuge gezielt zu Kontrollen raus.
 
...ich bin halt nicht so Obrigkeitshörig. Die staatlichen Polizeistreitkräfte können mich mal. Und Jeder darf auch meine dümmlichen Schildchen sehen. Also bleibt cool Leute.:cool:
 
Meinen Respekt haben sich die Truppen in den letzten paar Jahren völlig verspielt. Hauptsächlich beim "dummen" steuerzahlenden Wahlvieh kann man den "Dicken" rauslassen. Bei den echten Drecksäcken wird wegen der f.ck PC gekuscht. Wenige Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber wir waren ja beim TüV für KKRs.

Viele Grüße Christoph
 
hallo!

ist doch alles ganz einfach:
"nur der jeweilige standpunkt bestimmt die sicht auf alle dinge"
wäre doch blöd, wenn wir alle an einer stelle stehen würden......

grüsse
markus
 
...ich bin halt nicht so Obrigkeitshörig. Die staatlichen Polizeistreitkräfte können mich mal. Und Jeder darf auch meine dümmlichen Schildchen sehen. Also bleibt cool Leute.:cool:
Ich verstehe nicht was das Abdecken von Nummernschildern mit Obrigkeitshörigkeit zu tun haben soll.

Und ich möchte nicht meinen Kopf für Leute hinhalten müssen, dir mir keinen Respekt entgegenbringen.
Ich vermute einfach, dass das keiner von uns möchte.
 

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