The_Schmiddi
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- Fahrzeug(e)
- Honda MBX 50; Honda NSR 50; Honda CBR 600F (PC35); KTM 1290 Super Adventure S
Heyho,
hat jemand von euch Erfahrungen im Bereich Sozialversicherungswesen und dessen Gesetze für Arbeitnehmer und -geber?
Im konkreten Fall sieht es so aus: Nach einem Semester dualem Studium, welches abgebrochen wurde, gab es im Kalenderjahr 2014 "Ausbildungsvergütungen" vom Betrieb für die Monate Januar, Februar und März.
Sind diese Monate nun schon miteinzurechnen in die 2 Monate oder 50 Tage, die man maximal Soz.Vers. frei arbeiten darf? Für diese 3 Monate wurde Sozialversicherung bezahlt!
Werde demnächst noch mehr dazu erläutern, belassen wir es aber zum Anfang mal dabei
Gruß
hat jemand von euch Erfahrungen im Bereich Sozialversicherungswesen und dessen Gesetze für Arbeitnehmer und -geber?
Im konkreten Fall sieht es so aus: Nach einem Semester dualem Studium, welches abgebrochen wurde, gab es im Kalenderjahr 2014 "Ausbildungsvergütungen" vom Betrieb für die Monate Januar, Februar und März.
Sind diese Monate nun schon miteinzurechnen in die 2 Monate oder 50 Tage, die man maximal Soz.Vers. frei arbeiten darf? Für diese 3 Monate wurde Sozialversicherung bezahlt!
Werde demnächst noch mehr dazu erläutern, belassen wir es aber zum Anfang mal dabei
Gruß