Polizeikontrolle-Scheinwerfer und Betriebserlaubnis

schmuddel":3ko7vmx2 schrieb:
Ist doch ganz einfach Nummerschild mit dem Rechner raussuchen die Adresse ist dann der Halter und der bekommt Post .

Der Unterschied zwischen einem Versicherungskennzeichen und einem großen Kennzeichen ist bekannt? Ich wüsste jedenfalls nicht, dass Kennzeichen, die nicht über die KFZ-Zulassungsstelle zugelassen werden, auch automatisch in der Abfrage der Polizei erscheinen. Als ich vor ein paar Jahren beim Ordnungsamt hospitiert habe, war das jedenfalls noch so, vielleicht hat sich das aber inzwischen auch geändert. Damals hieß es, dass sie an die Daten der Versicherungskennzeichen nicht so leicht dran kommen (hatte nachgefragt zum Thema blitzen). Und wenn das fürs Ordnungsamt gilt würde ich denken, dass das bei der Polizei ähnlich ist.

Nein, bis jetzt kam keine Post und ich rechne auch nicht damit, dass noch was kommt.
 
Nicht automatisch, aber die Versicherungsagenturen müssen ihre ausgegebenen Kennzeichen einer Zentralstelle melden.
Willkommen in Deutschland!
 
tach ock
Nalogo krigen die den Halter raus übers Schild darum ist jede Nummer auch nur einmal vergeben . Wenn die nur einVersicherungsnachweis brauchen würde man einfach ein Schild ohne Zahlen/ Buchstaben benutzen denn die Farbe würde langen denn Du zeigst ja den Versicherunsnachweis Zettel vor bei Verlangen .Die Zahlen stehen für die Versicherung also welche es ist und die gibt dir dann weiter Auskumft
gruß schmuddel
 
Hallo zusammen,

Ich brauche euren Rat. Bin vorhin von der Polizei kontrolliert worden mit meinem Kymco New Like50. Der Polizist hat 2 Sachen "bemängelt", die er jetzt beim Kraftfahrtbundesamt prüfen lässt. Erstmal hab ich keine Bedenken, habe das Fahrzeug schließlich beim Vertragshändler gekauft, alles ist Original, auch die Papiere, ich hab mir nichts vorzuwerfen.

Punkt 1: das Signalbild meiner Frontscheinwerfer gefällt ihm nicht (oben mittig 1 Licht,unten 2 symmetrische Scheinwerfer,einer rechts,einer links). Er meint, dieses Signalbild ist Zügen und Straßenbahnen vorbehalten. Ich weiß, was er meint, ich war selbst mal Straßenbahnfahrerin. Allerdings würde ich mal behaupten, dass man anhand der Höhe, in der meine Scheinwerfer angebracht sind, ganz gut unterscheiden kann, dass das kein Zug sondern ein Motorroller ist.... :roll:

Punkt 2: meine Orginal Betriebserlaubnis ist in englischer Sprache - und eine andere hab ich nicht. Er ist sich nicht siche, ob das so okay ist. EU hin oder her, Amtssprache in Deutschland ist Deutsch :roll:

Am liebsten hätte ich gefragt, ob ihm langweilig ist, ob er nichts besseres zu tun hat. Allerdings war ich mit warmem Essen unterwegs, auf dem Heimweg, und wollte nicht ewig diskutieren. Ich bin mir eigentlich sicher, dass dabei nichts raus kommt, allerdings hatte ich mich damals selbst schon über die englische Betriebserlaubnis gewundert.

Freue mich über eure Meinungen!

-- 26.11.2019 22:13 --

Falls das hier falsch sein sollte, bitte in Rechte & Gesetze verschieben, hab die Rubrik zu spät gesehen, sorry!
Da es sich um eine"Kontrolle"2019 handelt,wäre interessant,was daraus geworden ist !
 
Du glaubst jetzt nicht im ernst, das hier der TE (zuletzt hier online 4-2021) sich nochmal meldet? In diesem Forum trifft man oft auf Leute,, die nach Rat fragen, sich aber danach nie mehr melden. Leider.
 
tach ock
Ich glaube auch da kommt nichts mehr :)
gruß schmuddel
 
Seit 4 Monaten hören wir nichts mehr vom Themenstarter.
Vielleicht wurde er wegen seiner Vergehen inzwischen verhaftet ...
 
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