Mit kleinem Nummernschild 70/75 km/h

Klassisches Missverständnis:
Der eine meint mit "kleinem Kennzeichen" ein Versicherungskennzeichen.
Der andere meint damit aber ein amtliches Kennzeichen in kleinem Format.
 
Moin,

da gibt es viel Unkenntnis, zwei Leute bei der Zulassung wollten mich mit meiner offenen 50er, (ehemals Kl. 4) zur Versicherung schicken, ein Versicherungskennzeichen zu kaufen. Erst ein dritter Mitarbeiter sah sich, nach vielem hin und her in der Lage, das Kleinkraftrad als Leichtkraftrad anzumelden.

Die Versicherung hätte mir, ohne viel Fragerei, ein Versicherungskennzeichen nebst Vertrag natürlich, überlassen.

Gruß
Willy
 
Sachscupspezi":1v03ak9e schrieb:
SACHS Motor 501/3+4 Mokick max. 50 Km/h mit Autoführerschein zulässig.
Sachs Motor 50 S Geschwindigkeit war nicht relevant nur bis 50ccm Kleinkraftrad ,Führerschein alte Klasse4
oder heute 1A da schneller als 50 Km/h.
Siehe mal Führerscheinklassen ,wird immer mal was geändert.
Wirst du mit mehr als der Geschwindigkeit die dein Führerschein zulässt erwischt, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Außerdem bei bauliche Veränderungen an deinem Zweirad, die nicht in der Betriebserlaubnis eingetragen sind erlischt die Betriebserlaubnis. Veränderungen benötigen immer eine Abnahme z.B TÜV. Alles kein Problem solang nichst passiert. Bei Unfällen könntest du richtig den schwarzen Peter ziehen ,Ende offen wie teuer es dann werden kann.
501/3 oder 4,BKF wo war eigentlich der untersdchied zw 3 und 4 nach dem 501.
Meine mOchik KTM Ms 50 war damals 501/4 Bkf.
 
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