Hercules K50 RL - Blinker notwendig?

hdmarkus

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K50 RL, Bella 150, DKW RT 175, MAW, Simson KR51, Göbel 25 etc. Diverse HD Oldies und Youngtimer
Hallo zusammen, sind eigentlich Blinker an der RL notwendig oder kann man die auch abbauen und sich das mit der ULO Box sparen? Hab an diversen anderen Oldtimern auch keine Blinker wegen deren Baujahren. Die Hercules würde aber nicht unter die Baujahre fallen da zu jung.

Im §54 der StVZO steht unter Punkt 5.4:

(5)Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1. einachsigen Zugmaschinen,
2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
3. offenen Krankenfahrstühlen,
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5. folgenden Arten von Anhängern:
a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken; c)
einachsigen Anhängern hinter Krafträdern; d) Sitzkarren (§ 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Hat das schon einmal jemand gemacht?

Grüße Markus
 
Hallo Markus,

Es kommt auch m.w. auf das Baujahr an. Bei Baujahr - 1975 sind keine Blinker nötig. 1975 hat es ja die K50 SL (in orange) auch ohne Blinker geben. Die blau K50RL Bj. 1975 war dagegen mit Blinker ausgestattet. Wenn du aber ein Baujahr nach 1975 hast, dann waren die Blinker bereits Standard und gehörten damit zur Standardausstattung. So viel ich weiß, waren auch die "Fahrtrichtungsanzeiger" ab 1976 verpflichtend.
VG
Karlheinz
 
Servus Karlheinz,

Danke für die weiteren Infos. Zu der Blinkerpflicht gibt’s sehr viele verschiedene Meinungen. Auch sind die Blinker nicht in den Papieren explizit aufgeführt. Bedeutet das dass bei von Werk aus mit Blinker ausgestatteten Fahrzeugen diese nicht entfernt werden dürfen?

Grüße Markus
 
Blinkerpflicht muss später gekommen sein. Bei der Neuabnahme meiner DT Bj. 80 ohne Blinker war das kein Problem. Wurde nicht angesprochen vom Prüfer. Das fehlende Lenkerschloß hat er hingegen erwähnt.
 
Leichtkrafträder bis Bj 1985 benötigen keine Fahrtrichtungsanzeiger.

Aus dem Grunde habe ich meine 125er Aspes Hopi als Lichtkraftrad zugelassen (kein Problem, da kleiner 11 KW in den Papieren stand)

Kalle
 
Das scheint wirklich so zu sein denn alles was man sonst noch im Netz nachlesen kann weist darauf hin. Man könnte auch aufs Bremslicht verzichten und wenn das alles weg ist auch auf Batterie und ULO Box :unsure:
 
Bleibt am Ende die Frage was aus verkehrstechnische Sicht sinvoller ist. 150 Euro sparen und als möglicher Organspender durch die Gegend fahren, oder Signaleinrichtungen in Ordnung halten und mögliche Gefahren verringern?
 
Ok, ich denke das ist auch ein gutes Argument für Blinker (y) Aber gesetzlich sind sie wohl nicht notwendig.
 
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