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Anton
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- 11 März 2015
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- Fahrzeug(e)
- Kymco Yup 50
Hallo, ich möchte meinen entdrosselten Yup 50 verkaufen.
Wie kann ich mich rechtlich absichern, wenn ich ihn vor dem Verkauf nicht wieder drosseln will?
Ich plane, vor dem Verkauf darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug entdrosselt ist und dass der neue Besitzer auf eigene Gefahr damit fährt. Dies würde ich im Vertrag schriftlich festhalten. Es sollte ja nicht verboten sein, ein Fahrzeug zu entdrosseln, sondern nur der Betrieb eines solchen Fahrzeugs im Straßenverkehr. Damit ist ja auch der Verkauf nicht untersagt.
Ein Problem wäre noch die Probefahrt. Einerseits wird niemand darauf verzichten wollen, andererseits kann ich die Leute ja auch nicht gut mit dem Fahrzeug auf die Straße lassen. Mal abgesehen davon, dass es nicht versichert ist. Würde es auch hier genügen, etwas von "Probefahrt auf eigene Gefahr, Fahrzeug entspricht nicht den Vorschriften der StVo" zu verfassen?
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation?
Für jeden Hinweis dankt
Anton
Wie kann ich mich rechtlich absichern, wenn ich ihn vor dem Verkauf nicht wieder drosseln will?
Ich plane, vor dem Verkauf darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug entdrosselt ist und dass der neue Besitzer auf eigene Gefahr damit fährt. Dies würde ich im Vertrag schriftlich festhalten. Es sollte ja nicht verboten sein, ein Fahrzeug zu entdrosseln, sondern nur der Betrieb eines solchen Fahrzeugs im Straßenverkehr. Damit ist ja auch der Verkauf nicht untersagt.
Ein Problem wäre noch die Probefahrt. Einerseits wird niemand darauf verzichten wollen, andererseits kann ich die Leute ja auch nicht gut mit dem Fahrzeug auf die Straße lassen. Mal abgesehen davon, dass es nicht versichert ist. Würde es auch hier genügen, etwas von "Probefahrt auf eigene Gefahr, Fahrzeug entspricht nicht den Vorschriften der StVo" zu verfassen?
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation?
Für jeden Hinweis dankt
Anton