B
biolippe
Mitglied
Servus beinand,
ich finde meine Betriebserlaubnis für mein Mokick nicht mehr. Wahrscheinlich habe ich sie aus Versehen weggeworfen. Sei's wie's ist.
Jedenfalls habe ich mich auf der Yamaha Homepage informiert, was nun zu tun ist. Dort steht geschrieben:
"Die YAMAHA Motor Deutschland GmbH ist berechtigt, für alle von ihr importierten Fahrzeuge gegen eine Gebühr, neue Fahrzeugdokumente in Form einer Zweitschrift zu erstellen. Der Fahrzeughalter benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle, versehen mit der vollständigen Fahrgestellnummer, dem Dienstsiegel, Datum und Unterschrift (bei 50ccm Fahrzeugen reicht hier eine polizeiliche Bescheinigung). Diese Bescheinigung besagt, dass das Fahrzeug weder aus technischen Mängeln noch aus sonstigen Gründen aus dem Verkehr gezogen wurde und dass gegen die Ausstellung einer Zweitschrift keine Bedenken bestehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei einem autorisierten YAMAHA-Vertragshändler einzureichen."
Also bin ich zur Polizeidienststelle und habe mir dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen. Mit dieser bin ich dann zum Yamaha Händler. Die Dame dort hat mir dann zwei Blätter zum Ausfüllen gegeben und mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich unbedingt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Kfz-Zulassungsstelle benötige.
Auf einem der beiden Blätter lese ich oben, bis 50ccm ist die Negativauskunft aus dem Fahndungsregister der Polizeidienstelle ausreichend. Weiter unten heißt es dann: Für Fahrzeuge bis 50ccm kann auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Negativauskunft aus dem Fahndungsregister) der örtlichen Polizeidienststelle vorgelegt werden. Diese Bescheinigung muss ebenfalls Datum, Unterschrift und Dienststempel tragen.
Das hatte ich ja bereits und trotzdem wollte die Dame die Unterlagen nicht wegschicken. Also bin ich nochmal zur Polizei und habe den Polizeibeamten direkt auf dem Yamaha Papier unterschreiben lassen. Sogar mit Dienststempel.
Der Yamahahändler bestand heute aber weiterhin darauf, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt werden muss. Letzten Endes bin ich mit meinen Unterlagen wieder heim.
Es steht also an 3 Stellen geschrieben, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizeidienststelle ausreicht und dennoch wollte der Händler die Formulare nicht annehmen.
Bin ich nun dumm, verstehe ich den Text nicht oder hat ist der Händler ein wenig beschränkt?
Hat von euch jemand schon mal bei Yamaha Zweitschriften beantragt und wie habt ihr das gemacht?
ich finde meine Betriebserlaubnis für mein Mokick nicht mehr. Wahrscheinlich habe ich sie aus Versehen weggeworfen. Sei's wie's ist.
Jedenfalls habe ich mich auf der Yamaha Homepage informiert, was nun zu tun ist. Dort steht geschrieben:
"Die YAMAHA Motor Deutschland GmbH ist berechtigt, für alle von ihr importierten Fahrzeuge gegen eine Gebühr, neue Fahrzeugdokumente in Form einer Zweitschrift zu erstellen. Der Fahrzeughalter benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle, versehen mit der vollständigen Fahrgestellnummer, dem Dienstsiegel, Datum und Unterschrift (bei 50ccm Fahrzeugen reicht hier eine polizeiliche Bescheinigung). Diese Bescheinigung besagt, dass das Fahrzeug weder aus technischen Mängeln noch aus sonstigen Gründen aus dem Verkehr gezogen wurde und dass gegen die Ausstellung einer Zweitschrift keine Bedenken bestehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei einem autorisierten YAMAHA-Vertragshändler einzureichen."
Also bin ich zur Polizeidienststelle und habe mir dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen. Mit dieser bin ich dann zum Yamaha Händler. Die Dame dort hat mir dann zwei Blätter zum Ausfüllen gegeben und mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich unbedingt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Kfz-Zulassungsstelle benötige.
Auf einem der beiden Blätter lese ich oben, bis 50ccm ist die Negativauskunft aus dem Fahndungsregister der Polizeidienstelle ausreichend. Weiter unten heißt es dann: Für Fahrzeuge bis 50ccm kann auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Negativauskunft aus dem Fahndungsregister) der örtlichen Polizeidienststelle vorgelegt werden. Diese Bescheinigung muss ebenfalls Datum, Unterschrift und Dienststempel tragen.
Das hatte ich ja bereits und trotzdem wollte die Dame die Unterlagen nicht wegschicken. Also bin ich nochmal zur Polizei und habe den Polizeibeamten direkt auf dem Yamaha Papier unterschreiben lassen. Sogar mit Dienststempel.
Der Yamahahändler bestand heute aber weiterhin darauf, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt werden muss. Letzten Endes bin ich mit meinen Unterlagen wieder heim.
Es steht also an 3 Stellen geschrieben, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizeidienststelle ausreicht und dennoch wollte der Händler die Formulare nicht annehmen.
Bin ich nun dumm, verstehe ich den Text nicht oder hat ist der Händler ein wenig beschränkt?
Hat von euch jemand schon mal bei Yamaha Zweitschriften beantragt und wie habt ihr das gemacht?