Unangemeldetes Moped schieben erlaubt?

Intrac Meister

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Hallo,
Ich wollte mal fragen ob ein Moped, welches normal ein Versicherungskennzeichen trägt, auf Gehwegen geschoben werden darf.
Mir ist nämlich neulich folgendes passiert:

Ich habe mit einem Kumpel zusammen sein Moped durch die Stadt von ihm zu mir geschoben weil ich es bei mir reparieren wollte. Es war hinten noch ein uraltes Schild dran. Wir sind auf dem Weg an einer Bank vorbeigekommen in die ich kurz rein bin zusammen mit meinem Kumpel. Wir haben dabei den Bock auf einen Rollerparklplatz davor kurz abgestellt. Als wir höchstens zwei Minuten später wieder rauskamen, war das Kennzeichen weg und es klebte ein schöner Zettel dran welcher besagte, dass das Kennzeichen vom Ordnugsamt eingezogen wurde. Wir wollen uns also die Kiste nehmen und vom Acker machen, da steht der Ordnungsamt mann neber uns. Der hat uns dann erklärt das man die Kiste nicht mal schieben dürfe und wollte unsere Adressen haben. Ich hab ihm allerdings klarmachen können das wir damit nicht fahren und er ließ uns ungeschoren laufen, behielt aber das Kennzeichen.
Ich habe mich versucht zu dem Thema einzulesen, aber die Meinungen gehen ja stark auseinander. Was ich verstanden habe ist, dass man die Mopeds abgemeldet nicht fahren und auch nicht abstellen darf. Aber von abstellen ist bei ihm nie ein Wort gefallen, sondern nur vom Schieben.
Also ist schieben auf dem Gehweg ok oder nicht?

Danke!

Gruß
Jerome
 
:evil: Alter was war das denn für´n W____? Das ist aber mal ne gute Frage auf die wahrscheinlich nur ein Rechtsanwalt ne Antwort hat.
O.K. was wir alle wissen das ein Kraftfahrzeug ohne Versicherungsschutz nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, es sei denn es fährt nicht schneller als 6kmh. So habe ich das zumindest mal gelernt. Aber das ist auch schon lange her.

Es stellt sich die Frage nehme ich am Verkehr teil wenn ich nur auf einem Gehweg laufe; ich würde sagen erstmal neien dürfte aber nirgends die Straße überqueren. Der Vollpfosten hat euch aber ja nicht beim schieben ermahnt sondern als das Fahzeug auf einem Platz stand wo dann wieder die Frage wäre öffentlich bzw. Parkplatz evtl der Stadt gehörend dann hat der natürlich gewonnen anders wenns ein Privatgrundstück wäre.
 
Ja das ist ja das Kuriose, wenn er gesagt hätte das wir es nicht abstellen dürfen ok, aber er hatt gesagt das wir es nicht schieben dürfen... Und auf einem Gehweg waren wir auch. Wenn ich den sämtlichen Foren und Internetseiten glaube ist das erlaubt, aber die Meinungen gehen mal wieder auseinander...
Ünerqueren der Straße an einer Fußgängerampel müsste ja ok sein und ein Zebrastreifen theoretisch ja auch. Der Typ war wirklich ein Ar***. Ich glaube der hatte auch keine Ahnung von der Materie, sprach zum Beispiel davon dass das ein Roller wäre... Hab natürlich selbst auch so getan als wäre ich vollkommen Ahnungslos davon.
 
Diese Ordnungsamt Typen sind mir eh etwas Suspekt; das er das Kennzeichen einbehalten hat ist meiner Meinung nach nicht i.O. ich hätte dem Streß gemacht aber meine Frau sagt immer ich wäre ein Rebell!
O.K. wieder zum Thema habe da mal was rausgesucht wobei das in den Bundesländern wahrscheinlich auch noch unterschiedlich sein kann.
Abgemeldete oder betriebsunfähige Fahrzeuge gelten als Gegenstände i. S. von § 32 Abs. 1 StVO und dürfen nicht im Verkehrsraum abgestellt werden.
Abgemeldete Fahrzeuge auf privaten Grundstücken fallen nicht in die Zuständigkeit des Bereichs öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Bei abgemeldeten Fahrzeugen, die offensichtlich keine Gefährdung für andere darstellen, wird dem letzten Fahrzeughalter eine angemessene Frist gesetzt, das Fahrzeug zu entfernen.
Mit dem Schieben werden Fahrer und Motorrad zum Fussgaenger. Damit gelten die ensprechenden Regelungen.

Wenn man das mal zusammenfaßt habt ihr also nur einen Gegenstand bewegt hätte also auch ne Schubkarre oder Fahrrad sein können das wäre also kein Problem!
Mit dem abstellen habt ihr also dann das Problem wäre im öffentlichen Raum nicht gestattet deswegen schon vorher meine Frage wo stand das Moped?
Wie gesagt das Kennzeichen durfte der bestimmt nicht einziehen.
 
Das war ein sehr breiter Gehweg, es passen mit dem Mofa Parkplatz zwei Autos aneinander vorbei. Der Parkplatz ist am Rande vom Gehweg angezeichnet, aber nicht auf der Straße. Vielleicht hätte mein Kumpel dabei bleiben müssen, ja. Aber wie gesagt hat das abstellen ihn nicht interessiert, sondern das wir damit überhaupt unterwegs waren als Fußgänger. Ach ja, zur Vollständigkeit halber, wir kamen nach höchstens zwei Minuten aus der Bank raus, da sahen wir den Typen noch als er Fotos, von Moped mit Kennzeichen von hinten, dem Typenschild und dem gesamten Moped machte, kurz gewartet bis er weg war, wieder etwa eine Minute, schraubte auch noch das Kennzeichen ab, weil wir nicht auf ihn treffen wollten (wussten ja nicht was passiert) und wollten uns dann schnell vom Acker machen, aber da war er schon wieder und so ein Moped lässt sich sehr schlecht auf die schnelle verstecken. Der Rest ist bekannt.
Und nochmal: Von abstellen hat der Id**t nichts gesagt, sondern man dürfe ja auch keine abgemeldeten Autos schieben und so weiter...
 
So ein Pfosten das ist ja Äpfel mit Birnen vergleichen. Wie ich gerade sehe bist du da ja noch was jünger schätze der wollte mal so richtig auf die Kacke hauen und euch Jungs bisschen Bange machen und das Kennzeichen hat der bestimmt behalten damit ihr nicht mit der Karre rumfahrt. Das die Karre da nicht länger stehen bleibt konnte der sich ja eigentlich denken da der bestimmt gesehen hat das ihr in die Bank rein seit.

Aah verdammt "Denken" das hat bei dem wohl doch nicht geklappt. :lol: :D

Na ja was solls jetzt weißt auf jeden Fall schieben auf dem Gehweg ist okay da kann dir keiner was.
 
Vielen Dank für deine Bemühungen! Das lustige ist, der war selber höchstens 25 Jahre alt.
Der muss ja auch gesehen habe, das wir schiebend ankamen...
 
Das Moped hättet ihr bis nach Israel schieben dürfen , dagegen gibt es kein Gesetz das es nicht erlaubt ist . Um ganz sicher zu sein kann man noch das Moped unbrauchbar machen so das es nicht anspringen kann .

Eigentlich bist du nichts anderes als ein Fußgänger mit " Bollerwagen"

Du kannst den Blödmann sogar noch wegen Sachbeschädigung ,und Diebstahl drankriegen. Und wenn mein Kennzeichen an mein Moped 300 Jahre alt wäre , keiner hat das Recht eigenmächtig irgendwas an fremden Karren abzubauen . Dafür gibt es Polizei , und Richter und kein Hafensänger der Selbstjustiz ausübt.
 
Ja das lustige ist das er nicht mal verstanden hat, dass das Moped allein aus dem Grund das keine Zündkerze drin ist nicht fahren kann. Er hat nämlich gesagt das wir versprechen müsse das wir nicht fahren. Ich sagt ohne Zündkerze geht das auch nicht, daraufhin, doch das gehe bestimmt.
Naja, das Kennzeichen ist mir nicht so wichtig. Wobei ich schon umangenehme Fragen bezüglich des fehlenden Kennzeichen beantworten musste...
 
Wie gesagt , Moped schieben ist erlaubt , solange keiner behindert wird dadurch . Also ich würde kein Motorrad durch ein Rockfestival schieben . :D

Und ob das Ding angemeldet ist oder nicht , oder ob 2 Kinder das Ding schieben oder 3 Hasen ist auch Wurst. Falls die Polizei oder sonstwer mal auftaucht , werden die höchstens Fragen woher das Moped kommt und wo es hin soll , bzw warum schieben 2 Kinder ein Moped . Aber bestimmt werden sie nicht sagen " Das dürft ihr nicht " :mrgreen:

Man ist Fußgänger mit einem Gegenstand , und mehr nicht . Nur um blöde Nachfragen wie " Aber ihr könntet das Moped starten und damit ohne Führerschein oder Kennzeichen rumfahren" würde ich die Kerze rausdrehen oder sowas.


Wenn mich jedesmal unser Dorfcherif wegen sowas verknacken könnte , wäre ich lebenslang im Bau .

Ich schiebe einige meiner Mopeds teilweise auch 1 km nach Hause (stehen in einem Container) , entweder weil sie nicht angemeldet sind , oder nicht funktionieren . Logischerweise habe ich beim schieben auch kein Helm auf ,bzw dabei . Spätestens da sollte was klingeln .
 
Du sprichst genau das an was wir gemacht. Ich hab extra die Kerze rausgedreht, haben es zu mir zum Reparieren geschoben und haben auch keinen Helm dabei gehabt.

Seltsam ist nur wenn zwei Jungs nachts, ohne Führerschein und Anmeldung, am Straßenrand stehen und schieben :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Dann würd ich auch mal nachfragen was die da treiben :mrgreen: :mrgreen:

Vielen Dank für eure Bemühungen!

Gruß
Jerome
 
Die Sache ist wohl nicht ganz so eindeutig. Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet den Halter eines Kraftfahrzeugs, für dieses eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird. Schieben ist wohl auch eine Art der Verwendung - wenn auch nicht die, die eigentlich für ein Kraftfahrzeug vorgesehen ist.

Mit aus dem Grund darfst du ein abgemeldetes Fahrzeug auch nicht auf öffentlicher Fläche abstellen - es muss sich schon um ein umfriedetes Gelände handel (privater Grund allein reicht nicht), damit das in Ordnung ist.

Gruß, Philipp
 
Ja da mußt aber differenzieren Philip die meisten Beiträge im Netz beziehen sich mehr auf PKW das ist dann noch mal ein Unterschied; Denn sobald du ein Zweirad schiebst gilst du als Fußgänger und da ist es Wurscht ob zugelassen oder nicht. Natürlich ist das schon wieder was anderes wenn du es auf einer Straße machst aber die Jungs waren ja auf einem Gehweg unterwegs. :wink:
 
Bei mir war es so: meine SM25 stand ja einige Monate bei mir in der nähe auf dem Gehweg neben einer Laterne.

Nun wollte ich die Maschine haben. Ich zur Polizei und den Sachverhalt geschildert. Der Polizist fragte: Behindert die den fließenden Verkehr oder den Gehweg. Beides habe ich verneint.
Er erklärte mir weiter, das ein Moped oder Mofa kein Zulassungspflichtiges KFZ ist (nur Versicherungspflichtig) und deshalb eine Sache ist und wie ein Fahrrad zu behandeln ist. Fahrräder dürfen ja auch abgestellt werden, so lange sie keinen behindern. Soweit der Polizist.

Durch die Blume hat er gesagt, mach damit was du willst. Wenn ich sie nicht in die Garage geschoben hätte würde sie immer noch vor sich hin rosten.

Das war jetzt die Kurzfassung.

Übrigens war auch ein altes Kennzeichen angebracht.<br /><br />-- 28.10.2014 18:03 --<br /><br />Noch was am Rande. Die Ramennummer wird nicht registriert, sondern nur das Kennzeichen.
 
Wie meinst du das mit Refistrieren? Bei der Polizei wegen dem stehen auf dem Gehweg? Also weil,er ja meinte das sei verboten?
 

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