Hallo zusammen,
passen meine Erfahrungen hierhin?
Ich habe das ganze §21-Prozedere gerade hinter mir. Hintergrund war, dass meine 72er Piaggio Ciao 25L zu einem unfassbar schnellen Moped mutieren sollte

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Über einen Tipp hatte ich einen kompetenten Sachverständigen vom TÜV gefunden und diesen kontaktiert. Als Vergleichsgrundlage für alle weiteren Schritte diente uns eine originale ebenfalls 72er Vario-Ciao aus Italien. Deren nackten Rahmen, Felgen, Reifen und Bremsen hat der Sachverständige mit den Teilen meiner Mofa abgeglichen. Ich habe noch einen nummernlosen Ersatzrahmen vorgelegt, dies hat ebenfalls gut geholfen. Da keine Unterschiede an Rahmen, Bremsen und Felgen etc. feststellbar sind, diente dieser Vergleich nun dazu, dass ich und auch der Sachverständige loslegen konnten. Ich installierte sämtliche Komponenten der Vario in die Mofa, incl. Motor, Vergaser, Luftfilter, Kupplung, Wandler, Getriebe. Der Sachverständige suchte sich die technischen Datenblätter aus deren Datenbank, die vorhandene originale BE meiner Mofa half auch etwas.
Eine Woche später wurde die Einzelabnahme nach §21 vom Sachverständigen durchgeführt. Nach einer ausgiebigen Probefahrt samt Bremsenprüfung sah er ganz happy aus. Bei der Einzelabnahme hat der Sachverständige sämtliche in der Datenbank vorliegende Daten der Vario übernommen. Also auch die maximal in meinem Fall zulässigen 40 km/h Höchstgeschwindigkeit. Sicherlich schaffen die Varios höhere Endgeschwindigkeiten, diese sind aber in den deutschen TÜV-(Dekra-) Daten nicht hinterlegt. Die Info, dass man ggf. auch 45 oder gar 50 km/h eingetragen bekommt stimmt nur dann, wenn das Modell auf diese Geschwindigkeiten in Deutschland homologiert war. Sonst geht das nicht, denn die Vergleichsdaten sind wie beschrieben die einzige Möglichkeit des Sachverständigen die Eignung des Rahmens und der Anbauteile dazustellen. Bis 45 km/h reicht auch das kleine Versicherungskennzeichen aus, darüber wohl nicht mehr.
Mir wurde also eine komplett neue BE ausgestellt. Früher wurden lt. der Aussage des Sachverständigen die Eintragungen in einer alten BE einfach handschriftlich geändert und abgestempelt, dies geht heutzutage nicht mehr. Die alte ggf. originale BE bleibt unverändert und kann dann ins eigene Archiv wandern. Die neue BE habe ich dann noch an der KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt und sie wurde offiziell per Stempel und Behördensticker erteilt und legalisiert. Damit war ich mit dem Thema durch und fahre nun eine legale Vario-Moped-Ciao.
LG
Ralf