Mofa ohne Papiere

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Mad Maxi

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29 März 2017
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Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:

Ich habe seit vielen Jahren eine Puch Maxi S rumstehen, diese habe ich damals gekauft um auf dem Acker rum zu heizen - Papiere hatte ich nie welche.

Ich bin gerade dabei die Puch herzurichten, dabei ist mir auch aufgefallen, dass das Lenkradschloss aufgebrochen wurde, ist natürlich kein Beweis dafür das die Kiste mal geklaut wurde, aber trotzdem nicht auszuschließen.

Da ich nun Papiere beantragen will brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese bekomme ich beim Landratsamt und muss damit anschließend zur Polizei. Nur was passiert wenn dann festgestellt wurde, dass mein Mofa schon mal als geklaut gemeldet wurde? Ich kenne die Vorgeschichte leider nicht, will es aber unter keinen Umständen abgeben da ich mittlerweile schon viel Zeit und Geld reingesteckt habe.

Und sollte alles gut gehen und ich die Bescheinigung bekommen, wie geht es dann weiter?
 
Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, dann wird der damalige bzw. immer noch aktuelle Eigentümer kontaktiert und dann geht das Fahrzeug wieder in seinen Besitz über. Du hast keinerlei Eigentum an dem Teil erworben im Falle des Falles. Also wenn das Ding geklaut ist.....arrividerci.

Was dir bleibt: falls noch ein Kaufvertrag vorhanden ist und der Verkäufer greifbar ist, dann kannst du dein Geld (den ursprünglichen Kaufpreis )zurückverlangen und Schadenersatz verlangen (die inzwischen getätigten Investitionen, natürlich brauchst dafür Belege) . Ob du es kriegst, falls er sich weigert....das steht auf einem anderen Blatt.

Ist alles ok, dann machst das Ding TÜV fertig, fährst da hin und dann checkt der anhand der vorliegenden Daten, ob dein Fahrzeug den Daten entspricht und falls ja, kriegst da nen Wisch und damit beantragst eine neue ABE beim KBA. En detail findet sich das alles im Netz.
 
Fall das Fahrzeug gestolen wurde und an der Rechtmäsigen Eigentümmer zurück geht, hast du die Möglichkeit, das Fahrzeug von Ihm zu Kaufen wenn er dazu Bereit ist.
Auserdem mußt Du damit rechnen, daß Du eine Anzeige bekommst, das hört sich schlimmer an als es ist. Schlimm wird es nur wenn die es sonst irgendwie Merken.
 
Gikauf":2jjpt9vz schrieb:
Fall das Fahrzeug gestolen wurde und an der Rechtmäsigen Eigentümmer zurück geht, hast du die Möglichkeit, das Fahrzeug von Ihm zu Kaufen wenn er dazu Bereit ist.
Auserdem mußt Du damit rechnen, daß Du eine Anzeige bekommst, das hört sich schlimmer an als es ist. Schlimm wird es nur wenn die es sonst irgendwie Merken.

Zum zweiten Absatz:

Erläutere das bitte mal genauer.....
 
Wenn Du mit einem gestohlenen Fahrzeug rumfährst und Erwischt wirst, dann krigst du eine Anzeige. Was willst du noch für eine genauere Erklärung.
 
Hol dir einen Rahmen mit Papiere und bau alles um und Problem gelöst.
 
Hallo,
hast du keinen Bekannten bei der Polizei, der unverbindlich nachsehen kann, ob das Moped mal gestohlen wurde?
Ging bei meiner Karre problemlos.
Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen und vom Hersteller eine neue Betriebserlaubnis bekommen.

Viel Erfolg
Ralf
 
Geh zur Polizei, schildere dein Problem - und warte ab, was dann passiert. Nehm am besten alle Unterlagen mit, die den damaligen Kauf bestätigen etc.

Was kann passieren?
Ist das Teil nicht als gestohlen gemeldet: relativ wenig. Wenn es gestohlen ist:
  • Wird man evtl. ein Verfahren wegen des Verdachts der Hehlerei einleiten. Nach deiner Schilderung liegt kein Vorsatz vor (du wusstest ja nicht, dass es gestohlen ist), so dass das Verfahren vermutlich eingestellt wird.
  • Geht der Besitz erst mal vom Grundsatz auf den derzeitigen Eigentümer über. Das ist entweder der "alte" Besitzer (der könnte Interesse an dem Fahrzeug haben - mit dem kann man aber reden) oder - wenn da eine Versicherung entschädigt hat - die Versicherung (die hat i.d.R. kein Interesse an dem materiellen Fahrzeug und würde es verwerten - mit der kann man also auch reden).
  • Wenn der Kauf schon mehr als 10 Jahre zurückliegt, könnte es sinnvoll sein, sich mal mit der Ersitzung auseinanderzusetzen (§ 937 BGB).
  • Je nachdem, wie viel Eigenleistung von dir reingeflossen ist, kann es auch sein, dass du zum (Mit-)Eigentümer geworden bist, der alte Besitzer aber ggf. zu entschädigen ist.

Erfahrungsgemäß ist nur das Spiel mit offenen Karten zielführend. Schilder dein Problem also mal auf der nächsten Polizeidienststelle. Das ist auf jeden Fall besser, als wenn das ganze zufällig entdeckt wird.

Gruß, Philipp
 

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