50ccm Zulassung bei 58km/h Höchstgeschwindigkeit und Baujahr 2003

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MrRioes

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Fahrzeug(e)
Lifan 50ccm
Moin, ich hoffe ich bin hier nicht im falschen Thread.

Und zwar mein Problem ist ich habe wohl etwas übereilt eine 48ccm Lifan gekauft.

Die Lifan ist Baujahr 2003 und hat eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 58km/h (wie schnell sie wirklich fährt weiß ich nicht).

Jetzt weiß ich nicht wie ich die Zulassen kann. Nach 1992 dürfen die ja nicht mehr schneller als 45 km/h fahren, aber meine hat ja mehr eingetragen. Also Versicherungskennzeichen ist dann doch theoretisch leider raus oder?

Als 125er mit 48ccm kann ich sie ja leider auch nicht anmelden, weil die mindestens 51ccm haben müssen.
Und jetzt weiß ich nicht wie ich legal zum fahren kommen kann… der Vorbesitzer hat das wohl illegal gemacht mit 45km/h aber eigentlich möchte ich das nicht.
Am liebsten wäre mir ein Versicherungskennzeichen weil es einfach günstiger ist.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen
 
Moin,
Wo steht das denn mit den 51ccm?
 
Einerseits bei den Versicherungen und andererseits bei:

“Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen”​


Klasse A1 ist von 50ccm bis 125ccm. Sind zwar nur 2 ccm aber trotzdem ja nicht in dem Rahmen und zudem hätte ich dann wahrscheinlich Schwierigkeiten mit dem TÜV…
 
Diese Verordnung ist aus meiner Sicht die falsche Grundlage für deine Frage.
Zum Einen regelt sie nur welche Fahrzeuge mit welcher Fahrerlaubnis bewegt werden dürfen.
Zum Zweiten steht da bei der Klasse A1, dass das Fahrzeug nicht über 125ccm und 11kW haben darf. Von einer Untergrenze steht da nichts.

Nach deinen Angaben fällt die Lifan in die Klasse L3e, als zweirädriges Kraftrad mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrzeugklasse ist aber in den Fahrzeugpapieren vermerkt.
Von daher schau mal was da eingetragen ist und gemäß dem kannst du das Moped entweder mit Versicherungskennzeichen fahren oder musst es anmelden.
 
Ich hoffe ich hab nicht zu viel und nicht zu wenig weggestrichen.
Also BE wurde 2003 erteilt, ccm sind aber 49ccm und Höchstgeschwindigkeit 58km/h, deshalb bin ich da überfordert.

Vielleicht hilft das Foto weiter um die Frage zu beantworten.
Unbedenklichkeitserklärung gibt es, steht mir aber zur Zeit nicht zur Verfügung, aber bald sollte ich Die Erklärung haben.

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So bekommst Du auf jeden fall ein großes Kennzeichen. Mehr wie 50 Km/h ist nur den alten DDR Geräten erlaubt.
Würde mal Rücksprache mit dem Tüv halten wie es mit einer Drosselung auf 45 Km/h aussieht.
Übersetzung ändern, einen Gang blockieren usw
 
Tja, das hat man von spontanen nicht durchdachten Einkäufen, aber danke!
Dann bin ich mal gespannt was der TÜV sagt, vielleicht hat der ja eine gute Idee.
 
Muss es da nicht eine Einordnung in die EU-Klassen geben?
Die sehe ich nirgends.
 
Das ist das was ich habe und dann halt (leider nicht zur Hand) eine Unbedenklichkeitserklärung, aber sonst nichts.
Ist ein chinesischer Hersteller…
 
Frage mal bei der Zulassungsstelle nach. Man kann ja heute auch die alten unbegrenzten 50 ccm Kleinkraftraeder (Kreidler RS etc.) zulassen. Man bekommt dann das normale Leichtkraftrad Kennzeichen.

Gruss
Marcus
 
Nun ja, hier so etws ähnliches:

Angeblicher Scheunenfund, interessant dürfte sein,
daß für neue Papiere = 350,- € eingeplant sind ... :rolleyes:

Gruß Wolf
 
Angeblicher Scheunenfund, interessant dürfte sein,
daß für neue Papiere = 350,- € eingeplant sind ... :rolleyes:

Gruß Wolf
Tja und ich hab für meine sogar noch ein gutes Stückchen mehr gezahlt… aber ändern kann ich es auch nicht mehr und draus gelernt hab ich jetzt auch. :D

Nun zu dem Moped, neulich hab ich das Teil schon gesehen, da hatte es noch Papiere war aber zu schnell eingetragen (so wie meine), auch gut dass die Anzeige jetzt wohl geändert wurde.
Bin mal gespannt wann und was mir die Zulassungsstelle schreibt.
 
Also ich war jetzt beim TÜV und der Zulassungsstelle.
Das Teil muss als Leichtkraftrad angemeldet werden, L3e-B ist das glaub ich …
Da nicht so viele Papiere vorhanden sind aber eben ein CoC- Papier wo die Betriebserlaubnis drauf ist muss zumindest schon mal keine Vollabnahme gemacht werden, jedoch muss ich halt zum TÜV.
Da reicht es, wenn ich eine Hauptuntersuchung mache und diese entsprechend hoffentlich bestehe.
Versicherung bei der HUK hat mir für das Teil ein Angebot von 130€ gemacht an Versicherung, zumindest wird die ja nach einem Jahr nochmal deutlich günstiger.
Andere Versicherer, die ich gefragt habe waren teuerer.
Bei der HUK war es auch bekannt, dass man das Fahrzeug zulässt und dann mit dem “rohen” Kennzeichen zum TÜV fährt, bei einer anderen Versicherung kannte man das nicht.

Naja jetzt geht der Spaß los und ich hoffe die HU klappt… bei einem LKR bei dem das noch nie gemacht wurde. :/
 
Bei der HUK war es auch bekannt, dass man das Fahrzeug zulässt und dann mit dem “rohen” Kennzeichen zum TÜV fährt, bei einer anderen Versicherung kannte man das nicht.
Moin,
das würde hier nicht gehen, beim Lkr. Uelzen bekommt man kein Fahrzeug/Anhänger ohne TÜV zugelassen.

Gruß und danke für die Rückmeldung
Wolf
 
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