Ich denke, man sollte keine feindselige Einstellung mitbringen und auch einsehen, dass die nun mal nach geltendem Recht handeln müssen - selbst wenn es ihnen selbst zuwider wäre.
Sie können nichts für die Gesetze - und wir leider nichts dagegen.
Es sollte sicher einiges unbürokratischer und einfacher ablaufen; aber man wird ja auch nicht gleich angehalten, wenn man 50 oder 55 fährt.
Ich finde auch, dass es ein dermassener Blödsinn ist, motorisierte Zweiräder auf 40 oder 45 km/h beschränkt zu halten - 40 fährt mein Rennrad und wenn man mal 20 kilometer fahren will, sollte man schon mindestens 60 fahren dürfen.
Das mit den Rollern ist Spielkram für Kinder und Jugendliche.
Es gibt aber auch für manche alte Westmopeds die Möglichkeit, die mit 60 km/h eintragen zu lassen, wenn man noch einen alten Brief hat, auf denen die als Krad (hieß glaubich damals so) eingetragen waren.
Ich habe gerade neulich einen Kollegen mit ner 79er Zündapp (GTS 50 glaubich) getroffen, mit Versicherungskennzeichen und Bescheinigung vom Tüv über Änderungen am Fahrzeug (Übersetzung) und 60 km/h Höchstgeschwindigkeit (plus 10% Toleranz...)
Schade, dass man nicht all die alten Mokicks so eintragen lassen kann...