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iancu140290
Neues Mitglied
Grüße! Ich erwähne gleich zu Beginn, dass ich nicht sehr gut Deutsch spreche und Google Translate verwenden werde. Ich hoffe, dass die Übersetzung gut gelingt.
Ich habe kürzlich einen Motorhispania RX 50 gekauft, der baugleich mit dem Peugeot XR6 ist. 50 ccm, Minarelli AM6-Motor, 6-Gang-Schaltgetriebe. Im Moment fährt er über 45 km/h, aber darüber möchte ich nicht reden. Der Vorbesitzer hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass der Roller limitiert ist und schneller fährt als im Zertifikat angegeben.
Zunächst möchte ich wissen, welche Gesetze es hier in Deutschland für das ästhetische Tuning von Motorrädern gibt? Ich weiß, dass Aftermarket-Teile für den Straßenverkehr zugelassen sein sollen, aber wie „sensibel“ reagiert die Polizei, wenn sie ein umgebautes Motorrad auf öffentlichen Straßen sieht?
Ich weiß, dass es für den Anfang nicht die beste Basis ist (wir sprechen immer noch von einem 50-cm³-Roller in Motorradform), aber jetzt möchte ich daraus einen „Show“-Streetfighter machen, etwas Ungewöhnlicheres als üblich. , aber nichts Übertriebenes. Zum Beispiel ein anderer Scheinwerfertyp, eine andere Scheinwerfermaske, ohne die Seitenteile und andere kleine ästhetische Änderungen.
Muss ich das bei solchen Änderungen beachten?
Ich hoffe übrigens, dass es kein Problem wird, wenn ich noch einmal frage: Was kann passieren, wenn ich beim Fahren mit mehr als 45 km/h erwischt werde? Ich kann keine Strafpunkte erhalten, da ich derzeit einen rumänischen Führerschein besitze. Ich sollte dies ändern, sobald mein Führerschein der Klasse B abläuft. Mir ist bekannt, dass die Versicherung nicht gültig ist, solange das Moped mit einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h fährt. Daher würde ich Folgendes verstehen: 1. Fahren ohne Führerschein. Fahren ohne Pflichtversicherung. 3. Welche anderen Gesetze würde ich brechen?
Eine weitere Frage würde sich auf die Erweiterung b196 beziehen. Ich habe überall gefragt, ob ich diese Verlängerung (mit dem rumänischen Führerschein) derzeit bekommen kann und die Meinungen sind geteilt. Trotz Rückfragen bei der Zulassungsbehörde und verschiedenen Fahrschulen konnte ich nichts finden, was 100 % sicher und korrekt wäre. Weiß jemand, wie ich vorgehen soll?
Ich habe kürzlich einen Motorhispania RX 50 gekauft, der baugleich mit dem Peugeot XR6 ist. 50 ccm, Minarelli AM6-Motor, 6-Gang-Schaltgetriebe. Im Moment fährt er über 45 km/h, aber darüber möchte ich nicht reden. Der Vorbesitzer hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass der Roller limitiert ist und schneller fährt als im Zertifikat angegeben.
Zunächst möchte ich wissen, welche Gesetze es hier in Deutschland für das ästhetische Tuning von Motorrädern gibt? Ich weiß, dass Aftermarket-Teile für den Straßenverkehr zugelassen sein sollen, aber wie „sensibel“ reagiert die Polizei, wenn sie ein umgebautes Motorrad auf öffentlichen Straßen sieht?
Ich weiß, dass es für den Anfang nicht die beste Basis ist (wir sprechen immer noch von einem 50-cm³-Roller in Motorradform), aber jetzt möchte ich daraus einen „Show“-Streetfighter machen, etwas Ungewöhnlicheres als üblich. , aber nichts Übertriebenes. Zum Beispiel ein anderer Scheinwerfertyp, eine andere Scheinwerfermaske, ohne die Seitenteile und andere kleine ästhetische Änderungen.
Muss ich das bei solchen Änderungen beachten?
Ich hoffe übrigens, dass es kein Problem wird, wenn ich noch einmal frage: Was kann passieren, wenn ich beim Fahren mit mehr als 45 km/h erwischt werde? Ich kann keine Strafpunkte erhalten, da ich derzeit einen rumänischen Führerschein besitze. Ich sollte dies ändern, sobald mein Führerschein der Klasse B abläuft. Mir ist bekannt, dass die Versicherung nicht gültig ist, solange das Moped mit einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h fährt. Daher würde ich Folgendes verstehen: 1. Fahren ohne Führerschein. Fahren ohne Pflichtversicherung. 3. Welche anderen Gesetze würde ich brechen?
Eine weitere Frage würde sich auf die Erweiterung b196 beziehen. Ich habe überall gefragt, ob ich diese Verlängerung (mit dem rumänischen Führerschein) derzeit bekommen kann und die Meinungen sind geteilt. Trotz Rückfragen bei der Zulassungsbehörde und verschiedenen Fahrschulen konnte ich nichts finden, was 100 % sicher und korrekt wäre. Weiß jemand, wie ich vorgehen soll?