Höchstgeschwindigkeit

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es geht nicht um mich, noch einmal!!
Nur die Relation fehlt!!
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Wenn du dich damit überhaupt nicht anfreuden willst kannst du nur bei der Polizei direkt nachfragen welche Toleranzen sie haben und dich mit dennen streiten.
 
Ich denke mal, bei 28 wird ein Polizist noch nichts sagen. Das hängt allerdings von der guten Laune des Ordnungshüters ab. Und das 1 Jahr Gefängnis ist die Höchststrafe. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ja nicht nur das Fahren eines zu schnellen Mofas, sondern auch das Fahren zB. Eines LKW ohne FE. Es kommt darauf an, wie schlimm die Straftat ist und ob jemand zu schaden gekommen ist. Das entscheidet dann das Gericht.
Das zu schnelle Mofa dürfte dann zu einer Geldstrafe führen. Solltest du minderjährig sein gibts vielleich auch nur eine gebührenpflichtige Verwarnung oder Sozialstunden. Hängt davon ab ob du schonmal aufällig geworden bist.
Die Verhältnismäßigkeit ist schon gegeben. Halte dich daran, oder nicht, es ist deine Entscheidung.<br /><br />-- 05.01.2015 20:45 --<br /><br />Wie teuer fahren ohne FE werden kann, hat man bei einem Spieler vom BVB gesehen. Der musste glaube ich 200T € zahlen. Ich glabe es waren 90 Tagessätze. Die höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Verdienst.
 
Das mit dem Gefängnis ist blödsinn, das hab ich noch nie gehört. Du griekst max. Sozialstunden, Führerscheinsperre und/oder Geldstrafe. Kann auch alles zusammen fallen. Ich weiß
aber nicht wie das in Österreich ist.
Falsch ich Mist erzähle, korriegiert mich.

Übrigens, diese blöde Prima Gt fährt Original exakt 25kmh.
Die Flory von Kreidler fährt fast 40 Original und das darf die auch!
 
Ich habe nach der rechtlichen Grundlage für die Höchstgeschwindigkeit gefragt!!
Nicht die nach 25 km/h.
Sondern die, wann es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist!!
In welchem Gesetz steht diese??
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FeV
Dort steht alles. Mit allen Querverweisen zu den dazugehörigen EU-Verordnungen und weiteren Paragraphen.
Dort steht aber auch nix anderes, als das was wir dir hier die ganze Zeit erklären. Die Grenze sind 25 und alles was darüber ist, ist mindestens Führerschein Klasse AM.
Wenn du die nicht hast ist das fahren ohne FE.
Das ändert sich auch nicht, wenn du den genauen Gesetzestext kennst. Es sei denn du willst Jura studieren.
 
dort steht definitiv nicht, ab welcher Geschwindigkeit es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist!!
 
Im Paragraph 4 steht sinngemäß, zum Führen von KFZ im öffentlichen Straßenverkehr benötigt man eine FE. Ausnahmen sind nach Absatz 1 Mofas (max.50ccm, max. 25 km/h, ein Sitz).

Für das was schneller ist und für das was mehr ccm hat wird eine FE benötigt.
Eine Mofaprüfbescheinigung ist keine FE, es gibt sie meines Wissens auch nicht in allen EU Ländern.
Für mich ist das eindeutig.
 
Es ist ohne ein Führerschein immer fahren ohne Führerschein sobald die Betriebserlaubnis durch technische Änderungen erlischt. Sollte das Mofa aber serie sein und nur etwas schneller laufen und du und der TÜV sagen das das Teil original ist, kann die Polizei nichts sagen. Das Gewicht des Fahrers macht sich ja auch bemerkbar beim fahren.
Wichtig ist das alles am Mofa so ist wie es das Werk verlassen hat, dann ist die Diskussion um die Geschwindigkeit nichtig, weil du für eine höhere Geschwindigkeit nicht belankt werden kannst. Bist daran ja nicht schuld. Außer ein Vorbesitzer hat dran was frisiert... dann bist du als Fahrer und Halter dran.
 
Bei Mofarollern ist in der Variomatik ein Distanzring, der verschleißt. Man muss im Rahmen der Wartung diesen Ring Kontrollieren.

Man kann sich nicht herausreden, "ich habe nix verändert"

Wartung muss schon sein.
 
Echte Mofas von früher liefen meiste so etwas zwischen 30-40kmh. Und das schon seit Werk. Die 25 laufen die meist nur Berg hoch.
 
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