Hercules XE 5 von 50km/h Zulassung auf 40km/h Zulassung umschreiben

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manuel_10

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Hallo,
ist es möglich eine Hercules XE 5 mit 50km/h Zulassung auf 40km/h zuzulassen?
Wenn ja was wird dazu benötigt und was wird es in etwa kosten?
VG
Manuel
 
Moin, sollte bestimmt möglich sein. Hatte mal was gelesen wo einer es anders herum zugelassen hat, von 40km/h auf 50km/h.
Wäre aber sehr freundlich wenn du dich erst einmal vorstellen würdest😁
 
Ich denke, nur die Übersetzung tauschen könnte reichen.Dann Fahrprobe beim TÜV ob sie nicht schneller 40Km/h fährt.
Erstmal den Prüfer von Deinem Vorhaben berichten.
Die XE5 50/5 AKF nur 50 Km/h Version. Bei der KX-5 gab es beides.
Gruß Klaus

Das umzusetzen ist wieder eine andere Sache.
 
Mir stellt sich die Frage, wozu das Ganze notwendig ist?
 
Die Begründung dieser Maßnahme ist recht einfach. Ich möchte gerne eine XE 5 mit 50 km/h Zulassung für meinen Sohn umschreiben da er später nur mit dem AM Führerschein bis 45km/h legal fahren darf.

Ich denke, nur die Übersetzung tauschen könnte reichen.Dann Fahrprobe beim TÜV ob sie nicht schneller 40Km/h fährt.
Erstmal den Prüfer von Deinem Vorhaben berichten.
Die XE5 50/5 AKF nur 50 Km/h Version. Bei der KX-5 gab es beides.
Gruß Klaus

Das umzusetzen ist wieder eine andere Sache.
Ich habe gelesen das es auch bei der XE 5 Modelle mit dem Sachs 50/5 akf mit 40 km/h Zulassung gab.

Die Begründung dieser Maßnahme ist recht einfach. Ich möchte gerne eine XE 5 mit 50 km/h Zulassung für meinen Sohn umschreiben da er später nur mit dem AM Führerschein bis 45km/h legal fahren darf.


Ich habe gelesen das es auch bei der XE 5 Modelle mit dem Sachs 50/5 akf mit 40 km/h Zulassung gab.
Es wäre natürlich super eine entsprechende ABE zu bekommen.
 
Moin,
mach Dich am besten erstmal schlau, ob das überhaupt notwendig ist.
Meines Wissens dürfen mit dem AM Führerschein sogar Simsons mit 60km/h gefahren werden. Dann sollte ein 50km/h Mokick auch möglich sein. Du bist auf jeden Fall der erste, von dem ich weiß, der von 50 auf 40km/h drosseln will.

Gruß Tobias
 
Guten Morgen
Dein Sohn darf mit dem z Zt gültigen AM Führerschein alle Fahrzeuge bewegen welche seiner Zeit mit 40/45/50 km/h
zugelassen sind. Ebenso die DDR Fahrzeuge mit 60 Km/h Zulassung ( gem . des Einigungsvertrages )

Gruss
 
Ich kann es mir nicht vorstellen da überall von nicht mehr als 45km/h die Rede ist!
AM
  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Siehe hier

Die Führerscheinklasse AM
Gemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht. Das “A” in der Bezeichnung der Führerscheinklasse weist darauf hin, dass die Klasse nun gemäß europäischer Richtlinien angepasst wurde.

Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?
Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.
Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.
Folgende Fahrzeuge sind in AM enthalten:

Krafträder
zweirädrige Krafträder
dreirädrige Krafträder
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Diese vier Fahrzeugtypen werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung noch weiter definiert.

Krafträder
Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen.

Zweirädrige Krafträder
Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.

Dreirädrige Krafträder
Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Als Beispiel seien hier die Minitrikes zu nennen.

Vierrädrige Krafträder
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.
Die letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle.

Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars.

Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein
Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:

Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt


www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/am-fuehrerschein/#fahrzeuge

Ich denke die Ausführung aus dem Bussgeldkatalog sagt aus das mit dem AM alle früheren Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen!40/50/60km/h
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach § 76 Nr. 8 Fahrerlaubnis-Verordnung gilt
8.
§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch a)
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
 
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