Habe eine rechtliche Frage!

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Levani

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10 August 2016
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Eine Freundin von mir hat sich eine KSR moto Trigger Sm gekauft.Sie hat den Führerschein Klasse Am und sie wohnt in Thüringen wo man den ja schon mit 15 machen kann(hat sie auch gemacht).
Jetzt sagt sie das sie ihr Moped erstmal noch gedrosselt hat auf 45 km/h und wenn sie 16 ist es entdrosseln lassen kann.
Ich bin der Meinung das das nicht stimmen kann weil ja die Höchstgeschwindigkeit auf 45km/h beim Führerschein Am vorgeschrieben ist.
Hab ich Recht?
 
Entdrosseln kann Sie es nachher - Sie darf nur nicht schneller als 45 fahren.
 
Fährt es bauartbedingt schneller als 45 darf sie es nicht fahren, es sei denn sie macht/hat den passenden Führerschein.

Willy
 
Sie darf nur 45km alt 50kmh und simson 60kmh fahren
Und ihr Moped Entdrosselt darf sie sowieso dann nicht mehr fahren,den Entdrosselt erlischt ihre ABE vom Moped.
Gruß
 
Entdrosseln darf sie gar nicht. Selbst wenn sie den Motorradführerschein Klasse A hätte.

Einzige Ausnahme: Es ist jetzt Mofa mit 25 km/h und wird danach entdrosselt zum Mockick mit 45 km/h. Das ganze muss dann aber auch in den Papieren so stehen und entsprechend versichert sein.
 
Klar darf man entdrosseln, muss es aber eintragen lassen.

Willy
 
Nichtraucher":11fqil22 schrieb:
Klar darf man entdrosseln, muss es aber eintragen lassen.

Willy

Dann erzähl mal konkret. Ich gehe zum TÜV, sage denen ich habe meine 50er entdrosselt, die fährt jetzt 75 km/h bitte trags ein. Zu welchem TÜV kann ich da gehen? Bitte ganz konkret mit Adresse 8)
 
Chris7701":1gprigfu schrieb:
Nichtraucher":1gprigfu schrieb:
Klar darf man entdrosseln, muss es aber eintragen lassen.

Willy

Dann erzähl mal konkret. Ich gehe zum TÜV, sage denen ich habe meine 50er entdrosselt, die fährt jetzt 75 km/h bitte trags ein. Zu welchem TÜV kann ich da gehen? Bitte ganz konkret mit Adresse 8)

Du mußt es dann als Moped anmelden, damit darfst du so schnell fahren wie das Moped kann bzw. Zugelassen ist, d.h. großes Nummernschild wie bei den 125ern mit allen Konsequenzen.
 
Chris7701":3j29dhxx schrieb:
Nichtraucher":3j29dhxx schrieb:
Klar darf man entdrosseln, muss es aber eintragen lassen.

Willy

Dann erzähl mal konkret. Ich gehe zum TÜV, sage denen ich habe meine 50er entdrosselt, die fährt jetzt 75 km/h bitte trags ein. Zu welchem TÜV kann ich da gehen? Bitte ganz konkret mit Adresse 8)

Wenn das Fahrzeug die Bedingungen erfüllt, zu jedem TÜV.

Es gibt viele Mofas & Mopeds die es baugleich, oder mit einigen Abweichungen, auch als Moped & Kleinkraftrad gibt. Man muss also nur die entsprechende, andere Bauausführung herstellen. Das heißt, der Motor muss dem im schnelleren Fahrzeug genehmigtem Typ entsprechen, die Übersetzung ebenso wie die Lichtanlage, die Bremsen natürlich auch.

Ein Moped beispielsweise hat eine Einfaden-"Birne", also nur eine Art Fahrlicht, ein Kleinkraftrad benötigt dazu ein Fernlicht, eventuell auch Blinker und ein Bremslicht.
Die Bremsen könnten einen größeren Durchmesser haben und so weiter.

Stimmt dass alles, dürfte eine Ummeldung problemlos möglich sein.


Einfach einen Tuningzylinder aufstecken oder den Krümmer absägen, dann zum TÜV fahren, denen sagen "eh, hab den Krümme gesächt, trach ma ein", das funktioniert selbstverständlich nicht. Bei keinem TÜV.

Gruß
Willy
 
Habe ja ne Beta RR 50.

Bis auf den Motor ist die tatsächlich in allen sicherheitsrelevanten Teilen baugleich. Mit der 125er sowieso aber die Bremsanlage scheint mir die gleiche zu sein wie von der 450er. Blinker, Fernlicht usw. habe ich.

Also einfach zum TÜV und als 125er eintragen lassen? Bekomme ich von denen dann eine neue ABE? Genau genommen dürfte ich ja noch nicht mal die Drossel rausnehmen oder ne Düse wechseln ohne dass die ABE erlischt. Ich war einmal beim TÜV da ging es nur darum größere Reifen eintragen zu lassen (Auto). Da wollten die schon irgendwelche Gutachten usw haben so dass ich es am Ende für eine andere Reifengröße entschieden habe...

Gruß
Chris
 
Grundsätzlich darf man nix am Moped verändern weil dadurch die ABE erlischt. Es sei denn die Änderung verfügt über eine eigene ABE für das Moped.

Die einzigen Möglichkeiten die ich sehe; es gibt das Fahrzeug als z.B. Mofa und Mokick. Dann handelt es sich hier um ein gedrosseltes Mokick (Damit ist nicht die Drosselung eines Moped´s auf 45 Km/h gemeint).

Oder es ist handelt sich um ein Kleinkraftrad das es aber auch mit 50ccm bzw. 80 ccm gibt dann könnte es möglich sein ansonsten ist alles andere Illegal.

Eigentlich braucht ihr nur in die ABE von eurer Karre reinschauen; oft steht da "Bauart bedingt" dann habt ihr eh keine Chance.

Gruß Mike
 
Hi,

auf jeden Fall vor Umbauten mit allem was man an Schriftkram hat, hingehen und fragen. Jede Prüfstelle handelt anders, sogar die Prüfer einer Prüfstelle haben zuweilen andere Anforderungen.
Hier in Dortmund habe ich versucht bei einer BMW andere Zylinder eintragen zu lassen, was in ganz Deutschland völlig problemlos geht, erwies sich hier als Hürdenlauf den ich nach dem 8. Besuch bei den Herren des TÜV abgebrochen habe.

Willy
 
Nichtraucher":3c9e7vwl schrieb:
Chris7701":3c9e7vwl schrieb:
Nichtraucher":3c9e7vwl schrieb:
Klar darf man entdrosseln, muss es aber eintragen lassen.

Willy

Wenn das Fahrzeug die Bedingungen erfüllt, zu jedem TÜV.

Stimmt dass alles, dürfte eine Ummeldung problemlos möglich sein.

Gruß
Willy

Also was jetzt? Und ersetzt nicht die Zulassung - so man sie den bekommt - die ABE?

Wie schon geschrieben, die 450er Beta mit keine Ahnung wieviel PS ist im Prinzip identisch mit meiner 50er Beta. Meiner Meinung nach müsste daher für ne 125er Zulassung nichts umgebaut werden. Was für Papiere würden also benötigt?

Gruß
Chris
 
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