Erlaubnis nach Restauration?

X

X50

Mitglied
Registriert
10 September 2016
Beiträge
35
Hallo! :lol:
Habe da mal ne kurze Frage:
Muss ich nach einer Restauration eines Mopeds irgendwas anmelden/neuzulassen/begutachten lassen?
Denke, dass diese Frage nicht nur mich interessiert.

MfG
X50
 
Moin Moin !!

Nun versteht man unter Restauration ja die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.
Wenn also dabei keine vom Auslieferungszustand abweichenden Massnahmen getroffen wurden , gelten die normalen Untersuchungsfristen. Fzge , die normalerweise ein Versicherungsschild führen , sind dabei von der HU befreit ,was aber nicht bedeutet,dass sie verändert werden dürfen oder gar verkehrsunsicher sein dürfen.

MfG Volker
 

Ähnliche Themen

S
Antworten
4
Aufrufe
1K
Schiffchenschnitzer
S
A
Antworten
4
Aufrufe
1K
Blindmann
B
R
Antworten
8
Aufrufe
203
schlossgeist
schlossgeist
Zurück
Oben