Moin Moin !
Wie funktioniert das mit der normalen Zulassung? Gibt es überhaupt eine Versicherung die sowas macht?
Nein , die Versicherung lässt ein Fzg nicht zu , sondern sie versichert es !
Die rechtliche Grundlage findet man in der Zulassungsverordnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Hier im §3 FZV sind erstmal alle Fzge aufgeführt ,die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind.
Dort findet man auch Leichtkrafträder, nicht das jetzt wieder welche behaupten , die müssten zugelassen werden. Nein , denen wird nur ein Kennzeichen zugeteilt ! Das haben auch viele Mitarbeiter auf Zulassungsstellen nicht begriffen ,da habe ich früher oft bis zum Chef gehen müssen ,weil unten jemand nicht begriff ,dass ein KKR (alten Rechts) keine Vollabnahme , sondern nur eine normale HU braucht ,auch wenn es länger als 1 Jahr nicht "angemeldet" war.
(Damals galt noch die Regel , dass man bei der Abmeldung ein Fzg dieses sofort als "gelöscht" deklarieren konnte , dann wurde vom Brief unten rechts die Ecke abgeschnitten und das Fzg als verschrottet geführt. 1 Jahr nach Abmeldung geschah dieses automatisch ,wenn man nicht vorher gegen Gebühr die Löschungsfrist noch einmal um 6 Monate verlängerte. Danach war endgültig Feierabend !)
Da aber die alten KKR gar nicht unter das Zulassungsrecht fielen , sie auch nicht angemeldet wurden , sondern eben nur ein Kennzeichen zugeteilt, wurden sie auch nie abgemeldet , sondern das Kennzeichen eben wieder entzogen. Diesen Unterschied begriffen viele Mitarbeiter der Zul.stellen nicht !
Zum §3 FZV zurück:
""3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.""
Das bedeutet , man kann jedes der aufgeführten Fzge eben auch regulär zulassen , d.h. man bekommt dann auch eine Zul.bescheinigung Teil 1 und 2 . Es gibt dann auch das reguläre Kennzeichen mit Amtssiegel , aber eine HU -Pflicht entsteht dadurch nicht , wenn diese nicht auch sonst bestanden hätte. Also Zweiräder , die ein Versicherungskz bekommen , können auch regulär zugelassen werden , ohne das dadurch eine HU-Pflicht erwächst.
Der Vorteil könnte eine niedrigere Versicherungsprämie sein !
In der Tat wurde das wahrscheinlich eingeführt , um Städte und öffentliche Einrichtungen wie z.B. Bundeswehr nicht dazu zu zwingen , sich ständig neue und teure Versicherungkz zu besorgen. Die Bundeswehr wie auch andere Behörden oder Städte über eine gewisse Grösse sind nicht verpflichtet , ihre Fzge bei einer Versicherung zu versichern , sondern da geht man davon aus , dass diese Städte oder Einrichtungen flüssig genug sind. Bis Ende der 70er jahre habe ich noch Dienstmofas (Hercules aus den 60ern mit 2-Ganghandschaltung , denke mal 221) mit Kennzeichen in meiner Kreisstadt gesehen.(heute würde wohl jeder städtische Angestellte streiken ,wenn sein Dienstwagen nicht mit Klima ausgestattet ist) Auch bei der Post waren die Mofas und Mopeds so zugelassen.
MfG Volker