50er im Ausland fahren?

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Chris7701

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19 September 2016
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Hallo,

darf ich mit meiner 50er im Ausland fahren (Niederlande, Belgien) oder gibt es da Probleme?

Man liest, dass man einen "D" Aufkleber braucht. Aber wie soll ich den bei meiner Enduro anbringen? Hinten ist absolut kein Platz.

Gruß
Chris
 
Moin Moin !

Innerhalb der EG reicht auch das EuroKennzeichen aus.
Ausserhalb der EG oder bei nichtvorhandenem Eurokz ( altes KZ oder Vers.schild) muss das D-Schild angebracht sein.

MfG Volker
 
Euro Kennzeichen bei ner 50er? Gibt es sowas überhaupt?????

Und so sieht das Heck des Bikes aus. Das Kennzeichen geht direkt bis unter das Rücklicht. Unten drunter ist auch kein Platz mehr für einen Aufkleber.

arrow_beta_rr50_c2.JPG


Ich könnte den Aufkleber an die Seite oder oben drauf kleben - aber denke da kann ich ihn auch ganz weg lassen :roll:
 
D-Schild ("Unterscheidungskennzeichen") ist wohl Pflicht. Du könntest es ja mit einer Verlängerung links, rechts oder unterhalb des Versicherungskennzeichen anbringen. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine grüne Versicherungskarte dabei zu haben.

Ansonsten solltest du dich über die jeweils geltende Gesetze informieren. Die - und vor allem auch die Strafen - sind teils sehr unterschiedlich.

Gruß, Philipp
 
Moin Moin !

Euro Kennzeichen bei ner 50er? Gibt es sowas überhaupt?????

Ja , natürlich bei jedem KKR "alten Rechts" .
Ausserdem kann jedes Fzg mit Versicherungskz auf Wunsch auch eine "normale" Zulassung bekommen.

Nebenbei : Ein hinterer Rückstrahler ist auch vorgeschrieben , ich kann da keinen finden !

MfG Volker
 
Wie funktioniert das mit der normalen Zulassung? Gibt es überhaupt eine Versicherung die sowas macht?

Der hintere Rückstrahler ist bei mir vorhanden. Das Kennzeichen wird auf eine Art Platte aufgesetzt und da ist unten ein Rückstrahler dran.

Gruß
Chris
 
Einfach bei deinem Versicherungsbüro anrufen und fragen, fertig.
 
Moin Moin !

Wie funktioniert das mit der normalen Zulassung? Gibt es überhaupt eine Versicherung die sowas macht?

Nein , die Versicherung lässt ein Fzg nicht zu , sondern sie versichert es !

Die rechtliche Grundlage findet man in der Zulassungsverordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Hier im §3 FZV sind erstmal alle Fzge aufgeführt ,die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind.

Dort findet man auch Leichtkrafträder, nicht das jetzt wieder welche behaupten , die müssten zugelassen werden. Nein , denen wird nur ein Kennzeichen zugeteilt ! Das haben auch viele Mitarbeiter auf Zulassungsstellen nicht begriffen ,da habe ich früher oft bis zum Chef gehen müssen ,weil unten jemand nicht begriff ,dass ein KKR (alten Rechts) keine Vollabnahme , sondern nur eine normale HU braucht ,auch wenn es länger als 1 Jahr nicht "angemeldet" war.
(Damals galt noch die Regel , dass man bei der Abmeldung ein Fzg dieses sofort als "gelöscht" deklarieren konnte , dann wurde vom Brief unten rechts die Ecke abgeschnitten und das Fzg als verschrottet geführt. 1 Jahr nach Abmeldung geschah dieses automatisch ,wenn man nicht vorher gegen Gebühr die Löschungsfrist noch einmal um 6 Monate verlängerte. Danach war endgültig Feierabend !)
Da aber die alten KKR gar nicht unter das Zulassungsrecht fielen , sie auch nicht angemeldet wurden , sondern eben nur ein Kennzeichen zugeteilt, wurden sie auch nie abgemeldet , sondern das Kennzeichen eben wieder entzogen. Diesen Unterschied begriffen viele Mitarbeiter der Zul.stellen nicht !

Zum §3 FZV zurück:

""3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.""

Das bedeutet , man kann jedes der aufgeführten Fzge eben auch regulär zulassen , d.h. man bekommt dann auch eine Zul.bescheinigung Teil 1 und 2 . Es gibt dann auch das reguläre Kennzeichen mit Amtssiegel , aber eine HU -Pflicht entsteht dadurch nicht , wenn diese nicht auch sonst bestanden hätte. Also Zweiräder , die ein Versicherungskz bekommen , können auch regulär zugelassen werden , ohne das dadurch eine HU-Pflicht erwächst.

Der Vorteil könnte eine niedrigere Versicherungsprämie sein !

In der Tat wurde das wahrscheinlich eingeführt , um Städte und öffentliche Einrichtungen wie z.B. Bundeswehr nicht dazu zu zwingen , sich ständig neue und teure Versicherungkz zu besorgen. Die Bundeswehr wie auch andere Behörden oder Städte über eine gewisse Grösse sind nicht verpflichtet , ihre Fzge bei einer Versicherung zu versichern , sondern da geht man davon aus , dass diese Städte oder Einrichtungen flüssig genug sind. Bis Ende der 70er jahre habe ich noch Dienstmofas (Hercules aus den 60ern mit 2-Ganghandschaltung , denke mal 221) mit Kennzeichen in meiner Kreisstadt gesehen.(heute würde wohl jeder städtische Angestellte streiken ,wenn sein Dienstwagen nicht mit Klima ausgestattet ist) Auch bei der Post waren die Mofas und Mopeds so zugelassen.

MfG Volker
 
Tja - wie es aussieht scheitert die Theorie an der Praxis. Keine Versicherung sieht das so vor. Eine meinte eventuell als 125er ab dann wird es ja noch teurer. Ich habe den Eindruck die Versicherungen wollen das man einmal im Jahr vorbei kommt damit sie einem andere Produkte aufschwatzen können.

Ich denke da pappe ich mir lieber oben drauf ein Mini D Schild und diskutiere das dann vor Ort im Zweifel mit der Polizei aus ;)

Aber neue FRAGE:
Gibt es irgendwo eine Übersicht was man in den Niederlanden / Belgien mit ner 50er darf?
Also Hempflicht? Darf man auf Radwegen fahren?


Gruß
Chris
 

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