Rotes Moped kennzeichen

H

Henschel&Hercules

Mitglied
Registriert
12 November 2009
Beiträge
67
Plz/Ort
51766
Fahrzeug(e)
Hercules KX5
Hallo,

wer hat ein Rotes Moped Kennzeichen ?! womit Er alles was 50ccm hat fahren darf bis 45 KM/H.

Ich meine aber nicht die Oldi Versicherungskennzeichen sonder die womit ich alles fahren darf was Straßen verkehrsicher ist ..

Ich weiß auch dass sie nur für Test bzw. Probefahren ,Verkaufsfahrten und anregung der Käuferlust und auch Treffen erlaubt sind .

Bitte klärt mich mal auf

Ich habe rund 15 Mofas Mockicks und Mopeds da würde es sich lohnen

Vielen dank

Gruß Jan
 
Du musst Händler sein um so ein Kennzeichen zu bekommen wie du ja schon weißt und schon aufgezählt hast muss du alles was du dann damit fährst als Probefahrt oder sonstiges aufzeigen wenn dich die Polizei aufhält.... Außer du kann mit dem jenigen verhandeln der die KEnnzeichen verkauft dann wird er es dir vielleicht auch verkaufen du musst halt sagen das du mehrere hast die reparierst unddu musst viele robefahrten machen dann verkaufen dir die des vll....
 
ja nur wie ist die reglementirung von dem Roten Versicherungkennzeichen

Wie zb Altersbeschränkung usw
 
Bei uns in Österreich sind diese Kennzeichen blau.
Und nichtmal der Händler wo ich mein Mop gekauft hab, hat so eines^^
 
Hallo Jan,

zu Treffen darfst du natürlich NICHT mit dem kleinen roten Kennzeichen fahren. Es ist ganz stark limitiert, für welche Zwecke dieses genutzt werden kann und in welcher beruflichen Position du sein musst.
Die Polizei greift bei jedem noch so geringem Zweifel ein, um Missbrauch und eine übermäßige Antragsflut zu vermeiden. Das wird dann sehr teuer.

Schau doch bitte in die FZV. Dort stehen seitenweise Einschränkungen für das rote Kennzeichen.

Und auch die FeV ist bei dem roten Kennzeichen sehr wichtig. Da würde ich mich auch einlesen...

Grüße,
Kai
 
Die Roten für Händler fangen ja mit 06 an.
Die mit 07 sind für die Oldtimer.
Ein Kumpel hat eine für seine Traktoren / Autos und Motorräder.
Es muß jedoch jedes Fahrzeug in den Schein eingetragen sein.

Bestimmt gibt es so was auch für Mopeds.

Frag halt einfach mal bei der Zulasssungstelle nach. Die müssen es wissen.

Bitte gib Bescheid, was rausgekommen ist :wink:
 
Hy,

das steht in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) unter § 16 Absatz 3
zuverlässigen Herstellern, Werkstätten und Händlern/Händlerinnen ein Rotes Kennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeschrieben. Als Zuverlässigkeitsnachweise gelten Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanz- und Steueramtes und ein Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts, die von den Gemeinden einzureichen sind, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat oder noch betreibt.

Bei Antrag stellenden juristischen Personen, wie z. B. einer AG oder GmbH, sind die Nachweise über die Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person selbst als auch für alle vertretungsberechtigten Personen, wie z. B. Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Vorstandsmitglieder, Vorsitzende, zur Antragstellung vorzulegen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen
schriftlicher Antrag
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
polizeiliches Führungszeugnis

Quelle: www.im-auto.de


Du wirst somit schwer da ran kommen... und nur weil du viele Mopeds hast ist das keine ausreichende Begründung.

Grüße
 
Hallo RRT-Tuning,

man sollte sich bei solchen Themen auf die komplette und vor allem aktuelle Ausführung der FZV beziehen und keine Drittquellen heranziehen.

Falls du die von dir selbst zitierte Nr. in der FZV auch verstanden hättest, würde dir klar werden, dass du hier falsche Sachen über das kleine rote Kennzeichen verbreitest.

Grüße,
Kai
 
Dein Beitrag ist natürlich nun viel sachdienlicher...

Ich habe zumindest versucht jemandem zu helfen und der sinn von Zitaten ist die quellenangabe, die macht man deswegen um die richtigkeit der Angaben beim Verfasser zu belassen.

Davon abgesehen... wenn du es so viel besser weißt.. .warum stellst du es dann nicht richtig statt nur klugzuscheissen... das bringt nämlich ebenso viel.
Man kann halt nicht alles wissen, und auch ich bin nicht unfehlbar, aber dein Post ist um weiten mehr am Ziel vorbei als mein Posting. wie ich finde...

davon abgesehen finde ich die art auch unangeracht wie du das verfasst.. aber okay... scheint ja zur normalität zu werden hier leuten ans Bein pissen zu wollen statt anderen zu helfen...
 
Hallo RRT-Tuning,

natürlich ist es sachdienlich, unpassende Beiträge und falsche Deutungen auch als solche zu bezeichnen. Da gibt es nichts zu beschönigen. Dieses sollte jedoch NICHT "anpissend" wirken.

Um die FZV auch als Amateur zumindest etwas verstehen zu können, muss man jedes Wort/Halbwort lesen, darauf ggf. eine Begriffsbestimmung anwenden, mit bereits rechtskräftigen Urteilen abgleichen und dann rekursiv die Referenzen durchgehen.

Alles andere hilft nicht weiter und es wäre doch fatal, wenn sich hier falsche Infos verbreiten würden. Vermutungen sollte man also besser für sich behalten.

Zurück zum eigentlichen Zitat von dir und damit auch zurück zum Thema:
- beachtet, was man z.B. in der Fahrschule über die Zulassungspflicht von Mofas/Mopeds/Rollern gelernt hat und schaut in den genannten § 16 der FZV. Das passt nicht...
- vergleicht den Initial-Schlüssel auf dem Kennzeichen mit dem in § 16 genannten Schlüssel. Das passt ebenfalls nicht...

Grüße,
Kai
 
Natürlich kann man sagen wenn was nicht stimmt, fand aber die art und weise unangebracht.
Und wenn man meint es wäre etwas falsch... dann sollte man doch wissen wie es Richtig ist, und es richtig stellen.

Spielt unterm strich auch keine Rolle... als Privatperson wird man nur weil man viele Fahrzeuge hat sehr schwer so ein kennzeichen bekommen, das sollte verdeutlicht werden und ist es meiner meinung nach auch.

Wenn du es besser weißt, wie du es angeblich tust... dann schreib wie es ist, was er machen kann oder auch nicht machen kann, bisher hast du nämlich sachdienlich kaum etwas zur Problemlösung beigetragen.
Und das habe ich versucht, und sicherlich sind auszüge aus dem Zitat auf diesen fall übertragbar bzw. es ist ersichtlich das dies keine sache ist die jedermann einfach so irgendwie bekommen kann.

ENDE
 
Marschütz":2q4klm81 schrieb:
Hallo Jan,

zu Treffen darfst du natürlich NICHT mit dem kleinen roten Kennzeichen fahren. Es ist ganz stark limitiert, für welche Zwecke dieses genutzt werden kann und in welcher beruflichen Position du sein musst.

Grüße,
Kai

Vielleicht solltest du dich mal richtig informieren 8)

Sehr wohl darf man mit den kleinen roten Kennzeichen zu Treffen fahren.Früher
musste man seine max 10 Fahrzeuge bei der Versicherung eintragen lassen,heute
ist das nicht mehr nötig.Nur geben nur noch sehr wenige Versicherungen diese
Kennzeichen raus.Ab und an über Vermittler,wodurch das kleine rote Vers.
Kennzeichen schnell an die 150 Euro,ich hab 56 bezahlt. Dies aber nur mit der
2ten Möglichkeit,wodurch Altkunden mit grössseren Fuhrpark dies noch bekommen.

Das rote 07er ist wieder eine gänzlich andere Sache,und sollte vom kleinen
roten Nummernschild getrennt behandelt werden.Zumal du da eine lupenreine
Weste haben solltest, Pol. Führungszeugnis und Punktestand (nicht über 5 Punkte,
von Bundesland zu Bundesland verschieden.

nacht franx
 
Hallo Franx,

Franx":15r952lc schrieb:
Vielleicht solltest du dich mal richtig informieren 8)

Sehr wohl darf man mit den kleinen roten Kennzeichen zu Treffen fahren.Früher
musste man seine max 10 Fahrzeuge bei der Versicherung eintragen lassen,heute
ist das nicht mehr nötig.Nur geben nur noch sehr wenige Versicherungen diese
Kennzeichen raus.Ab und an über Vermittler,wodurch das kleine rote Vers.
Kennzeichen schnell an die 150 Euro,ich hab 56 bezahlt. Dies aber nur mit der
2ten Möglichkeit,wodurch Altkunden mit grössseren Fuhrpark dies noch bekommen.

und du meinst diese Behauptung wirklich für das kleine rote Kennzeichen mit Initial-Schlüssel "Z"?

Zeige mir doch bitte einmal den betreffenden § in der FZV?
Ich gebe dir dann den §, der klar widerlegt, was du geschrieben hast.

Und: Ist dir klar, was nach Gesetz ein Oldtimer ist?

Beste Grüße,
Kai
 
Diese roten Kennzeichen gelten mittlerweile für alle Fahrzeuge,,ist noch nicht mal
mehr altersbedingt nach Fahrzeug.wie mir mein Versicherungsfritze erklärte. Nur
gibt es diese halt nicht mehr für Neukunden.Sondern nur für Alt und Stammkunden
bei einigen Vers. wie der VGH usw. Bedenke bitte aber auch,das die Regelungen für
das kleine rote Nummernschild ähnlich gummiband artig ausgelegt werden je nach
Bundesland wie für das grosse rote Nummernschild.Es besteht keine Pflicht seites der
Vers.,jemanden ein rotes Nummernschild überhaupt zu geben. Viele lassens einfach,
da man pro Nummernschild halt mehr bekommt.Auch Mißbrauch war öfters der Fall.
Allerdings ist in Niedersachsen wohl noch möglich,an diese ranzukommen.Alternativ
gabs für 75 Euro 3 kl Neummernschilder.Mir war so, Allianz Reck hies der? Vielleicht
auch ne Alternative,und man kann 3 Fahrzeuge gleichzeitig fahren 8)

schönes We franx
 

Ähnliche Themen

R
Antworten
12
Aufrufe
4K
Chris7701
C
H
Antworten
22
Aufrufe
10K
Knaki
Knaki
E
Antworten
22
Aufrufe
907
xsbobo
xsbobo
Zurück
Oben