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Xaver
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- 13 November 2019
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Hallo zusammen,
ich beschäftige mich mit historischen Kreidler-Fahrzeugen und versuche derzeit, eine Frage zu klären, zu der ich bisher leider keine eindeutigen und belastbaren Informationen finden konnte:
War beziehungsweise ist es möglich, eine historische Kreidler mit einem einachsigen Anhänger zu betreiben, und welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen gelten dafür?
Besonders interessieren mich die älteren Modelle, insbesondere:
Ich habe die originalen Betriebserlaubnisse einiger dieser Modelle vorliegen. Bei der K 54/5 findet sich beispielsweise die Formulierung, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht zur Ausführung von Kraftfahrzeug-/Anhängerzügen berechtigt. Welche Bedeutung diese Aussage für einen Anhängerbetrieb hat, möchte ich fachlich klären lassen.
Ich habe hierzu bereits verschiedene Prüforganisationen kontaktiert. Leider liegen dort offenbar keine konkreten technischen Angaben zu zulässigen Anhängelasten oder entsprechenden Umbauten dieser historischen Fahrzeuge vor. Derzeit bemüht sich auch ein DEKRA-Mitarbeiter freundlicherweise darum, weitere Informationen zu recherchieren.
Deshalb hoffe ich auf die Erfahrungen und das Wissen der Kreidler-Gemeinschaft.
Mich interessieren insbesondere folgende Fragen:
Auch Hinweise auf alte Prospekte, Fotos, Ersatzteilkataloge oder Personen, die sich mit diesem Thema bereits beschäftigt haben, wären sehr willkommen.
Ich freue mich über jeden sachlichen Hinweis und bedanke mich schon jetzt herzlich für eure Unterstützung.
Vielen Dank Xaver
ich beschäftige mich mit historischen Kreidler-Fahrzeugen und versuche derzeit, eine Frage zu klären, zu der ich bisher leider keine eindeutigen und belastbaren Informationen finden konnte:
War beziehungsweise ist es möglich, eine historische Kreidler mit einem einachsigen Anhänger zu betreiben, und welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen gelten dafür?
Besonders interessieren mich die älteren Modelle, insbesondere:
- Kreidler K 53 O-M
- Kreidler K 54 O-M
- Kreidler K 54/5 Florett TM, 5-Gang
Ich habe die originalen Betriebserlaubnisse einiger dieser Modelle vorliegen. Bei der K 54/5 findet sich beispielsweise die Formulierung, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht zur Ausführung von Kraftfahrzeug-/Anhängerzügen berechtigt. Welche Bedeutung diese Aussage für einen Anhängerbetrieb hat, möchte ich fachlich klären lassen.
Ich habe hierzu bereits verschiedene Prüforganisationen kontaktiert. Leider liegen dort offenbar keine konkreten technischen Angaben zu zulässigen Anhängelasten oder entsprechenden Umbauten dieser historischen Fahrzeuge vor. Derzeit bemüht sich auch ein DEKRA-Mitarbeiter freundlicherweise darum, weitere Informationen zu recherchieren.
Deshalb hoffe ich auf die Erfahrungen und das Wissen der Kreidler-Gemeinschaft.
Mich interessieren insbesondere folgende Fragen:
- Kennt jemand eine originale Kreidler-Anhängevorrichtung oder eine seinerzeit angebotene Anhängerkupplung für eine Florett?
- Gibt es alte Zubehörkataloge, Bedienungsanleitungen, Kundendienstmitteilungen, Herstellerfreigaben oder sonstige zeitgenössische Unterlagen zum Anhängerbetrieb?
- Hat jemand früher tatsächlich einen Anhänger hinter einer Kreidler betrieben und kann Angaben zu Fahrzeugmodell, Anhänger, Kupplung und damaligen Papieren machen?
- Sind euch konkrete Angaben zu zulässiger Anhängelast oder besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen bekannt?
- Hat jemand Erfahrungen mit einer technischen Abnahme oder einer Einzelbegutachtung einer solchen Kombination?
Auch Hinweise auf alte Prospekte, Fotos, Ersatzteilkataloge oder Personen, die sich mit diesem Thema bereits beschäftigt haben, wären sehr willkommen.
Ich freue mich über jeden sachlichen Hinweis und bedanke mich schon jetzt herzlich für eure Unterstützung.
Vielen Dank Xaver