Schadengutachten – das gilt es zu beachten

Schadengutachten – das gilt es zu beachten

Nach einem Verkehrsunfall entstehen häufig Schäden an den Fahrzeugen. An diesem Punkt ist die Beauftragung eines Schadengutachten sinnvoll. Ein Schadengutachten weist nach, welche Schäden durch den Verkehrsunfall an dem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Das Gutachten ermittelt sowohl die Reparaturkosten als auch die Schadenssumme. Gleichzeitig können mit einem solchen Gutachten weitere Ansprüche belegt werden. Zu diesen Ansprüchen zählen unter anderem die Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung. Die Benennung sämtlicher Schäden im Schadengutachten sind wichtig für die Regulierung und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Warum ist das Schadengutachten nötig und wann ist es sinnvoll?

Das Schadengutachten hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Bevor nun eine Entscheidung gefällt wird, ist es wichtig, diese zu kennen. Des Weiteren gibt es weitere Möglichkeiten, um einen Schaden nachzuweisen. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach einem Unfall erfolgt in der Regel die Schadenabwicklung. An diesem Punkt ist ein Schadengutachten bedeutungsvoll, denn es gibt Fahrzeughaltern Sicherheit und gleichzeitig zeigt es den Umfang der Ansprüche auf. Ein solches Gutachten stellt somit die optimale Basis im Hinblick auf die Schadenregulierung, sowohl für Autos als auch für Mofas, Roller oder Mopeds dar. Da ein Schadengutachten jedoch mit Kosten verbunden ist und zu der teuersten Variante zählt, sollte vor der Beauftragung gut überlegt werden, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist. In den meisten Fällen wird ein Schadengutachten in Auftrag gegeben, wenn diesem ein unverschuldeter Unfall zugrunde liegt. Hierbei handelt es sich dann um den sogenannten Haftpflichtschaden. Kosten entstehen in diesem Falle nicht, denn die Kfz-Versicherung des Schädigers trägt den Schadenersatz. Neben dem entstandenen Schaden kommt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners hierbei für die Kosten des Schadengutachtens auf. Im Falle eines unverschuldeten Unfalles sollte auf ein unabhängiges Schadengutachten nicht verzichtet werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Konnte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden oder handelt es sich um einen sogenannten Bagatellschaden, besteht im Vorfeld Klärungsbedarf.

Ein Schadengutachten ist zudem immer dann sinnvoll, wenn es sich um einen großen Schaden handelt. Falls der Schädiger nicht bekannt sein sollte oder der Unfall selbst verschuldet ist, dann greift in den meisten Fällen die Kaskoversicherung. Dies ist natürlich nur dann der Fall, wenn entweder eine Teilkasko oder eine Vollkaskoversicherung im Vorfeld abgeschlossen wurde. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen gibt Aufschluss darüber, welche Leistungen in der Kfz-Versicherung enthalten sind. Hierbei kann es sich zudem als sehr sinnvoll erweisen, die Vertragsdetails auf ihre Aktualität zu überprüfen. Hierzu zählen die abgeschlossenen Leistungen, die Kilometerlaufleistung sowie der Versicherungsbetrag. Des Weiteren sollte ein Versicherungsvergleich in Erwägung gezogen werden, denn veraltete Kfz-Versicherungen sind häufig teurer als neuere Versicherungen. Im Falle eines Verkehrsunfalles, ob unverschuldet oder selbst verschuldet, hilft die digitale Kfz-Versicherung von Friday. Der Leistungsumfang der Friday Kfz-Versicherung beginnt bei der klassischen Haftpflichtversicherung und endet bei der Vollkaskoversicherung, die im Schadensfall die Regulierung übernimmt. Zudem haben Sie alle wichtigen Versicherungsunterlagen digital immer griffbereit, sodass Sie nach einem Verkehrsunfall schnell und unkompliziert mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten können. Diese hilft Ihnen dann unverzüglich weiter und teilt Ihnen mit, welche Schritte Sie nun als Nächstes gehen müssen. Kfz-Versicherungen haben ein vertraglich zugesichertes Weisungsrecht, sodass die Versicherung den Gutachter oder die Variante des Schadensnachweises vorgeben kann. Wird der DAT-Sachverständige von der Kfz-Versicherung beauftragt, dann übernimmt diese die Kosten. Beauftragung Sie jedoch eigenständig einen Gutachter, dann gehen die Kosten zu ihren Lasten.

Kostenvoranschlag, Schadengutachten oder Kurzgutachten?

Bei der Auswahl nach dem besten Schadensnachweis stehen viele Fahrzeughalter von einer großen Herausforderung, denn es gibt verschiedene Wege einen Schaden nachzuweisen. Das Schadengutachten oder auch Unfallgutachten und Kfz-Gutachten stellt hierbei jedoch die beste Absicherung dar. Und speziell bei größeren Schäden ist dieses essenziell. Das Unfallgutachten bietet im Falle eines Haftpflichtschadens die beste Regulierungsgrundlage und stellt die größtmögliche Sicherheit dar. Des Weiteren schützt ein Kfz-Gutachten die Fahrzeughalter vor teuren Fehlentscheidungen und Fehleinschätzungen. Das Kurzgutachten stellt ebenfalls eine gute Absicherung dar, jedoch handelt es sich hierbei um eine kleinere Variante des Schadengutachtens. Ebenfalls viel Sicherheit bringt dieser kleinere Schadensnachweis und eignet sich explizit dann, wenn es sich um kleine Schäden handelt. Als kleinere Schäden werden die bezeichnet, die sich rund um die Bagatellgrenze befinden. Das Kurzgutachten ist jedoch eine solide Möglichkeit, um Schäden nachzuweisen und zu belegen. Der Kostenvoranschlag hingegen bietet keinerlei Sicherheiten und ist häufig mit zusätzlichen Kosten verbunden. Hierbei handelt es sich lediglich um ein Angebot einer Werkstatt oder eines Unternehmens und zeigt auf, wie hoch die Reparaturkosten sind. Schäden können mit einem Kostenvoranschlag nicht relevant nachgewiesen werden. Aufgrund dessen gilt der Kostenvoranschlag als die unsicherste Möglichkeit, einen Schaden korrekt nachzuweisen. Zudem wird er häufig auch von Versicherungen nicht akzeptiert, sodass sich die Schadensregulierung als schwierig erweisen kann. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist zudem oftmals mit Kosten verbunden, die dem Auftraggeber, in diesem Fall dem Fahrzeughalter, in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden in den meisten Fällen nicht von der Kfz-Versicherung übernommen. Eine Ausnahme gibt es natürlich, denn wenn die Kfz-Versicherung einen Kostenvoranschlag vorgegeben hat, dann übernimmt sie auch die Kosten für die Anfertigung.

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