Maverick
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Hebie":2z6kkmy2 schrieb:Ist die Kupplung F3 für die Nutzung an Kraftfahrzeugen wie bspw. Mofa, Roller etc. zugelassen?
Nein, die Kupplungen verfügen über keine gültige ABE des Standards H560.
Die Allgemeine-Bauart-Genehmigung H 560, die früher vom Kraftfahrtbundesamt erteilt wurde, ist 2003 eingezogen worden, weil sich eine europäische Richtlinie über die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gesetzt hat.
Dadurch ergibt sich folgende Situation:
Die bis zum Änderungsdatum hergestellten Kupplungen, erkennbar an der eingeprägten Kennzeichnung „H 560“, genießen Bestandsschutz, und sind weiterhin zur Montage zugelassen – ob gebraucht oder neu. Eine TÜV-Abnahme wird dann bei korrektem Einbau und Vorlage der alten ABG erteilt. Die Kupplungen aus der Fertigung nach dem Ablaufdatum weisen keine Prägung mehr auf und haben auch keine gültige Zulassung.