Fahrzeughalter in der Betriebeserlaubnis/Kaufvertrag

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eder2019

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Fahrzeug(e)
Simson S51
Hallo,

dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum hier und ich hab einige Fragen zu meiner neu erworbenen S51B.

Ich bin 17 Jahre alt und beim Kauf meiner Simson erhielt ich eine "Betriebserlaubnis für Kleinkrafträder" aus der DDR mit entsprechender Fahrgestellnummer und Motornummer. Nun steht aber als Fahrzeughalter der Mann, welcher das Moped damals (1982) gekauft hat drin. Meine 1. Frage ist ob es notwendig ist, diesen umzutragen, auf meinen Namen oder ob ich in diesem historischen Stückchen Papier nicht rumzuschmadern brauch da es bei möglichen Verkehrskontrollen sowieso nur um die Fahrgestellnr. und Motornr. gehen wird (oder gehen die Beamten dann von Diebstahl aus?!).

Weiterhin habe ich keinen Kaufvertrag angefertigt, da ich der Meinung war, dass dies nicht notwendig ist, weil die Simme neu aufgebaut wurde und vorher lange Zeit niemand damit gefahren ist. Von einem möglichen Betrug geh ich nicht aus, da ich zu dem Verkäufer noch Kontakt habe und seine Adresse und Namen habe. Wäre es dennoch ratsam einen Kaufvertrag anzufertigen (ist für mich schon ne Menge Geld gewesen) oder brauch ich das nicht zu machen.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für alle Antworten!!!

Freundliche Grüße
Eder :p
 
du solltest schon einen Kaufvertrag haben,macht alles viel einfacher.
Ob neu aufgebaut,oder alter Zustand spielt keine Rolle.
Am besten du fragst mal deinen Polizisten vor Ort,wie die das sehen.
Janko.
 

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