Jaki
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Zweitschrift der Betriebserlaubnis – Problem mit Behörden
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem eine Yamaha DT50 2M4, Baujahr 1980, gekauft. Leider ist die originale Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden.
Ich habe deshalb direkt Yamaha Motor Deutschland kontaktiert. Dort wurde mir schriftlich bestätigt, dass eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis grundsätzlich möglich ist. Dafür benötige ich laut Yamaha lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Negativauskunft der Polizei, dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Mit dieser kann die Zweitschrift anschließend über einen Yamaha Vertragshändler beantragt werden.
Bei mehreren Polizeidienststellen in Ludwigsburg und Berlin wurde mir allerdings gesagt, dass die Polizei dafür nicht zuständig sei und ich mich an die Zulassungsbehörde wenden müsse.
Da mein Hauptwohnsitz in Berlin liegt, habe ich mich anschließend an das LABO Berlin gewandt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass für Fahrzeuge, die älter als vier Jahre sind, keine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung für diesen Zweck ausgestellt werde. Stattdessen müsse ich zunächst ein Gutachten nach §21 StVZO / §4 Abs. 5 FZV bei TÜV oder DEKRA erstellen lassen. Anschließend könne das LABO eine Einzelgenehmigung erteilen. Jedoch will ich den Weg über ein Gutachten wenn möglich vermeiden!
Nächste Woche habe ich noch einen Termin beim Landratsamt Ludwigsburg, da werde ich es nochmal versuchen...
Hat jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Fall mit einer alten Yamaha DT50 oder einem anderen Kleinkraftrad gehabt?
- Wie habt ihr eine verlorene Betriebserlaubnis ersetzt?
- Welche Behörde hat euch dafür die benötigte Negativauskunft ausgestellt?
- Gibt es eventuell eine bestimmte Bezeichnung für diese Auskunft, nach der ich beim Landratsamt fragen sollte?
Ich habe die schriftliche Bestätigung von Yamaha und kann natürlich Kaufvertrag, Typenschild und Fahrgestellnummer vorlegen.
Bin für jeden Tipp oder Erfahrungsbericht dankbar!