Zweite Rückleuchte

Alpino

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Hallo zusammen

Ich bin im Internet seit Tagen nach der suche auf eine Antwort die ich irgendwie nicht finde, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Durch einen Link oder ähnliches.

Ich habe vor eventuell eine zweite Rückleuchte an meinem Roller anzubringen. ich weiß zwar das ein zweites Bremslicht nicht erlaubt ist,aber wie sieht es rechtlich aus,mit einer zusätzlichen Rückleuchte.
Vielleicht weiß jemand eine Antwort. oder hat bezüglich schon Erfahrungen was eventuell beachtet werden muss.
Danke im vorraus.

MFG
 
Schon mal §53 (1) StVZO durchgelesen?
 
Mehrspurige Fahrzeuge (...) dürfen mit (zwei) zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Einspurige im Umkehrschluss also nicht - richtig?
 
Frauen dürfen wählen. Männer also nicht?!
Wie man sieht: Der Umkehrschluß ist nicht zwingend. ;)

Und es geht in Deinem erwähnten Satz um 2 zusätzliche (insgesamt also 3 oder 4). Will daves ja gar nicht. er will "normale 2".

Es steht auch da:
Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben.
"Brauchen nur" heisst nicht "dürfen nur".


Wie daves richtig anmerkte: "An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig."
So ist es formuliert, wenn wirklich nur eine erlaubt ist. Aber das ist ja Bremsleuchte, anderes Thema, nur als Formulierungsbeispiel.

Ich habe Roller mit serienmäßig 2 Rückleuchten.
 
Erstmal danke für die Antworten.

Aber irgendwie finde ich nix bezüglich der Rückleuchte im (53)
Vielleicht hättest einen Link?

Danke
 
Danke, dieser Link ist erstmal Klasse.

Aber irgendwie ist nur ersichtlich,das eine Rückleuchte dran sein muss,aber nicht 2erlaubt sind.
Es steht zwar nix dabei,das es verboten wäre,so wie bei dem 2 . Bremslicht.Aber erlaubt wird nicht darauf hingewiesen.
Hmm,oder habe ich es vielleicht überlesen?

Ganz schön schwierig einen klaren Satz zu finden, indem es hervorgeht,es sei erlaubt.
Aber herzlichen Dank.
MFG
 
Brauchst Du auch einen klaren Satz, der Deinem Herz erlaubt zu schlagen? ;)

Ich interpretiere das hieraus.
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben
Du kannst natürlich auch jemand anders fragen. (Ist bei Umbauten eh angeraten, denn es soll ja wohl amtlich abgenommen werden.)

Aber um Dich ein bißchen zu verunsichern: Vielleicht ist Dein Fahrzeug gar nicht nach StVZO zugelassen und Du willst es auch gar nicht StVZO konform haben, sondern nach EU-Richtlinie.
Da gelten wieder etwas andere Regeln. Aber das Thema EU-Richtlinie hatten wir kürzlich...

Es ist eine komplexe Materie und die meisten Leute die damit beruflich zu tun haben und Verantwortung übernehmen, lassen sich dafür auch gut bezahlen.
Geh gleich zu dem, der Deinen Umbau amtlich abstempeln soll, sonst zahlst Du doppelt und dreifach.
 
Ich weiß ein sehr komplexes Thema.
Aber zu jedem Thema bezüglich den Verordnungen, muß es ja ein Gesetz bezüglich geben.

Es werde im Netz zahlreiche Zusatz Rückleuchte mit E Nummern angeboten die eintragungsfrei wären.
Am besten ich gehe Mal beim TÜV vorbei und Frage Dort Mal nach.
Obwohl ich eigentlich schon überzeugt bin,
Das man ne zweite zulässig verhauen darf.

Ein Polizist zu fragen hätte keinen Sinn, die wissen noch wenige wie ich,was erlaubt ist oder nicht.

Aber ich danke dir

Gruß
 
Ich Interpretiere das so, Kraftfahrzeuge müssen 2 Schlußleuchten haben, bei einspurigen Kraftfahrzeugen ist das nicht Zwingend nötig.
 
Die geistige Regsamkeit eines Akademikers zu der es bei mir leider nie gereicht hat ist doch immer wieder eine Freude :wink: Bleibt nur die Frage ob der Gesetzgeber ebenfalls über selbige verfügt und zwingende Umkehrschlüsse da nicht vielleicht doch angebracht sind. Bei den zwei zusätzlichen Leuchten heisst das meiner Meinung nach auch dass nur eine zB. in Fahrzeugmitte eben nicht zulässig ist.
Aber naja man bei den Moppeds die nich zum TÜV müssen merkt das doch eh keiner...
 
Der Gesetzgeber hat damit jetzt nichts mehr zu tun. ;)
Es reicht, wenn die Richter und Anwälte (alles Volljuristen und Akademiker) sich in dem Wortgestrüpp zurecht finden.
 
Hallo lauchi

Vermutlich hast du Recht,ohne TÜV Pflicht,wird es meist keinem Auffallen.
Meine Sorge geht eher in der Richtung. Da unsere Rennleitung meist selbst nicht wissen,was zusätzlich dran darf oder nicht.
Daraus könnte vielleicht Streitpunkte und falsche Behauptungen aufkommen, die ich im schlimmsten Fall, über Anwälte Regeln müsste.
Aus diesem Grund, wäre es besser, wenn man wenigstens weiß,ob man etwas verbotenes macht oder nicht.

Gruß
 
Gikauf":g6gdqu94 schrieb:
Ich Interpretiere das so, Kraftfahrzeuge müssen 2 Schlußleuchten haben, bei einspurigen Kraftfahrzeugen ist das nicht Zwingend nötig.
Seh ich genauso, das hört sich irgendwie nach "alles kann, nichts (bis auf eine) muss" an.
Aber wie gesagt, wenn damit nicht beim TÜV vorgefahren werden muss hätte ich eh keine Sorgen.

Kannst du in deinem Fall nicht auf die Rennleitung zugehen und fragen, ob die sich informieren können?
 
Danke

Ja so werde ich es versuchen.

Aber dein unten stehende Link ist gut zu gebrauchen.
Gruß
 
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