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9to5
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- 1 Juli 2010
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- 1
Hallo zusammen,
ich habe von einem Bekannten einen Roller bekommen, der als gestohlen gemeldet war,
aber nach ein paar Wochen in einem desolaten Zustand wieder gefunden wurde.
Jetzt möchte ich den wieder zulassen, habe aber nur die Diebstahlanzeige die bei der Polizei aufgegeben und der Diebstahl bestätigt wurde, und die Betriebserlaubnis, der Brief fehlt.
Ist es möglich das Fzg zulassen, was kommt da evtl. noch auf mich zu?
grüße
9to5
ich habe von einem Bekannten einen Roller bekommen, der als gestohlen gemeldet war,
aber nach ein paar Wochen in einem desolaten Zustand wieder gefunden wurde.
Jetzt möchte ich den wieder zulassen, habe aber nur die Diebstahlanzeige die bei der Polizei aufgegeben und der Diebstahl bestätigt wurde, und die Betriebserlaubnis, der Brief fehlt.
Ist es möglich das Fzg zulassen, was kommt da evtl. noch auf mich zu?
grüße
9to5