Roller zulassen

9

9to5

Neues Mitglied
Registriert
1 Juli 2010
Beiträge
1
Hallo zusammen,
ich habe von einem Bekannten einen Roller bekommen, der als gestohlen gemeldet war,
aber nach ein paar Wochen in einem desolaten Zustand wieder gefunden wurde.
Jetzt möchte ich den wieder zulassen, habe aber nur die Diebstahlanzeige die bei der Polizei aufgegeben und der Diebstahl bestätigt wurde, und die Betriebserlaubnis, der Brief fehlt.
Ist es möglich das Fzg zulassen, was kommt da evtl. noch auf mich zu?

grüße

9to5
 
Ich glaub dein Bekannter muss vorher die Diebstahlanzeige zurücknehmen oder ähnliches, um den wieder zulassen zu können. Wie das dann mit der Versicherung aussieht kann ich dir leider nicht sagen.
Und du musst natürlich zugucken, dass du an eine neue ABE kommst. Darüber wirst du massig Beiträge finden.

gruß picsel
 
Neue papiere wirste beim Hersteller bekommen oder beim TÜV über eine Vollabnahme.
 
Zurück
Oben