Roller neue Papier und Überprüfung durch TÜV- Kosten?

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gorgii

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Honda Camino
Hallo ich möchte mir einen gebrauchten 50 cmm Roller kaufen und zwar den Aprilia SR50 LC. Jedoch hat der Roller keine Papiere da er vom Vorbesitzer zu schnell gefahren wurde und die Polizei die Papiere eingesackt hat. Es gab aber vom Landratsamt was dazu das man mit dem Roller zum TÜV muss und die dann checken müssen ob er gedrosselt ist und dann bekommt man so eine Bescheinigung das man neue Papiere beantragen darf. Stimmt das schon mal bis dahin?
Dann wäre meine Frage ob was das Ganze in etwa kostet? Also das beim Tüv plus die neuen Papiere?
Vielen dank schon mal im Vorraus!!!
LG gorgii
 
ICH würde die Finger davon lassen . Oder erst kaufen wenn ER das Fahrzeug MIT den Papieren zurück hat . Denke das erspart dir viel eventuellen ÄRGER .
 
Neue Papiere sehe ich schon mal als überflüssig an, wenn die Poli die eingezogen hat. Wenn du den Roller wieder auf original umbaust so das er 25 oder 40 Km/h läuft würde ich damit zur Poli gehen und die Papiere zurückfordern, mit Kaufvertrag das du den Roller gekauft hast.

Überprüfung durch TÜV;schätze mal knapp 100€ das kostet ja eine normale HU. Papiere; kommt drauf an kann bis zu 150€ Kosten. Wenn du es genau wissen willst geh mal zur nächsten TÜV Station bei dir in der nähe und frag oder mach es per Mail aber aus Erfahrung ist es meist besser und schneller wenn man dirket Kontakt sucht. Genauso die Papiere wenn du einen Händler in der nähe hast geh da hin oder meld dich dirket bei Aprilia.

Ich würde den oberen Weg gehen, kannst ja auch erst mal zur Poli gehen und fragen ob du die Papiere bekommst wenn du den Roller kaufst. Grundsätzlich haben die eigentlich kein Recht die Papiere ein zu behalten.

Gruß Mike
 
Mit dem Fahrzeug wurde zu schnell gefahren = Fahrzeug wurde manipuliert . DAS muss zurückgebaut werden u. von einem Amtl . Sachverständigen bestätigt werden. Je nach Sachlage / Umfang können ( nicht müssen ) die Kosten des Gutachtens den Fahrzeugwert überschreiten . Unterm Strich , kann das ein Teurer Kauf sein - Desshalb meine obige Antwort
 
Ja stimmt,da muss ich raisch absolut recht geben.
Nur durch die TÜV Bestätigung,gibt die Polizei die Papiere erst raus.oder“der Roller verfügt auch über den 45er Papieren,dann könnte der Roller mit dem richtigen Führerschein abgeholt werden.Denn die 25er Papiere sind zur Zeit erloschen.
Gruß
 
Zitat:


§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung




(1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.

(2) (weggefallen)

(3) Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen 1.
die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen
und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.

Also nicht zwingend erforderlich deswegen erst mal mit der Poli sprechen :!: :wink:
 
Vielen dank erstmal für die Rückmeldungen! Der roller wurde schon gedrosselt also fährt jetzt 45km/h. Das problem ist das die papiere von der polizei 150km von meinem standort weggenommen wurden. Dann kann ich ja nicht einfach bei mir zur Polizei gehen oder?
 
Ich sag mal so, ne Frage kostet dir nur bissl von deiner Zeit. Die Papiere könnten die ja zu schicken, würd gleich vorschlagen die Portokosten zu übernehmen bissl auf die Tränendrüse drücken dann könnt´s klappen.

Also bei den meisten Polizisten passt das schon mit "Freund und Helfer" letztendlich machen die ja auch nur ihren Job.

Gruß Mike
 
Doch ! Gehe bei dir daheim zur Polizei . Die werden dir das weitere Prozedere mitteilen . Es ist möglich daß die die Papiere anfordern können . Versuch macht kluch.
 
Genau schließlich hast du ja nix falsches gemacht. Trau dich !
 
Moin Moin !

(3) Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen 1.
die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.

Also nicht zwingend erforderlich deswegen erst mal mit der Poli sprechen

Das ist völlig richtig aus der StVZO zitiert worden. Nur verstanden wurde es nicht ! Der rot markierte Text ist bereits von der Zul.stelle angeordnet worden !

Hier nachzulesen :

Es gab aber vom Landratsamt was dazu das man mit dem Roller zum TÜV muss und die dann checken müssen ob er gedrosselt ist und dann bekommt man so eine Bescheinigung das man neue Papiere beantragen darf. Stimmt das schon mal bis dahin?

Neue Papiere sehe ich schon mal als überflüssig an, wenn die Poli die eingezogen hat. Wenn du den Roller wieder auf original umbaust so das er 25 oder 40 Km/h läuft würde ich damit zur Poli gehen und die Papiere zurückfordern

Die Polizei hat die Papiere gar nicht mehr und ist auch in keinster Weise Herr des Verfahrens ! Das einzige ,was die eventuell noch mit der ganzen Angelegenheit zu tun haben ist eine Zeugenaussage vor Gericht ,wenn es gegen den Fahrer zum Prozess kommt. Mit dem Fzg oder dessen Papiere haben die überhaupt nichts mehr zu tun und können da auch in keinster Weise weiterhelfen.
Im übrigen ist es grundsätzlich so ,dass die Feststellung der Originalität oder des Rückbaus unzulässiger Veränderungen nicht von der Polizei getroffen werden kann (das war vor zig Jahren mal so) , es ist immer ein Sachverständigengutachten erforderlich.

Mit dem Fahrzeug wurde zu schnell gefahren = Fahrzeug wurde manipuliert . DAS muss zurückgebaut werden u. von einem Amtl . Sachverständigen bestätigt werden. Je nach Sachlage / Umfang können ( nicht müssen ) die Kosten des Gutachtens den Fahrzeugwert überschreiten . Unterm Strich , kann das ein Teurer Kauf sein

Fast richtig ! Der Sachverständige muss kein amtlich anerkannter sein (wenn nicht gesondert gefordert) , und es wird nicht nur geprüft, ob die Manipulation zurückgebaut wurde ,sondern ob das Fzg den Zul.bestimmungen entspricht. Mit defekten Bremsen ;Beleuchtung, falscher /abgefahrener Bereifung oder defektem Steuerkopflager (usw) gibt es auch keine positive Bescheinigung.

MfG Volker
 
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