Mopeds die legal schneller als 50kmh fahren dürfen

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maalik

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Suzuki TS 50 2K
Hallo zusammen,

nachdem ich die Suzuki TS 50 2K von meinem Opa wieder fit gemacht habe, wollte ich etwas weiter schauen. Insbesondere finde ich 45km/h einen Ticken zu langsam.

Kann mir denn jemand Auskunft geben, welche KKR über 50 km/h fahren und es auch dürfen? Oder hat jemand eine gute Liste?

Klar, alle DDR-Mopeds haben noch Bestandschutz, so z.B. Simson, MZ, Jawa, ...?

Aber auch in Deutschland gab es da ja unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen im Laufe der Zeit.

Die Kreidler Florett darf man ja z.B. steuerfrei fahren, braucht aber ein normales Kennzeichen und fährt 85km/h?

Würde mich freuen, wenn da jemand etwas Licht ins Dunkel bringt.

Ich habe nur einen B Führerschein, wollte also etwas suchen, dass man ohne A1, A2 oder so fahren kann.


Liebe Grüße
Felix
 
Du hast eigentlich deine Frage schon selbst beantwortet.
Mir persönlich reicht die 45-50kmh völlig aus,hätte ich Interesse an höhere Geschwindigkeit,dann wäre das vernünftigste den passenden Führerschein zu machen.
Denn ob ein Moped 45-50 kmh oder 5-10 kmh schneller ist,reist es eigentlich nicht raus.
Ich fahre sehr oft und sehr lange touren von mehr als 100-200 km am Tag.egal wie schnell wir auf dem Tacho unterwegs sind,mehr als ein schnitt von 35-38 km hatten wir noch nie geschafft.
Gruß

Meine persönliche Meinung
 
Die Kleinkrafträder alten Rechts (Kreidler & Co) dürfen schneller.
80-85km/h sind drin.
Aber es ist mind. der A1 erforderlich. Und es sind Oldies die man ungern im Alltag verschleisst.

Und dann gibt es noch die Schweizer Töffs. 50ccm ungedrosselt sind dort normal - aber auch dann ist der A1 erforderlich.

Für jemanden der A1 hat, lohnt sich das umrüsten und legalisieren (umschreiben nach Deutschland mit neuer Einzelabnahme) nicht wirklich. Liebhaberei.
 
Alles klar. Das heißt zwar, dass die alten Mopeds schneller als 50 km/h mit Versicherungskennzeichen fahren dürfen, aber dann brauchts A1. Dann wirds wohl eher auf DDR-Moped hinauslaufen
 
Frag doch mal beim TÜV, ob man 45er entdrosselt als Moped Anmelden darf.
 
maalik":34mv3tnk schrieb:
Alles klar. Das heißt zwar, dass die alten Mopeds schneller als 50 km/h mit Versicherungskennzeichen fahren dürfen, aber dann brauchts A1. Dann wirds wohl eher auf DDR-Moped hinauslaufen

Nein die haben kein Versicherungskennzeichen !!
Sondern ein richtiges Kennzeichen
Und ja Du brauchst den A1

Grüsse Jörg
 
Alles klar. A1 (bzw würde ich dann wahrscheinlich direkt A machen) ist bei mir als Student zur Zeit nicht drin finanziell. Denke damit wird es wohl ein DDRler
 
Die Simsons , vernünftig gepflegt und gewartet, laufen sehr gut.
Habe ebenfalls eine Schwalbe KR 51/1
 
Hallo Felix,

also es ist von der Regelung folgendermaßen:

Kleinkrafträder/Mopeds die nach 2002 erstmals zugelassen wurden, dürfen eine max. Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.
Hoffe dass ich dir etwas helfen konnte!

→ Kleinkrafträder/Mopeds die vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden, dürfen eine max. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h haben.

→ Kleinkrafträder/Mopeds die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen eine max. Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (siehe DDR-Recht).

Es gab auch mal in den 50er eine Regelung wo nur 40km/h erlaubt waren. Bei deiner Maschine sollten grundsätzlich 60km/h erlaubt sein, bedeutet im Umkehrschluss wenn deine Maschine nicht mehr als 70 km/h lt. Tacho läuft solltest du eigentliche keine Probleme kriegen.<br /><br />-- 23.01.2018 08:31 --<br /><br />*Verbesserung: "Hoffe dass ich dir etwas helfen konnte!" ist nach oben gerutscht und sollte natürlich am Ende stehen:0
 
Hey Shawn,

habe mich inzwischen weiter informiert. Deine ersten beiden Angaben sind korrekt. Die dritte Angabe bezieht sich allerdings lediglich auf DDR-Mopeds, nicht auf westdeutsche.

Alles was zwischen 1976 und 1986 zugelassen war, hatte eine Höchstgeschwindigkeit von 40km/h.

Also:

bis 1975: keine offizielle Begrenzung, jedoch interne Absprachen der Hersteller in den 70ern: auf 85 km/h begrenzt.
1976 - 1986: 40 km/h
1986 - 2001: 50 km/h
2002 - heute: 45 km/h


Davon ausgenommen: DDR-Mopeds die bis 1992 zugelassen waren. Diese haben 60 km/h bis heute.
 
Okay, danke für die Info:)
 
Das isst ja total interessant, darüber habe ich mir bisher nie gedanken gemacht. Aber ganz ehrlich wenn man ein altes DDR schätzchen hat, würde ich das auch hegen und pflegen so das ich noch lange was davon habe.
Wahrscheinlich würde ich dieses Schätzchen dann nur zu besonderen Gelegenheiten rausholen. ;-)

@Malik,
ich hatte auch nicht das Geld für den Führerschein den ich letztes Jahr gemacht habe, aber meine Eltern haben ein Zweitauto das sie nicht unbedingt brauchten und das haben die mir dann zur Verfügung gestellt damit ich mir das Geld besorgen konnte. Das Auto habe ich dann als Pfand beim Autopfandhaus abgegeben und so das Geld dann in kleineren Raten, natürlich auch mit der Hilfe meiner Eltern zurück gezahlt.
Das hat echt super geklappt.
Wenn deine Eltern auch ein Auto haben das sie zurzeit nicht brauchen, vielleicht kannst du dann so an das benötigte Geld kommen.
Viele Grüße
Zlatan
 

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