Kfz-Steuer für Leichtkraftrad 80/91ccm Sachs 80SW (KTM 80RLW)…

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KTM-Primousse

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KTM 80 RLW
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich habe vor kurzem mein Leichtkraftrad KTM 80RLW von 1981 wieder zugelassen (91ccm, Sachs 80SW mit 7KW).
Heute kam der Steuer- Bescheid über 7,-€ KFZ-Steuer. Ich habe den 80 Kubik Satz ersetzt durch 91 Kubik und so ist auch eingetragen.
Laut Internet sollen bis 15 PS und 125 Kubik keine Steuern fällig sein.
Weiß jemand, ob bei mir etwas falsch berechnet worden ist? Wie klappt es denn bei euch?
Vielen Dank für eine Antwort, liebe Grüße
Tijei
 
Ist die KTM als Leichtkraftrad zugelassen?
Was steht im Schein?
 
„Krad, Motorrad mit Leistungsbeschränkung“

Hmmm, hätte dort Leichtkraftrad stehen müssen?
 
Jup, du hast ein Motorrad.
Das darf auch nicht mit dem A1-Schein gefahren werden.
 
Es ist nicht so, dass mich die sieben Euro ruinieren…
Es geht mir ums Prinzip und ich möchte wenig Kontakt mit irgendwelchen Ämtern auf meinem Konto. Kann man mit vertretbarem Aufwand etwas ändern?
 
Vermutlich ist eine Tüvabnahme und neuzulassung nötig.

Soweit mir bekannt, kannst du grundsätzlich Steuern auch bar entrichten.
 
Okay, d.h. zurückrüsten auf 80 Kubik und beim TÜV die ursprüngliche Leichtkraftrad -Kennzeichnung eintragen lassen, wieder als Leichtkraftrad zulassen und erst dann wieder auf 90 Kubik umbauen (unter Beibehaltung der Bezeichnung Leichtkraftrad) und beim TÜV eintragen lassen…
ca. 200€🤔
 
Meine 125er Lambretta verschlingt jährlich 9€. Ich wundere mich immer, dass in der Oldtimer Markt regelmäßig bei Berichten zu alten 125 ern von steuerfrei und ab 16 fahrbar geschrieben wird.
Aber ich kann mir das leisten!
Gruß
Roger
 
Eigentlich solltest du das mit dem großen Zylinder als LKR zulassen können.
 

Eigentlich müsste die KTM ganz automatisch von der Zulassungsbehörde als Leichtkraftrad definiert werden, unabhängig von dem alten Brief, der sie als Motorrad einordnet (1991).
Aufgrund der Definition siehe oben ist es ja kein Motorrad.
Nach meinem Dafürhalten, hat die Zulassungsbehörde hier falsch gehandelt und in Unkenntnis der Sachlage mein ehemaliges Motorrad nicht nach heutigem Gesetz als Leichtkraftrad eingeordnet.

Werde ich dagegen prozessieren? Nein😉.
Werde ich mich aufregen? Nein.
Werde ich bei der Zulassungsstelle nachhaken? Ja.

Ich melde mich in den nächsten Tagen, liebe Grüße
Tijei
 
Ich vermute, hier zählt die Erstzulassung.
Gab es 1981 schon die.Klasse der Leichtkrafträder?
 
Vermutlich ist eine Tüvabnahme und neuzulassung nötig.

Soweit mir bekannt, kannst du grundsätzlich Steuern auch bar entrichten.
Nein, das Finanzamt nimmt kein Bargeld an und das Zollamt auch nicht.
Seit dem 01.07.2014 ist nicht mehr das Finanzamt für die Kfz Steuern zuständig, sondern der Zoll (Hauptzollämter). Zuständig für die Erhebung und Einziehung der Kfz Steuer ist die Bundeskasse. Das hat alles nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun. Ein Blick auf den Bescheid hilft. 🙂 .
Die KFZ Steuer wechselte also von einer Landessteuer zu einer Bundessteuer.
 
Wird die Versicherung nicht exorbitant teurer, wenn man als LKR zulässt?
 
Wird die Versicherung nicht exorbitant teurer, wenn man als LKR zulässt?
🤣Das wäre natürlich ein Eigentor- habe gerade Einspruch beim Zoll eingelegt...
Weiß das jemand? Ich glaube meine Versicherung beläuft sich auf ca. 40€...
 
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