Göricke-Moped

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sidecar

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26 Mai 2010
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Fahrzeug(e)
Puch/Suzuki-Jawa 500 Bahngespann
Hallo,
habe einen Scheunenfund Göricke-Moped Modell 314/Export Baujahr 1957 mit Papieren.
Mittlerweilen restauriert und das Teil behalte ich selbst zum rumdüsen.
Jetzt aber das wozu ich eine allgemeine Frage habe:

Betriebserlaubnis : 38Kmh
Text der ABE:
Ihr Moped mit dem Sachs 50 ist nach den Gesetz ein
Fahrrad mit Hilfsmotor.
Führerschein,polizeiliche Zulassung und Nummernschild brauchen Sie dafür nicht.
Als Führer eines Fahrrades mit Hilfsmotor müssen sie aber
mindestens 16 Jahre alt und gegen Haftpflicht versichert sein.
Betriebserlaubnis und Deckungskarte der Haftpflichtversicherung
müssen während der Fahrt immer bei sich haben.Dazu wird in diesem Jahr noch ein amtliches Kennzeichen kommen. Vergessen Sie auch Ihren Personalausweis nicht.
Auf dem Moped sind Sie Radfahrer! Sie müssen alle gesetzlichen Bestimmungen beachten wie sie für Radfahrer gelten. Nur die Benutzung der Radwege ist verboten.

Bielefeld, den 4.März 1957
Stempel:
Kraftfahrt-Bundesamt und Beglaubigt (Regierungsoberinspektot /Kritzelkratzel)

So und nu mal Eure unverbindlichen Meinungen dazu!
Fährt man das Teil mit Führerschein oder ohne?
 
Ööööööööööööh, lustiger Text muss ich schon sagen :shock: !

Aber egal was da steht, zugelassen bis 38Kmh also Führerschein Klasse M!

Guck:

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.


Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Befristung: Die Klasse M ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse M. Die Klasse M schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
 
Ringo72":11zmzjpz schrieb:
zugelassen bis 38Kmh also Führerschein Klasse M!
sidecar":11zmzjpz schrieb:
Führerschein,polizeiliche Zulassung und Nummernschild brauchen Sie dafür nicht.

Uff: ???? ist das was man Gummiparagraphen nennt?
 
:bahnhof: Tjaaaaaaaaa
 
Der damalige Mopedführerschein (bis 40km/h, damals noch Klasse 5) wurde erst 1961 eingeführt, vorher brauchte man in der Tat keinen Lappen, wenn man 16 war. Bestanden hatte man nach Bestehen einer theoretischen Prüfung, nix mit Fahrstunden oder so.....der Mofaführerschein der erst 1966(?) entstandenen 25km/h Mofaklasse wurde erst 1981(?) eingeführt, vorher brauchte man auch dafür keinen Lappen.
MfG Der 561er
 
Nachtrag: Gelten tut die Bestimmungen sogar noch, allerdings nur für den, der damals alt genug war, wer also 1961 schon 16 war (geboren also 1945), der darf auch jetzt noch Mopeds ohne Führerschein fahren, und wer 1964 geboren wurde, war 1979 bei der Einführung der Mofaprüfbescheinigung schon 15, darf also auch jetzt noch Mofas ohne Führerschein fahren. Das führt mitunter zu krassen Auswüchsen, ein älterer Nachbar (jetzt an die 80) durfte aufgrund einer noch älteren Regelung aus der Nachkriegszeit, die damalige Klasse 4 ging bis 250ccm, egal wieviel Räder, und war in den größeren Führerscheinen (Auto/3 LKW/2 Motorrad/1) enthalten, mit seinem PKW Führerschein also Zweiräder bis 250ccm fahren. Im Zuge einer Führerscheinneuausstellung in den Achziger Jahren konnte er belegen, daß die 200er Familien-Vespa zu dem Zeitpunkt auf seinen Namen zugelassen war, also war er anscheinend Nutznießer dieser alten Regelung und es wurde ihm daher der aktuelle Führerschein für so ein Zweirad, also der offener 1er Motorradlappen zugestanden, anders gesagt, geschenkt, ohne daß er jemals eine Fahrstunde gehabt hatte, oder beweisen mußte, daß er die Vespa überhaupt schonmal gefahren hat.
Man kann diesen Staat mit seinen eigenen Regeln schlagen..... :D
MfG Der 561er
 

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