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nsrphil
Neues Mitglied
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- 22 August 2012
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- Fahrzeug(e)
- Honda Nsr 50
Mion Leute. Ich bin neu hier im Forum hab mir letztens eine Nsr 50 gekauft und mache grad den Autoführerschein bzw werde die Nsr dann fahren wenn ich diesen erworben habe. Mein eigentliches anliegen ist aber folgendes: Ich habe im Internet folgende Definition für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen gefunden:
Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum von nicht mehr als
50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
- bis 45 km/h
- bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr
gekommen sind
- bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr
gekommen sind
Meine Nsr ist Bj 84 und erstmals 89 zugelassen.Sie läuft laut Tacho 65, getuned habe ich nichts und laut Vorbesitzer ist nichts gemacht worden. Darf ich nun ohne Stress mit den grünen zu kriegen 60 fahren?? Gillt dieses Gesetz grundsetzlich für alle Mopeds oder nur für Simsons??
lg
Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum von nicht mehr als
50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
- bis 45 km/h
- bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr
gekommen sind
- bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr
gekommen sind
Meine Nsr ist Bj 84 und erstmals 89 zugelassen.Sie läuft laut Tacho 65, getuned habe ich nichts und laut Vorbesitzer ist nichts gemacht worden. Darf ich nun ohne Stress mit den grünen zu kriegen 60 fahren?? Gillt dieses Gesetz grundsetzlich für alle Mopeds oder nur für Simsons??
lg