Hilfe! - Welches Puch Modell habe ich? - Kein Typenschild

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Peter A.

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27 April 2020
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Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen, habe eine Puch erstanden und bin jetzt aufgrund des fehlenden Typenschildes etwas verwirrt worum es sich denn jetzt egtl. genau handelt. Vielleicht kann mir hier jemand anhand der Bilder weiterhelfen? :roll:





[album]2575[/album][album]2576[/album][album]2577[/album]

Danke vorab!
 
Hallo Peter,
bei dem was ich auf den Bildern erkennen kann handelt es sich um eine Puch/ Piaggio P1.
Diese wurde ab Anfang der 90er Jahre bei Piaggio hergestellt.
 
Hallo Flyer,

vielen Dank erstmal, das hatte ich auch schon ma vermutet, war mir aber aufgrund der Aufkleber und der verbauten Frontlampe sowie Lenker nicht sicher. Kannst du denn auch sagen wo der Unterschied zwischen einer P1 L und einer P1 XL liegt? Ich meine die P1 unterscheidet sich nochmals in diese zwei Versionen...

Womit bekomme ich die denn jetzt potentiell angemeldet und wieso gibt es kein Typenschild? Sind auch nirgends irgendwelche Hinweise auf ein ehemaliges Typenschild zu finden.....

Danke nochmals!
 
Hallo Peter,

was die genauen unterschiede der P1 Varianten angehet bin ich leider auch etwas überfragt, da ich mich nur mit den älteren Puch Modellen beschäftige.

Das mit dem Typenschild würde ich nicht so eng sehen, die Rahmennummer ist hier das wichtige. So wie ich das sehe dient der Aufkleber als Typenschild, dort sind die wichtigsten Daten eingetragen, nur leider ohne Baujahr.

Sind die Papiere zu der Maxi vorhanden? Ansonsten gibt es bei den Piaggio/-Puch Modellen den Weg diese direkt über Piaggio zu beziehen. Bei den alten ist dafür Herr Liedl aus Pentling der richtige Ansprechpartner. Im Vorfeld muss bei beiden Varianten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Polizei besorgt werden. In manchen Fällen reicht den Versicherungen auch nur die Rahmennummer für die Anmeldung, das kann aber im Fall einer Verkehrskontrolle zum Problem werden. ;)

Grüße Mark
 
Versichern kann man ja problemlos online aber mir ist aufgefallen das da ein deutliches "NL" steht.
Also ist das vermutlich ein niederländisches Snoorfiets. Dann kann man sich auch nicht mehr rausreden das man die ABE wohl verbummelt hat weil eine ABE für Deutschland nie existiert hat.
 
Nochmals danke! Bekomm ich denn auch trotz dem NL bei Piaggio eine neue ABE für Deutschland oder kann ich das reguläre Fahren damit hier dann generell vergessen?
 
Ich würde mal bei der Dekra nachfragen wie das mit einer Einzelabnahme aussieht. Da es ja eine 25er version ist sollte das Grundsätzlich möglich sein aber was du da alles so an Unterlagen brauchst kann ich dir auch nicht sagen. Sicherlich wollen die ne Art Unbedenklchkeitsbescheinigung aus Holland. Ach ne Kopue einer deutschen ABE gleichen Typs könnte Hilfreich sein oder halt son Datenblatt von Puch bzw. Piaggio falls das erhältlich ist. Frag einfach mal nach. Die können dir das genau sagen.

Gruss
 
Bevor ich den Aufwand betreibe würde ich vorher zuerst bei Piaggio oder Herrn Liedl anfragen. Der Weg über eine Einzelabnahme ist um ein vielfaches teurer.

Gruß Mark.
 
Ist ein Versuch wert aber ich glaube nicht das die eine deutsche ABE für ein Mofa ausstellen dürfen welches nach Holland ging
 
Hast Du bei Piaggio was erreicht ?Ich habe ,wie schon geschrieben,ebenfalls ein solches Modell.Allerdings fehlt bei meiner auch noch die Fahrgestell-Nr.
 
Sofern eine Rahmennummer eingeschlagen ist,besorgt man sich eine Blanco ABE und stellt sie sich aus.Wenn auch keine FIN (Fahrgestellnr,)Vorhanden ist,muss man eine einschlagen.Noch Fragen ????? :idea:
 
Also:27 trifft für mich persönlich und in dieser Angelegenheit für niemanden zu.(Wer hilft wem bei welcher Straftat ?)
267 greift auch nicht,weil keine ABE-Kopie für eine FIN geändert wird,sondern "nur"ein Blanco-Ausdruck vervollständigt wird.Es kann hier demnach um keine "Fälschung"handeln.
Bitte mal eine ABE-Kopie (Papiere)lesen:
"Es wird bestätigt,das ....
mit der Fahrgestellnummer
dem vorgestellten Fahrzeug entspricht !
z.B.ebay:puch Maxi, ABE, Papiere, Mofa, Blanko Nr.174522795440
Hoffentlich hat es Peter A. geholfen.

D A S T H E M A I ST F Ü R M I C H B E E N D E T ! !
 
Selber Nummer einschlagen ,sich selber eine ABE "austellen" und dann bei einer Versicherung anmelden und am öffentlichen Verkehr teilnehmen ist mit Sicherheit eine Straftat .Jemanden anzustiften dies zu tun ist m.M.n. auch strafbar.
Gruss
 
GENAU so ist es!

Und damit ist von allen alles gesagt. :lol:
 

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