Zweitschrift bei der Zulassungsstelle beantragen

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Enten-Uwe

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Hallo zusammen,

ich bin seit kurzer Zeit Besitzer einer Motoconfort AU 42 von 1965 und würde gerne Ersatzpapiere beantragen.

TÜV-Vorführung ist erfolgt. Gutachten liegt vor.
Ich habe allerdings nur einen französischen Kaufvertrag, daher meine Frage, ob das Auswirkungen auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung haben könnte. Ist eine solche von der deutschen Polizei ausreichend? Oder wird die Zulassungsstelle zwecks Ausstellung von Ersatzpapieren gleiches von einer französischen Polizeidienststelle velangen? Theoretisch könnte die Moby ja in Frankreich als gestohlen gemeldet sein. :roll:

Für eine Info bin ich dankbar.

Knatternde Grüße
Uwe
 
Moin,

soweit mir bekannt ist, werden Papiere, (Betriebserlaubnis) vom Hersteller/Importeur ausgestellt. Für mein Moped sollte ich erst bei Polizei und Zulassung eine Anfrage stellen ob danach gefahndet wird, dann mit den Bescheinigungen beim Importeur eine neue BA beantragen.
Zwischen den Bescheinigungen und dem Eingang beim Importeur durften aber nicht mehr, soweit ich mich entsinne, 14 Tage liegen. Kosten um 90€.
Bin dann erst mal ohne unterwegs gewesen, versichern war kein Problem und angehalten wurde ich in drei Jahren auch noch nie und wenn doch, https://www.bussgeldkatalog.org/betrieb ... -verloren/

Gruß
Willy
 
@Uwe, da sind die Anforderungen / Ansprüche der Zulassungsstellen ganz verschieden... teilweise von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter...
Ich würde mal dort anrufen (schwierig, aber geht), mich mit jemanden verbinden lassen, der sich mit diesen Sachen auskennt, dort gezielt fragen, was benötigt wird, und dann mit genau dieser Person einen Termin ausmachen. Ich hatte es genau so gemacht als ich ein Auto von 1957 aus Schweden importiert habe. Neben dem Gutachten vom TÜV (genauso eine Ermessensache) wurde nur der Kaufvertrag im Original verlangt. Eine Unbedenklichtkeitsbescheinigung war nicht gefordert und hatte ich auch nicht.
Viel Erfolg!

@Willy: wenn Hersteller und Importeur eines Fahrzeugs nicht mehr existieren, und auch keine Rechtsnachfolger haben, gehts nur wie Uwe beschrieben hat: TÜV, Ausstellung eines Datenblatts, dann Zulassungsstelle.
Bei Kreidler ist es einfacher... Herrn Scheidt anmailen, Formular ausfüllen, zahlen, fertig!
http://ruscheido.andreasscheidt.de/
 
Da hat NiKlaus natürlich Recht.

Es unterscheidet sich tatsächlich, was hier nicht geht, ist anderswo unter Umständen leicht möglich.

Zu Herrn Scheidt konnte ich mit dem Fahrrad fahren, sind nur zwei Kilometer.

Gruß
Willy
 
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