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Enten-Uwe
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzer Zeit Besitzer einer Motoconfort AU 42 von 1965 und würde gerne Ersatzpapiere beantragen.
TÜV-Vorführung ist erfolgt. Gutachten liegt vor.
Ich habe allerdings nur einen französischen Kaufvertrag, daher meine Frage, ob das Auswirkungen auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung haben könnte. Ist eine solche von der deutschen Polizei ausreichend? Oder wird die Zulassungsstelle zwecks Ausstellung von Ersatzpapieren gleiches von einer französischen Polizeidienststelle velangen? Theoretisch könnte die Moby ja in Frankreich als gestohlen gemeldet sein. :roll:
Für eine Info bin ich dankbar.
Knatternde Grüße
Uwe
ich bin seit kurzer Zeit Besitzer einer Motoconfort AU 42 von 1965 und würde gerne Ersatzpapiere beantragen.
TÜV-Vorführung ist erfolgt. Gutachten liegt vor.
Ich habe allerdings nur einen französischen Kaufvertrag, daher meine Frage, ob das Auswirkungen auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung haben könnte. Ist eine solche von der deutschen Polizei ausreichend? Oder wird die Zulassungsstelle zwecks Ausstellung von Ersatzpapieren gleiches von einer französischen Polizeidienststelle velangen? Theoretisch könnte die Moby ja in Frankreich als gestohlen gemeldet sein. :roll:
Für eine Info bin ich dankbar.
Knatternde Grüße
Uwe