2 verkehrsrechtliche Fragen

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Chris7701

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19 September 2016
Beiträge
246
Zwei Fragen:

Kennt jemand die Strafe wenn man vor der Polizei flieht?

Also mal eben mit der Enduro auf den Feldweg/die Wiese abbiegt da man keine Zeit für ne Kontrolle hat :roll:

Und zweite Frage aus dem PKW Bereich:

Wir haben hier die Regel dass man von 7-19 Uhr ne Parkscheibe braucht und dann 2 Stunden parken darf.

Was ist wenn die Parkscheibe auf 6 Uhr (morgens) steht? Darf ich bis 8 Uhr oder bis 9 Uhr parken?

Gruß
Chris
 
Haltegebot mißachtet: 70€ und 1 Flens.
Aber Feldweg/Wiese befahren ist auch nicht erlaubt. Sehr leicht begeht man auf der Flucht weitere Delikte.

Wenn die Politesse gnädig ist: bis 8 Uhr. Nur das erfüllt beide Bedingungen (nur mit Parkscheibe, nur 2 Stunden).
Sie könnte aber auch argumentieren, dass die Parkscheibe falsch eingestellt wurde, was sofort bestraft werden kann.
Aber bei diesem Sachverhalt bin ich mir nicht ganz sicher. Frag einen Anwalt!
 
Naja 70 € wäre ja besser als Führerschein weg 8) Das kommt teurer je nachdem wie hoch das Standgas eingestellt ist :twisted:

Die zweit Antwort verstehe ich nicht. Wenn ich um 6 Uhr mein Auto da abstelle und folgerichtig die Parkuhr auf 6 Uhr stelle, warum soll ich dann was falsch gemacht haben? Und warum soll ich dann nur 1 Stunde parken dürfen ?

Gruß
Chris
 
Zum Ausgleich dafür, dass eine reine Flucht straflos ist, dürfen Flüchtende mit der Schußwaffe aufgehalten werden. Im Jahre 2017 wegen einer 10€ Ordnungswidrigkeit geschehen.
Und selbst wenn sie "nur" (anhand des Kennzeichen) ihre Kollegen vor Deiner Tür warten lassen, gibt es womöglich eine "Extra-Aufmerksamkeit".

Was ist 6 Uhr + 2 Stunden?
 
Sorry aber das mit dem Schießen ist absoluter Blödsinn.

Der Schusswaffengebrauch ist streng geregelt.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =187523,73

Ein deutscher Polizist würde nie auf einen 50er Fahrer schießen nur weil der abhaut. Der wäre die längste Zeit Polizist gewesen.

Das der Kollege natürlich bereits zu Hause wartet, damit muss man rechnen.

6 Uhr + 2 Stunden ist 8 Uhr. Aber die Parkscheibenpflicht beginnt ja erst um 7 Uhr in meinem Beispiel. Und dann sind 2 Stunden frei. Daher ja auch meine Frage. Darf ich bis 8 Uhr nach Ankunft parken oder darf ich bis 9 Uhr parken? Oder dritte Variante, darf ich um 6 Uhr schon die Parkscheibe auf 7 Uhr stellen und bis 9 Uhr parken. Die Parscheibenpflicht gilt ja erst ab 7 Uhr....

Gruß
Chris
 
Sag das den Niedergeschossenen.

Der Polizist braucht sich nur subjektiv bedroht gefühlt zu haben (im Jahr 2017 anscheinend von einem Plüsch-Panther den ein Radfahrer mitführte) und darf sich dann "wehren".
Passiert sehr selten, denn unsere Polizei hat schon eine gewisse Ausbildung und der Bürokram nach Schußwaffengebrauch schreckt ab) aber nachträgliche "Begründungen" gibt's genug.

Ach, was red ich - probier es doch aus, no risk no fun! ;)
 

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